von Robert Bendner via Verwaltungsgericht Dresden
Die von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Bundesprogramms »TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN» geforderte »Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung«, die sog. 'Extremismusklausel', oder 'Demokratieerklärung', ist rechtswidrig.
Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom heutigen Tag (Az. 1 K 1755/11).
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden…
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