Faruk Ereren droht Auslieferung in die Türkei!
Vor dem OLG Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen Faruk Ereren.. Auf 256 Seiten wirft man dem 55-jährigen Faruk Ereren in der Anklageschrift Mitgliedschaft in führender Position in der verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) vor.
Die Anklage der Bundesanwaltschaft beruht weitgehend auf türkischem Beweismaterial. Obwohl darin auch unter Folter entstandene Geständnisse enthalten sind, wird dieses Material vom Gericht als Beweismittel anerkannt. Die völlig unkritische Haltung der BAW gegenüber Folter und Polizeigewalt in der Türkei wird auch auf Seite 123 der Anklageschrift deutlich. Hier wird ein Gefängnis-Massaker, mit dem die Polizei am 19. Dezember 2000 einen Hungerstreik politischer Gefangener gegen ihre Verlegung in Isolationszellen beendete, als eine "gewöhnliche polizeiliche Maßnahme" bezeichnet. Bei diesem Massaker wurden 29 Gefangene getötet und Hunderte verletzt!
Da Faruk von seinem Aussageverweigerungsrecht umfangreich Gebrauch machte und der 2. Strafsenat des OLG Düsseldorf deshalb auf dünner Beweislage agierte, wurde Faruk Ereren eine Absprache angeboten, die er jedoch kategorisch ablehnte. Nun droht Faruk aktuell die Abschiebung in die Türkei!
Denn der Senat des OLG Düsseldorf will entgegen vorhergegangener Aussagen die Bedingungen für eine Auslieferung von Faruk Ereren in die Türkei gewährleisten. Faruk schrieb dazu: "Was mich erwartet wenn ich in die Türkei ausgeliefert werden sollte, ist Repression, Folter und Haft bis zum Tod. Der faschistische Staat in der Türkei hat eh schon zur Sprache gebracht, mich bis zu meinem Tod ins Gefängnis stecken zu wollen."
Bei einer Auslieferung an die Türkei droht Faruk Ereren systematische Folter, menschenunwürdige Behandlung und lebenslängliche Isolationshaft, welche die Schwelle zur unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung erreicht und daher mit Art 3 MRK unvereinbar ist.
Es gibt sehr viele Urteile in Deutschland gegen türkische politische Aktivisten, deren Auslieferung an die Türkei aber stets abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass es für sie die Aussetzung unter systematische Folter in türkischen Gefängnissen bedeuten würde.
Wir fordern daher:
Keine Auslieferung von Faruk Ereren an den Folterstaat Türkei !
Bleiberecht für alle!
Tayad Internationales Solidaritäts-Komitee
Weitere UnterstützerInnen:
Michael Boden, KV Leverkusen
Frank Bonn, stellv. Landessprecher der JK der KPF/ NRW/ KV Dortmund
Ingo Hüttel, KV Leverkusen
Brunhilde Stümpler, Vorstandsmitglied KV Mülheim
Denise Tietz KV, Leverkusen
Ruth Tietz, Landtagskandidatin DIE LINKE / Kreissprecherin KV Leverkusen