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BürgerInnen haben auch das Recht auf Informationen zur Zoo-Gefangenschaft

Stadt Dortmund zur Einhaltung der Informationspflicht verurteilt

 

Von Endzoo

Im Februar 2013 stellte Tierrechtler und Zoo-Experte Frank Albrecht bei der Stadt, Betreiber des „Zoo Dortmund“, erstmals schriftlich den Antrag auf Akteneinsicht (nach „Umweltinformations- und Informationsfreiheitsgesetz“) in die Belange der Giraffenhaltung. Hintergrund seines bürgerrechtlichen Begehrens war der damalige Tod mehrerer Giraffen in einem kurzen Zeitraum. Eine Antwort blieb daraufhin aus. Erst nachdem er durch seine Anwältin Inga Berg/ Mannheim am 06. Februar 2014 Klage wegen Untätigkeit erhoben hatten, beantragte die Stadt Klageabweisung. Diese begründete die Stadt damit, dass es sich bei den gewünschten Informationen nicht um Umweltinformationen handle. Weitere Begründung: Es wären angeblich nur die „Artenvielfalt und ihre Bestandteile“ vom Begriff Umwelt erfasst und darunter fielen nur geschützte Tierarten, deren Bestand tatsächlich bedroht sei. Da Giraffen aber in ihrem Bestand nicht gefährdet seien, so die Auffassung der Stadt, wäre das Anliegen des Klägers abzuweisen. Doch das Verwaltungsgericht folgte jedoch der Argumentation des Klägers und gab der Klage nun am 17.09.2015, nach mehr als zwei Jahren Rechtsstreit, statt. Laut Gerichtsbeschluss muss die Stadt dem Tierrechtler jetzt „Zugang zu den GESAMTEN Unterlagen gewähren, die die Zucht und Haltung von Giraffen im Zoo der Beklagten im Zeitraum 1. Januar 2003 bis 19. Februar 2013 betreffen.“ Frank Albrecht, der auch 1. Vorsitzender des Vereins EndZOO-Deutschland e.V. ist, zeigt sich weitestgehend zufrieden mit dem Urteil. Er bezeichnet den Ausgang des Verfahrens heute als einen weiteren „Erfolg der Rechtstaatlichkeit“ aber vor allem auch als einen Sieg für die „nicht-menschlichen Tiere in den deutschen Zoo-Gefangenschaften“.

 

„Eigentlich haben EU-BürgerInnen seit einer EU-Richtlinie von 1990 das Recht auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Doch die deutsche Umsetzung des EU-Rechtes sieht in Bezug auf Informationen aus den Zoo-Gefangenschaften in der Realität nachweislich noch immer schlecht aus. Auch wenn deutsche Zoos immer wieder öffentlich behaupten, sie hätten eigentlich nichts zu verbergen, sucht man eine Transparenz auf Freiwilligenbasis in der Realität dann doch immer wieder vergebens. Auch wenn mir das Gericht mein verbrieftes Grundrecht auf Umwelt-Zoo-Informationen nach mehr als zwei Jahren nun endlich zusprach, stellt dieser gesamte Vorgang aber ein Armutszeugnis für ganz Deutschland dar. Denn wie viele BürgerInnen werden von ihrem Grundrecht, angesichts solcher Hürden, wirklich Gebrauch machen? Wer will mehr als zwei Jahre einen Rechtsstreit ausfechten? Wer kann und will sich einen solchen Rechtsstreit überhaupt finanziell leisten? Wenn der Dortmunder Bürgermeister die Kosten des Verfahrens aus eigener Tasche, und nicht mit Steuergeldern, hätte bestreiten müssen, wäre mir sicher ohne Umschweife sofort Akteneinsicht gewährt worden. Zumal schon im Vorfeld bereits zwei andere Gerichte in gleicher oder ähnlich lautender Sache ebenfalls zugunsten der Kläger entschieden hatten. Dieser Rechtsstreit stellt aus meiner Sichtweise daher eine Steuergeldverschwendung dar“, so Zoo-Experte Frank Albrecht abschließend.