Gegen den Überwachungsstaat!
von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
Fachgespräch und Diskussion mit
RA Dr. ROLF GÖSSNER,
Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte
und JOHANNES LICHDI, rechtspolitischer Sprecher
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag
Ort und Zeit: Montag, 10. Oktober 2011, 19 Uhr, im Restaurant Horns Erben, Arndtstraße 33, 04275 Leipzig
Eine Diskussionsveranstaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
Handydatenaffäre in Dresden, exzessive Kameraüberwachung in Leipzig, gemeinsame Dateien von Verfassungsschutz und Polizei - das sind besorgniserregende Symptome für eine Entwicklung hin zu einem Überwachungsstaat. Der demokratische Rechtsstaat des Grundgesetzes tritt seinen Bürgern offen gegenüber und erklärt sie nicht zum Feind. Im letzten Jahrzehnt ist dieses Ideal im Denken der meisten Politiker und Bürger ins Gegenteil verkehrt worden. Als stark gilt der Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger heimlich überwacht, ohne dass diese eine Gefahr verursacht haben oder einer Straftat verdächtig sind.
Derjenige Politiker, der neue technische Möglichkeiten möglichst schnell zur Überwachung möglichst vieler Menschen einsetzen möchte, gilt als ernsthaft und vertrauenswürdig, der Bürgerrechtler als naiver Förderer von Straftätern. Die weitaus meisten Menschen, die heimlich oder vorbeugend offen überwacht werden, sind unschuldig. In der Regel haben sie keine wirksame Chance, vom Eingriff überhaupt zu erfahren oder diesen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Der Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist Dr. Rolf Gössner hat Anfang dieses Jahres einen großen Erfolg für die Bürgerrechte erreicht. Das Verwaltungsgericht Köln hat am 3. Februar 2011 die Beobachtung seiner Person durch den Verfassungsschutz über einen Zeitraum von 38 Jahren (!) für rechtswidrig erklärt.
Rolf Gössner erklärte in einer ersten Reaktion auf das Urteil: "Dass ein Geheimdienst wie der Verfassungsschutz über vier Jahrzehnte unkontrolliert und rechtswidrig eine unabhängige Einzelperson beobachten, personenbezogene Daten erfassen, sammeln, auswerten und übermitteln kann und dass er dann auch noch den größten Teil der Personalakte geheim halten darf, beweist die These, dass es sich letztlich um eine demokratieunverträgliche Institution handelt, für die das Prinzip demokratischer Transparenz und Kontrollierbarkeit praktisch nicht gilt."
Welche Gefahren für die Persönlichkeitsrechte und unsere offene Gesellschaft sind mit den geheimdienstlichen Überwachungsmethoden verbunden? Welche Grenzen sind den Nachrichtendiensten und der Polizei zu ziehen?
Diese Fragen wollen wir mit Ihnen und Euch diskutieren!
Organisatorischer Hinweis:
Die Veranstalterin behält sich vor, Personen die rechtsextremistischen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von diese auszuschließen.