Mieterverein fordert Landeshilfen gegen unsoziale Grundsteuererhöhungen und Kürzungen in Witten
von Knut Unger - MieterInnnenverein Witten u. Umg. e.V.
In einer Resolution seiner Mitgliederversammlung hat der MieterInnenverein Witten seinen Protest gegen die geplanten beispiellosen Erhöhungen der Grundsteuer B bekräftigt. Zugleich wendet er sich gegen weitere Kürzungen kommunaler Leistungen.
Da die Stadt Witten sich aus eigener Finanzkraft nicht mehr helfen könne, fordert der Verein von der Landesregierung ein neues Sonderprogramm für die Sicherung der sozialen Daseinsvorsorge in finanziell strukturell handlungsunfähigen Städten wie Witten.
www.mvwit.de/de/vor_ort/kommune/finanzen/index.php/art_00002550
Die Jahreshauptversammlung des MieterInnenverein Witten u. Umgeb. e.V. hat am 27.11.2014 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
- Keine Erhöhung der Grundsteuern!
- Keine Kürzungen von kommunalen Leistungen!
- Das Land muss die Stadt Witten ertüchtigen!
An den Rat der Stadt Witten
An den Innenminister des Landes NRW
Die Mitgliederversammlung des MieterInnenvereins Witten und Umgebung e.V. protestiert gegen die von einer Mehrheit im Rat der Stadt Witten für 2016 geplante Erhöhung der Grundsteuer B. Die geplante Erhöhung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 910 Punkten führt zu erheblichen Mieterhöhungen, ohne dass sich irgendetwas für die Mieterinnen und Mieter verbessert.
Dass die Mehrheit im Stadtrat zu einer derartigen Maßnahme greift, zeigt wie verzweifelt die finanzielle Lage der Stadt ist. Sie zeigt auch: Der Versuch der Landesregierung, überschuldete Städte mit dem "Stärkungspakt Stadtfinanzen" auf einen schnellen Haushaltsausgleich zu verpflichten, ist gescheitert!
Ebenso wie die geplante Grundsteuererhöhung lehnt die Mitgliederversammlung weitere Kürzungen und Streichungen von kommunalen Leistungen für die Einwohner/innen ab. Es darf keine weiteren Privatisierungen öffentlichen Eigentums geben!
Die Menschen in Witten benötigen dringend mehr kommunale Wohnungspolitik, die Sanierung der öffentlichen Infrastruktur und einen Ausbau der sozialen Angebote in den Wohnquartieren und in den Stadtteilen.
Diese Ziele können mit unsozialen Steuererhöhungen und Kürzungen nicht erreicht werden. Vielmehr benötigt die Stadt Witten deutlich mehr finanzielle Unterstützung von Land, Bund und EU, um ihre gesetzlichen und sozialen Aufgaben erfüllen zu können.
Erforderlich sind zum Beispiel:
- Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels. Dazu ist eine wissenschaftliche Erhebung ohne Begünstigung der Vermieterinteressen erforderlich. Kosten: Ca. 50.000 € alle 4 Jahre.
- Ertüchtigung der kommunalen Siedlungsgesellschaft Witten mbH für die zügige Erneuerung ihres Wohnungsbestandes ohne starke Mieterhöhungen, für den Neubau von barrierefreien Sozialwohnungen in den Stadtteilen und den Ankauf von Problemimmobilien zum Zwecke der sozialen Sanierung. Um dies zu erreichen, müsste die Siedlungsgesellschaft u.a. von Altschulden entlastet werden und die Kapitaleinlage der Stadt (bzw. der öffentlichen Hand) müsste deutlich erhöht werden.
- Erstellung und Umsetzung eines kommunalen Konzeptes für die soziale Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsgruppen. Dafür sind zunächst u.a.Untersuchungen des sozialen Wohnungsbedarfs erforderlich. Nur auf der Grundlage verlässlicher Erkenntnisse lassen sich z.B. Landesmittel für den sozialen Wohnungsbau und -umbau zielgerecht einsetzen.
- Personeller Ausbau der kommunalen Wohnungsaufsicht und vorübergehende Bereitstellung von Mitteln für Ersatzvornahmen bei Wohnungsschäden. Ohne bessere Ausstattung mit Fachkräften kann die Stadt ihre Aufgaben aus dem neuen Wohnungsaufsichtsgesetz nicht richtig erfüllen. Erforderlich ist vor allem auch eine quartiersorientierte, vorbeugende Wohnungsaufsicht unter Beteiligung der MieterInnen.
- Errichtung und Ausbau von öffentlichen Sozialzentren und sozialen Treffpunkten in den Stadtteilen, ins Besondere in Stadtteilen mit sehr schlechter Infrastrukturausstattung wie. Z.B. in Vormholz.
Die Liste ließe sich um viele andere Themen erweitern.
Es geht dabei nicht um Luxus-Wünsche, sondern um Grundlagen der sozialen Daseinsvorsorge in dieser Stadt. Diese Grundlagen kann die Stadt Witten aus eigener Kraft und mit der vorhandenen Finanzausstattung auf Dauer nicht mehr gewährleisten.
Eine Kommunalverwaltung ist kein eigenständiges Gebilde. Sie ist die unterste Ebene des Staates. Das gilt auch für die kommunalen Finanzen.
Die Schulden der Stadt Witten sind nur eines der "Konten" für die die Schulden des Landes NRW. Auch dessen Schulden sind nicht vom Himmel gefallen.
Solange Immobilienspekulanten in Luxemburg legal Steuern hinterziehen können, solange die Reichen von Steuern und Abgaben befreit werden, solange mit Steuermilliarden private Banken gerettet werden, solange kann es keinen Haushaltsausgleich geben.
Die Rechte der EinwohnerInnen werden vor allem durch Landes- und Bundesgesetze bestimmt. Die Kommune muss diese Gesetze ausführen können.
Dafür trägt in erster Linie die Landesregierung die Verantwortung.
Wir haben keine Angst vor mehr Einmischung des Landes in die Geschicke der Stadt Witten, wenn sie sich dieser Verantwortung und den EinwohnerInnen der Stadt in einem demokratischen Verfahren stellt. Wie fordern ein Sonderprogramm der Landesregierung für die Sicherung der Daseinsvorsorge in besonders handlungsunfähigen Städten, zu denen Witten gehört.
Knut Unger
MieterInnnenverein Witten u. Umg. e.V.
Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW
Schillerstr. 13
58452 Witten
Tel. ++49-(0)2302-51793
Fax. ++49-(0)2302-27320
Habitat Netz e.V.
49-(0)2302-392888
Öffnungszeiten:
Mo. u. Di. 13.00 - 19.00 Uhr;
Do. 10.00 - 13.00 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhr;
Fr. 10.00 - 14.00 Uhr
www.mvwit.de