Duisburg: Nur die LINKEN lehnen Bürgerarbeit in der Sitzung des Auschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit ab
Von Thomas Keuer
In der Sitzung am 26.11. des Ausschusses haben nur die LINKEN gegen die Bürgerarbeit gestimmt und unsere Argumente vorgetragen. Die Wohlfahrtsverbände haben durch S. Schilling für die Bürgerarbeit geworben. "Die schlechte Bezahlung sei angemessen, denn die Arbeitslosen müssen morgens geweckt und betreut werden". Für die LINKEN haben Werner Roming, Michael Roitzsch und der Unterzeichner an der Sitzung teilgenommen.
DIE LINKE hält die Einführung von Bürgerarbeit aus folgenden Gründen für verfassungswidrig:
1. DIE LINKE hält die Einführung von Bürgerarbeit für verfassungswidrig. Im Grundgesetz heißt es: „ Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen" und: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden". Dies gilt bei Bürgerarbeit nach dem Willen der Bundesregierung nicht, weil ein Hartz IV-Betroffener bei Ablehnung eines solchen 988 € -Jobs mit Disziplinierungsmaßnahmen rechnen muss. Damit besteht keine Freiwilligkeit der Teilnahme, sondern ein Arbeitszwang, ein Zwang zur Bürgerarbeit als Bedingung für staatliche Hilfeleistung.
2. Die Bürgerarbeit unterläuft die berechtigten Forderungen nach einem gesetzlichen Mindestlohn. (ARM trotz Arbeit). Die Bezahlung ist viel zu gering. Obwohl der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst anzuwenden ist, wird über den Umweg über die GFB unabhängig von Arbeitseinsatz und Qualifikation ein Lohn von 7,60 € gezahlt. Der durchschnittliche Mindestlohn in Europa beträgt 8,44 €. Für die unterschiedlichen und einfachsten Tätigkeiten liegt der Tariflohn zwischen 8,24 € und 9,49 €.
3. Das Förderkonzept sieht vor, dass die Betroffenen in Hartz IV verbleiben. Für die LINKEN macht es keinen Sinn, subventionierte Programmen aufzulegen, die keine oder nur eine minimale Chance bieten, aus Hartz IV herauszukommen.
4. Es besteht die Gefahr, dass reguläre Arbeitsplätze durch Bürgerarbeit verdrängt werden. So soll zum Beispiel Herr Hörsken von der Bildungsholding am 15.11. gegenüber den Schulhausmeistern erklärt haben „über den Einsatz von Bürgerarbeit nachzudenken, um damit fehlende Stunden im Hausmeisterbereich abzudecken“.