Prozess gegen die Anatolische Föderation in Düsseldorf
Von Jonathan Abyss
Der Prozess gegen Nuran Erdan, Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu ging am 25.4. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf weiter. Den türkischen Linksaktivisten der Anatolischen Föderation wird vorgeworfen in führenden Positionen der verbotenen revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) den bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat von Deutschland, mit finanziellen und ideologischen Mitteln unterstützt zu haben.
Zu Beginn des Prozesstages stellte die Verteidigung von Nuran E. einen Antrag auf dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit. Die Begründung der Verteidigung basiert auf die Folgen des seit 18 Monaten, und unter erschwerten Verhandlungsbedingungen geführten Prozess gegen die Angeklagten. Folgen der Angeklagten sind die verminderte Konzentrationsfähigkeit, starke Migräneanfälle, und die dadurch verminderte Möglichkeit aktiv am Prozess teilzunehmen. In den Pausen zwischen den Verhandlungen werden die Angeklagten in hermetisch Abgeschlossenen Zellen untergebracht, und haben so keine Möglichkeit mit der Außenwelt Kontakt aufzunehmen. Abgesehen von den andauernden Isolationshaft Bedingungen und deren Folgen (23 Stunden Einzelhaft, Besuchsverbot), leiden die Angeklagten unter den erschwerten Bedingungen.
Nach der Zurückstellung des Antrags führte der anwesende Richter die Begründung an, dies seien die Folgen des Nikotingebrauchs, und somit die Ursachen der verminderten Konzentrationsfähigkeit von Nuran E., die in der Hermetisch abgeschlossenen Zelle doch Nikotinkaugummis gebrauchen solle.
Nach einem Vorschlag, soll nun entschieden werden die Verhandlungstage Werktags sowie Samstags an 4-5 Tagen bis 14:00 zu führen.
Die Verteidigerin von Nuran E. bekräftigte den Willen der Angeklagten, an der Verhandlung teilzunehmen, trotz der erschwerten Verhandlungsbedingungen, und die damit verbundenen Folgen.
Die Angeklagte Nuran E. bemängelte die zu schnelle Darlegung von Textpassagen, und die teilweise fehlenden Schrifttexte bei den Verhandlungen. Die Verteidigung von Ahmet Istanbullu berichtet von schweren Kopfschmerzen seines Mandanten und der damit verbundenen verminderten Konzentrationsfähigkeit im laufenden Verfahren. Der Antrag der Verteidigung wegen irreführender Beweisführung, und die damit verbundene Widergabe der Ermittlungsergebnisse, wurde abgelehnt.
Hauptbestandteil des Verhandlungstages war die Vernehmung der Zeugin Nicole Seifert, zuständig für die Beweisführung gegen Nuran Erden. Einer der Hauptbestandteile der Ermittlungen beruhte auf die Finanzermittlung, mit Hilfe eines Ersuchens von Rechtshilfe aus Belgien. Außerdem wurde ein Rechtshilfeersuchen der General Bundesanwaltschaft (GBA) an die Niederlande gestellt.
Wieder einmal mehr zeigt sich das durch Mittel der Internationalen Kooperation, wie sich schon im Prozess gegen Faruk Ereren, verwendet wurden, der ebenfalls wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer führenden Position in der DHKP-C vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagt wird, und der ebenfalls unter Isolationshaft Bedingungen in Deutschland der Prozess geführt wird, das die migrantische Linke, und vor allem die türkisch stämmigen mit Hilfe dieser und anderer Mittel im Zeichen einer sich allgemein verschärfenden Repression gegen Linksaktivisten, ins Visier genommen werden.