LINKE verlangt Überprüfung der ordnungsgemäßen Fraktionsbildung von Witten Direkt
Von DIE LINKE. Witten
In einem Schreiben an Bürgermeisterin Sonja Leidemann hat die Fraktion der LINKEN im Rat der Stadt Witten die Überprüfung der ordnungsgemäßen Bildung der Ratsfraktion Witten Direkt verlangt. Sie stützt sich dabei auf zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster, die strenge Anforderungen an Fraktionsbildungen stellen. Diese Anforderungen sieht die LINKE als nicht erfüllt an. Sie bittet daher die Bürgermeisterin, festzustellen, dass die Bildung der Fraktion Witten Direkt nicht korrekt erfolgt ist.
Die Fraktionsvorsitzende Ulla Weiß erläutert die Position der LINKEN Ratsfraktion: „Das Oberverwaltungsgericht hat besondere Anforderungen an die Bildung von Fraktionen gestellt, deren Mitglieder vor der Wahl in unterschiedlichen politischen Parteien oder Wählergruppen tätig waren und somit unterschiedliche politische Ziele verfolgten. Ein legitimierter Zusammenschluss liegt nur dann vor, wenn die Partner über längere Zeit gezeigt haben, dass sie politisch in übereinstimmender Weise praktisch tätig geworden sind.
Ausdrücklich betont das Oberverwaltungsgericht, dass lediglich verbale Willensbekundungen nicht ausreichen. Diese Anforderungen erfüllt Witten Direkt aus unserer Sicht nicht.“
DIE LINKE verweist in ihrem Schreiben darauf, dass die beiden Mitglieder von Witten Direkt noch im Kommunalwahlkampf gegeneinander angetreten sind: Hans-Peter Skotarzik auf der Liste von Witten Direkt und Andreas Günzel auf der Liste der CDU. Inhaltlich haben die Gruppierungen unterschiedliche Positionen bezogen, beispielsweise zum Thema Public-Private-Partnership. Gemeinsame politische Impulse sind von den Mitgliedern von Witten Direkt bisher nicht ausgegangen.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jürgen Wolf betont: „Fraktionsbildungen, die lediglich darauf zielen, finanzielle Vorteile wie erhöhte Aufwandsentschädigungen oder Fraktionszuwendungen zu erhalten oder die Rechtsposition der einzelnen Fraktionsmitglieder zu verbessern, sind nach der Rechtsprechung unzulässig. Der Eindruck, dass dies allerdings die Motivation der Bildung der Fraktion Witten Direkt ist, drängt sich uns auf. Wir erwarten daher die Feststellung, dass Witten Direkt keine Fraktion ist.“