„Ich wurde nicht gefoltert, nur geschlagen“
Der Prozess gegen Faruk E. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf begann am 4.Juni 2009 mit der Erklärung, dass MdB Sevim Dagdelen ihre Prozessbeobachtung angekündigt habe. Sevim Dagdelen hatte sich entschlossen, als Bundestagsabgeordnete diesem Prozess beizuwohnen.
Laut Berichten von Prozessbeteiligten waren am 27. Mai neun Prozessbesucher nach einer friedlichen Geste der Solidarität mit dem Angeklagten in den Gerichtskeller geführt, dort fünf Stunden festgehalten und von Justiz- und Polizeibeamten schwer misshandelt worden.
Von Seiten des Vorsitzenden des zuständigen 2. Strafsenats des Oberlandesgerichtes kam folgende Darstellung für die Ursache der Polizeiübergriffe auf Prozessbeobachter am 27.5.:
Es habe am Vorabend zum 27.5. eine Infoveranstaltung zum § 129 StGB gegeben.
Die Solidaritätsadresse von AZADI an die verletzten Prozessbeobachter bietet eine andere Erklärung: „Seit vielen Jahren beobachten wir 129 bzw.129 a – Prozesse vor dem OLG Düsseldorf gegen kurdische Aktivisten und sind wohl vertraut mit den häufig willkürlich vorgenommenen Kontrollmaßnahmen vor Betreten des Gerichtssaales. Auch seit dem Umzug des Gerichtes aus der Stadt ins `freie Gelände´ und in Nachbarschaft des Landeskriminalamtes (LKA) hat sich die Situation geändert. Es kommen in der Regel weniger Besucher/innen und die Prozesse laufen nahezu ohne Öffentlichkeit, was natürlich beabsichtigt ist.“
Die Infoveranstaltung hatte das Interesse geweckt und so fanden sich am 27.5. zahlreiche Beobachter in der Außenstelle des OLG am Kapellweg 36.
Der Prozess gegen Faruk E. stützt sich überwiegend auf Aktenmaterial aus der Türkei. Die für Systemkritik unverdächtige Publikation „Spiegel“ spricht von in der Türkei üblichen „bestialischen Verhörmethoden“ und von Mordbefehlen „die stets von ganz oben kamen“ (Spiegel Online 24. Mai 2009 „Wir mordeten nachts, während der Überstunden“).
Immer wieder muss die Prozessbeobachtung der Roten Hilfe zur Kenntnis nehmen, wie kritiklos, geradezu im Einverständnis mit den türkischen Strafverfolgungsbehörden, das türkische Beweismaterial im Prozess vor dem2.Strafsenat des OLG Düsseldorf eingeführt und übernommen wird.
So benutzte die Bundesanwaltschaft am 4.Juni im OLG folgendes Zitat einer Zeugenaussage als Indiz, dass nicht gefoltert wurde: „Abgesehen von ein paar Schlägen und Tritten wurde ich nicht gefoltert, weil ich vorher ausgesagt habe.“ Dass auch die Androhung von Folter strafbar ist, fand keine Erwähnung im Gerichtssaal des OLG Düsseldorf weder durch BAW noch durch den Vorsitzenden.
Weiterhin konnten die Zuschauer auch die Befragungsmethoden im Gerichtssaal zur Kenntnis nehmen:
Recht harsch wurde das Verhör gegen den Zeugen E. durchgeführt. Dieser hat elf Jahre in diversen türkischen Militärgefängnissen als politischer Gefangener verbracht und erblindete dort durch tätliche Angriffe der türkischen Soldaten. Heute nach mehreren Operationen verfügt er über eine Sehkraft von zehn Prozent. Seit Wochen führt die BAW stundenlange Verhöre durch. Dabei kommt es des Öfteren zu Missverständnissen bei der Übersetzung. So antwortete einmal der Zeuge E. auf eine Frage der BAW, dass er diese Frage nicht verstehe – bei der Übersetzung fehlte diese entscheidende Information. Als der BAW den Zeugen dann energisch befragte, meinte der Vorsitzende Richter entschuldigend: „Sie müssen schon verstehen, der Staatsanwalt macht das schon seit Wochen mit“.
Der Rechtsbeistand des Zeugen E. verwahrte sich dagegen, dass die BAW solchen Druck auf seinen erblindeten Mandanten ausübe. Juristisch gesehen war dies seine einzige Einflussmöglichkeit in dem Verfahren, denn er darf seinem Mandaten, der mehrere Jahre im selben Gefängnis wie Faruk E. war, nicht in diesem Prozess beraten. Er kann ihm nur empfehlen eine Aussage zu verweigern oder zu machen.
Die Türkei hat bereits ein Auslieferungsersuchen für den Zeugen E. an die deutschen Behörden gestellt, das OLG Hamm hat das Ersuchen jedoch abgelehnt.
Die Sitzungen finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt. Die Sitzungen beginnen um 9.15 Uhr, nach Feiertagen um 10.30 Uhr. Nächste Verhandlungstage:
Mittwoch, 10. Juni 2009
Freitag, 12. Juni 2009
Mittwoch, 17. Juni 2009
Donnerstag, 18. Juni 2009
Freitag, 19. Juni 2009
Mittwoch, 24. Juni 2009
Donnerstag, 25. Juni 2009
Freitag, 26. Juni 2009