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Gegensätze in Staat und Kirche

von Reinhold Schramm (Bereitstellung)

Mißstände in der Kirche

Neben den Geldern, die nach Rom flossen, mußten auch an den Klerus im Lande Gebühren unterschiedlichster Art entrichtet werden. Wichtigste Grundlage für die Versorgung der Geistlichen war die Pfründe.

Sie war inzwischen zur Ware geworden,
mit der man schwunghaften Handel trieb. Pfründen wurden vor allem vom Adel, aber auch vom städtischen Patriziat erworben, um ihre Nachkommen standesgemäß zu versorgen. Wer am meisten zahlte, bekam die einträglichen Pfründen.

Ein junger Mann aus der Augsburger Fuggerfamilie, der die Firma bei der Kurie in Rom vertrat, erhielt die Dompropsteien in Passau und Regensburg, wurde Propst von Sankt German und Moritz in Speyer, von Neumünster in Würzburg, von Sankt Stephan in Bamberg, von Sankt Peter am Perlach und brachte noch eine Reihe weiterer Pfründe in seine Hand. -

Man brauchte nicht Theologie studiert zu haben, nicht die Messe lesen zu können, nicht einmal die Bibel oder das Neue Testament, das kanonische Recht oder Ordensregeln zu kennen, um hohe geistliche Ämter und würden zu erlangen. Die geistlichen Verpflichtungen ließ man durch schlecht bezahlte Vikare erledigen.

Eine Besonderheit in der deutschen Verfassungsentwicklung war das geistliche Territorium. Deutsche Bischöfe waren durch den Erwerb von Reichslehen zu Herren von Territorien aufgestiegen, in denen sie die weltliche Feudalherrschaft ausübten. Das führte zu einer engen Verquickung von hohem Klerus und hohem Adel. Bischofsstühle wurden immer mehr zum Reservat für nachgeborene Fürstensöhne. -

Am Vorabend der Reformation waren 18 Erzbistümer und Bistümer von Fürstensöhnen besetzt. Der wohl gravierendste Fall war der des hohenzollernschen Markgrafen Albrecht von Brandenburg. Im Jahre 1513 wurde der 23jährige Albrecht mit finanzieller Unterstützung durch die Fugger Erzbischof von Magdeburg, Administrator des Bistums Halberstadt und ein Jahr später auch Erzbischof von Mainz. Damit vereinigte er nicht nur drei Bistümer – darunter die größte deutsche Diözese – in seiner Hand, sondern wurde auch rangerster deutscher Fürst nach dem Kaiser.

Schließlich war die Kirche auch größter feudaler Grundeigentümer, und sie benutzte diese Stellung, um die feudalabhängigen Bauern auf jede Weise auszubeuten. Besonders drückend war für die Bauern der Zehnt, eine ständig zu leistende Abgabe des zehnten Teils bäuerlicher Einkommen an die Kirche sowie häufig auch an weltliche Feudalherren. Bei der Eintreibung der Abgaben hatten die geistlichen Feudalherren den weltlichen noch voraus, dass sie die kirchlichen Strafmittel einsetzen konnten.

In der geistlichen Gerichtsbarkeit kam es zu besonders starken Auswüchsen und Willkür. Weil die Weinfässer eines Bonner Dechanten beim Transport aufgehalten worden waren, verfiel ein ganzes Kirchspiel dem Interdikt. In Sachsen brachte ein Pfarrer seine Gemeinde in den Bann, weil sie ihm am Sankt Margaretentag keine Dienste geleistet hatte. Dabei handelte es sich um einen Feiertag, an dem auch sonst nicht gearbeitet wurde. Bann und Interdikt schlossen die Betroffenen solange aus der kirchlichen Gemeinschaft aus, bis der Kirche Genugtuung geleistet wurde.

Die Entartung der Kirche zu einer Versorgungsanstalt des Adels führte zu einer Aufblähung des Klerus. Die Bischofsstadt Hildesheim zählte gegen Ende des 15. Jahrhunderts allein an der Kathedralkirche 50 Domherren und 40 Vikare, Kommendatare und Lektoren. Insgesamt gab es [nur] an den Hildesheimer Kirchen über 200 Pfründen. Braunschweig hatte 15 Kirchen, über 20 Kapellen und 5 Klöster. Allein am Stift Sankt Blasius gab es 40–50 Vikare und 22 Stiftsherren. Köln, die damals größte Stadt des Reiches, besass 11 Stifte, 19 Pfarrkirchen, über 100 Kapellen, 22 Klöster und 76 Konvente.

In allen Städten stellten die geistlichen nur Ansprüche, leisteten aber keinen Bürgereid; sie waren von Steuern befreit und weltlicher Gerichtsbarkeit entzogen. Ihr Lebenswandel gab zu immer neuen Klagen Anlass. Aus Würzburg wird mehrfach über Raufereien von Domherren berichtet, gelegentlich auch von Gewalttätigkeiten im Bordell. Ähnliches erzählen die Quellen von Augsburger Domherren. Die geistliche Gerichtsbarkeit kam der Verwilderung des Klerus noch entgegen, wenn sie solche Verfehlungen von Klerikern milder ahndete als Verstöße von Laien gegen kirchliche Vorschriften.

Am abstoßendsten zeigten sich diese Zustände an der Spitze der Kurie selbst. Die Papstwürde war zu einem Handelsobjekt weniger italienischer und spanischer Hochadelsgeschlechter geworden. Mit Papst Sixtus IV. begann die offene und schamlose Begünstigung der eigenen Familie. Unter Innozenz VIII. fanden die Hochzeitsfeiern seiner Kinder und Enkel im Vatikan statt. Seinen Tiefpunkt erreichte das Ansehen des Papsttums unter Alexander VI. aus dem Geschlecht der Borgia. Er verschaffte seinen Kindern und Verwandten Fürstentümer und reiche Besitzungen. Über Vorgänge im Vatikan wussten die Zeitgenossen Unerhörtes an politischer und moralischer Verkommenheit und Lasterhaftigkeit zu berichten. Alexanders Tochter Lucrezia Borgia wurde unter anderem als Giftmörderin legendär. Mit Meuchelmord räumten die Borgia ihre Feinde aus dem Wege, bis der Papst selbst an dem Gift starb, das er und sein Sohn Cesare einem Kardinal zugedacht hatten.«

Quelle: Illustrierte Geschichte der deutschen frühbürgerlichen Revolution. Dietz Verlag Berlin 1974. Vgl.: Das Heranreifen der deutschen frühbürgerlichen Revolution. Wachsende Gegensätze in Staat und Kirche. Mißstände in der Kirche.