Verwaltungsgericht wird über Zukunft der Kleingärtner des Gonsbachtales entscheiden
von Bürgerinitiative „Erhalt der Gärten im Gonsbachtal“
Bürgerinitiative „Erhalt der Gärten im Gonsbachtal“ hofft auf positives Verwaltungsgerichtsurteil und damit ein Ende der Willkür von Seiten der Stadt.
Das Gebiet des Gonsbachtales zwischen Finthen und Mombach wurde bis in die 70er Jahre landwirtschaftlich und danach hauptsächlich kleingärtnerisch genutzt. Dadurch entstand eine wertvolle Kulturlandschaft mit einer großen, teilweise geschützten Artenvielfalt.
Seid Jahrzehnten kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Stadt und Kleingärtnern. Bisher hat die Stadt schlichtweg versäumt sich adäquat um das Gonsbachtal und die dazugehörenden Kleingärtner zu kümmern. Lange Zeit waren die Hintergründe für die Maßnahmen im Gonsbachtal unklar. Auf Anfragen nach dem Sinn und Zweck der geplanten Maßnahmen wurden der Umweltschutz des Gonsbachtales genannt. Allerdings wechselte die Stadt, die genannten Rechtsgrundlagen in ihren Begründungen nach Belieben. Mal wurden Gesetze aus dem Umweltbereich, mal aus den Bebauungsgrundlagen herangezogen.
“Klar war immer, dass die Kleingärten dem tatsächliche Vorhaben der Stadt im Wege waren und sind“, so Ursula Frankenfeld, Sprecherin der Bürgerinitiative.
Viele geschützte Tiere und Pflanzen wären schon lange Zeit aus dem Gonsbachtal verschwunden, wenn es nicht die Kleingärtner gebe. So z. B. Haselmaus oder Gartensiebenschläfer. Diese Tiere benötigen bestimmte Bedingungen, die bisher von den Kleingärtnern geschaffen wurden. Die Stadt kann solche Pflege personell und finanziell nicht leisten.
Es scheint so, dass die Stadt keinen Wert auf den Erhalt einer ökologischen Flora und Fauna legt.
Bis zum Stadtrechtsausschuss ging die Auseinandersetzung zwischen Bürgern und Verwaltung bereits, nun hofft die BI am 26.1.2012 um 10:45 auf das Verwaltungsgericht der Stadt Mainz.
Frankenfeld weiter: „Es kann nicht sein, dass Brombeerwüsten auf städtischem Boden o.k. sind und gleichzeitig eine Begrünung eines 1qm großen Geräteschuppens mit Brombeeren abgelehnt wird, weil die Brombeere angeblich nicht in das Landschaftsbild passt. Des Weiteren macht die Stadt sich der Umweltverschmutzung des Gonsbaches schuldig und genehmigt illegaler Weise ein Mehrfamilienhaus bzw. Vereinsheim rückwirkend im Landschaftsschutzgebiet. Zugleich werden rechtschaffene Mainzer Bürger wegen eines Komposthaufens oder einer Brombeerranke in die Illegalität gestellt“.
Auf einer Informationsveranstaltung des städtischen Grünamtes (die Rheinzeitung berichtete) wurde den Kleingärtnern klar dargelegt, dass die Stadt in Zukunft überhaupt keine Kleingärtner im Gonsbachtal haben möchte. Als Gründe nannte die Stadt damals unter anderem die Renaturierung des Gonsbaches. Die Kleingärtner wurden als Naturschutzkontrahenten betitelt. Nach Ansicht der Bürgerinitiative werden die Versäumnisse der Stadt nur selten verbalisiert. So habe es die Stadt jahrelang versäumt die Kanalisation rechtzeitig auf den notwendigen Stand auszubauen. Deshalb flößen weiterhin Fäkalien und Autobahnabwässer (Chemikalien, Bakterien, Schwermetalle) in den Gonsbach.
So werde und bliebe der Gonsbach eine Art Vorklärstufe und die Renaturierung könne als „Naturschutz der besonderen Art „ betrachtet werden.
Abschließend lässt sich, so Frankenfeld, sagen, dass es der Stadt weder um ein Gerätehäuschen noch um eine Kinderschaukel geht, sondern dass Menschen aus ihren geliebten Gärten zugunsten einer angeblich ökologischen Maßnahme vertrieben werden sollen - damit die Stadt endlich machen kann was sie will und wie sie will. Bürgerwille zählt hier nicht.