Demokratie auf sächsisch
von René Lindenau
Es war war einmal ein Kanzler Gerhard Schröder, der unter dem Eindruck vermehrter neofaschistischer Übergriffe zum Aufstand der Anständigen aufrief. Sein Regierungssprecher Uwe Karsten-Heye wurde auch aktiv, und gründete den Verein Gesicht zeigen.
Endlich - so schien es, war auf der höchsten bundesrepublikanischen politischen Ebene ein Problembewusstsein für die Gefahren des Rechtsextremismus entstanden. Doch diese Hoffnung erwies sich als naiver Traum. Es war ein kurzes Märchen aus dem es ein braunes Erwachen gab..
Denn was passiert bis heute im Nachfolgestaat des „Tausendjährigen Reiches“? Wenn zivilcouragierte Bürger friedlich und demokratisch gegen Nazis aufständisch werden und Gesicht zeigen, dann ruft das mitunter Staatsanwälte auf den Plan. Das Bekenntnis zum Antifaschismus und der friedliche Protest gegen Nazi-Umtriebe werden wieder regierungsoffiziell kriminalisiert.
Eine Praxis, die man eigentlich aus dem Dritten Reich kannte, die sich aber im heutigen Sachsen unter CDU-FDP Vorzeichen erneut ereignen soll: Von ca.12.000 Demonstranten, die sich zum wiederholten Male in Dresden einem Nazi-Aufmarsch in Dresden entgegenstellten, hat man sich ausgerechnet den LINKE-Fraktionsvorsitzenden im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn rausgepickt.
Nun wollen die offenbar rechtsblinden Hühner der Dresdner Staatsanwaltschaft über den LINKEN Hahn, wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz zu Gericht sitzen.
Sträflich: Ungeachtet einer Expertise des Bundestages die festgestellt hat, das in diesem Fall keinerlei Rechtsgrundlage für eine Strafverfolgung existiert, will die Dresdner Anklagebehörde an ihrem Begehren festhalten.
Konkret geht es um den 13. Februar 2010, als geschichtsvergessende ewiggestrig durch das heutige Dresden marschierten, wo sie wieder den Jahrestag des alliierten Bombenangriffs auf die Stadt, auf ihre bräunliche Art instrumentalisierten.
Die sächsische Justiz scheint damit keine Probleme zu haben.Würde sie sonst so gegen den LINKEN-Politiker André Hahn vorgehen? Zu fürchten ist gleiches auch bei einigen Landtagsparteien, die man bisher dem demokratischen Spektrum zugerechnet hatte. Haben sich doch CDU und FDP bei der Entscheidung, die Abgeordnetenimmunität des LINKEN-Fraktionsvorsitzenden André Hahn aufzuheben, vor den neofaschistischen Sack-Karren der NPD-Fraktion spannen lassen. So geschehen am 12. Oktober 2011 im Sächsischen Landtag. Erst diese Entscheidung der gauleitenden (sprich der Regierungsfraktionen) Fraktionen machte die Anklageerhebung gegen Dr. Hahn möglich.
Das nennt sich nun Rechtsstaat? Und das versteht man in Sachsen nun unter Demokratie? Dafür hat man also 1989/90 Revolution gemacht?
Dass Nazis marschieren dürfen und Antifaschisten strafrechtlich verfolgt werden?
Man wird ja, ganz hochdeutsch, noch fragen dürfen. Übrigens hat die Dresdner Staatsanwaltschaft in einem Moment entlarvender Offenherzigkeit bekannt, den Hahn nur wegen seiner herausragenden Rolle als Fraktionsvorsitzender rupfen – pardon – anklagen zu wollen.
Verschärfend: Hinzu kommt noch, was hier exemplarisch für Sachsen dargestellt wurde, steht auch anderswo zur Debatte. U.a. in Thüringen und Hessen geht nämlich auch das Gespenst der sächsischen Demokratie um. Dort sind LINKE-Kollegen von André Hahn, ebenfalls in gleicher Sache, von Schlägen der dritten Gewalt – Justitia - bedroht.
Bleibt noch zu fragen,wohin soll dieser Weg führen. Die bedrohliche Antwort sollten gewisse Rechthaber sich mal vor Augen führen. Wenn sie nicht ganz mit Blindheit geschlagen sind werden sie sehend: Den Abgrund erblicken!