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Veranstaltung der Roten Hilfe im Linken Hinterhofzentrum Düsseldorf zum Thema weg mit §129a&b

Von Jonathan Abyss

Am Dienstag den 30.4 hat die Rote Hilfe Düsseldorf in das linke Hinterhofzentrum eingeladen, um einen übergreifenden Einblick in die Repressionsparagraphen 129a &b zu vermitteln. Zu Gast war die Verteidigerin der GenossInnen um den DHKP-C Prozess , und ein Sprecher des Tayad Internationales Solidaritätskomitee.
Die Eröffnungsrede machte ein Mitglied des Antifaschistischen Alerta Netzwerks des Fußballclubs Fortuna Düsseldorf.

Zu Beginn der Veranstaltung wurde an den jüngst verstorbenen DKP Genossen Jupp Angenfort erinnert, der selbst Leidtragender einer von Willkür geprägten Nachkriegsgeschichte wurde, und der am gleichen Morgen in Anwesenheit von ca. 300 GenossInnen auf dem Stoffeler Friedhof in Düsseldorf seine letzte Ruhe fand.

Zur Einleitung vermittelte Henning vom BundessprecherInnenrat der Roten Hilfe e.V. den geschichtlichen Kontext, die Entstehungsgeschichte des Repressionsparagraphen 129, dem sich Tim Engels Rechtsanwalt der Roten Hilfe anschloss, und einen Einblick in die Geschichte der Roten Hilfe gab, der eng mit dem Entstehen des Paragraphen 129 von 1822 verbunden ist.
In der neueren Geschichte wurde  der §129 erstmalig im Stammheim Prozess angewandt wurde, und ist heute wieder aktueller denn je, um so mit Mitteln der Einschüchterung die Internationale Linke zu illegalisieren.

Maßgeblich für die  Entstehungsgeschichte der Roten Hilfe waren die Umstände der Klassenkämpfe, der Spartakusbund um Rosa Luxemburg, sowie die Internationale Arbeiterbewegung. Der Bogen spannte sich um den ersten Vorsitzenden der Roten Hilfe Wilhelm Pieck, dem Aufbau der Organisation, und die zu der Zeit stattgefundene Winterhilfe, bei der Kleidung und Nahrung für bedürftige GenossInnen gesammelt wurde, und die Entstehung zweier Kinderheime.
Als einen wesentlichen Bestandteil, erklärte Tim Engels von der Roten Hilfe das Grundverständnis und den solidarischen Ansatz der Roten Hilfe e. V., welches auf den drei Grundsäulen der politischen, der rechtlichen und praktischen Arbeit beruht.
Als Überleitung wurden das Versammlungsgesetz, der Paragraph 129b, generelle Verhaltensweisen, die Öffentlichkeitsarbeit und die aktuelle Kampagne, und den damit verbundenen Ansatz der Ausweitung der Internationalen Solidaritätsarbeit angeführt.

Als Hauptgast hielt die Strafverteidigerin der DHKP-C GenossInnen, die vor dem OLG in Düsseldorf wegen Mittäterschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation nach §129b angeklagt werden ein Referat um die Ausweitung der Repression gegen die Internationale Linke, das Außenwirtschaftsgesetz §34, der erstmalig in dem Betreffenden Prozess gegen die DHKP-C angewandt wird, und begann mit dessen Entstehung nach den Vorfällen um den 11. September.
Maßgeblich waren die Erläuterungen um die strukturellen bedingten Auswirkungen, die der §34 auf das Linke Spektrum zukünftig haben kann, der als Ermittlungsparagraph angewandt wird, der zur Datenerfassung, und als angebliches „Beweismittel“ benutzt wird.
Die Auswirkungen, die damit verbundene EU weite Liste der unter Terror Verdacht stehenden Organisationen, das Einfrieren von Vereinsgeldern, der übergeordnete Kontext des deutschen Paragraphen §34, zum Thema Außenhandelswirtschaftsgesetz, und das angesetzte Strafmaß von 2 – 15 Jahren Haft, verschiedenartige EU Verordnungen in diesem Kontext, sollten Anlass zur Diskussion geben.
Der als aktuelle Präzedenzfall forcierte DHKP-C Prozess, wurde anhand der Vorgehensweise im EU weiten Kontext näher beleuchtet. Wesentlicher Bestandteil der weiteren Vorgehensweise kann nur eine vermehrte Öffentlichkeitsarbeit, und das das damit verbundene Verständnis, und die Akzeptanz in der linken sein.

Als eine Negativbeispiel an diesem Abend, musste die nicht Anwesenheit von GenossInnen aus der linken, bzw. der Partei DIE LINKE. NRW benannt werden, die sich allem Anschein nach, nicht wirklich für die Solidaritätsarbeit, noch für die grundlegende Arbeit in diesem Themenfeld zu interessieren scheinen.
Demnach  zeigt man sich lieber auf öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, auf denen dann eine entsprechen PR  zu verbuchen ist, und die nicht an das Image einer sich tendenziell  mehrenden koalitionären Grundtendenz kratzt.
Ausdrücklich muss hierbei auf den Hinweis des Sprechers von Tayad Komitee verwiesen werde, der auf die kleine Anfrage unserer Genossin Ulla Jelpke verwiesen hat, die sich um die vermehrt aufkommenden Prozesse gegen die migrantische Linke vorbildlich einsetzt.
Der Genosse vom Tayad Komitee drückte seinen Wunsch an einer vermehrten Teilnahme an den aktuell geführten Prozessen gegen die DHKP-C GenossInnen aus, und verwies auf die regelmäßig stattfindenden Verhandlungstage, die wochentags jeweils Dienstags, Mittwochs und Donnerstags um 9:15 Uhr vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf stattfinden.
Ein wesentlicher Termin in der kommenden Zeit, und die damit verbundene Bekanntmachung ist das entscheidende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH), das am 12. Mai 2010 in Luxembourg, um 9:30 Uhr beginnt.
Nähere Informationen, bezüglich der Akkredition bzw. dem Ablauf, werden noch bekannt gegeben.