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Unterzeichnung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ durch die Stadt Dreieich

Von Bürger für Dreieich

Bürger für Dreieich stellen Antrag für nächste Ausschussrunde im August

Die Fraktion Bürger für Dreieich hat beantragt, dass die Stadt Dreieich die ‚Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen’ unterzeichnet. Die Stadt soll damit die Ziele und Inhalte der Charta mittragen und sich für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen einsetzen. Die Charta tritt für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind.“

„Die Stadt Dreieich engagiert sich bereits aktiv für die Verbesserung der Lebenshilfe und Sterbebegleitung in der letzten Lebensphase. Dieses Bekenntnis ergänzt die Entscheidung der Stadt, den Bau eines Hospizes in Rodgau finanziell mit zu tragen, auf gute Weise“, begründen Natascha Bingenheimer und Tino Schumann für die Fraktion Bürger für Dreieich den Antrag.

„Zur Erinnerung: Am 8.5.2017 haben im Rahmen der 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur Herr Prof. Dr. Stergiou (Vorsitzender des Vorstandes der Hospiz-Stiftung Rotary Rodgau) und Herr Mark (Kuratorium der Stiftung) einen ausführlichen Sachstandsbericht zum Hospiz Rodgau gegeben. Dort bestätigte Bürgermeister Dieter Zimmer, dass die Mittel in Höhe von 20.000 Euro bereits 2016 im Haushalt bereitgestellt und von der Stadtverordnetenversammlung so genehmigt worden sind. Dies findet unsere volle Unterstützung.“

„Die Unterzeichnung der ‚Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen’ stellte ein weiteres öffentliches Bekenntnis Dreieichs dar, dass jeder Mensch ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen hat. Initiatoren der Charta sind die Bundesärztekammer, der Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. sowie die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.. Bereits 1.570 Organisationen/Institutionen und 16.851 Einzelpersonen haben bereits unterzeichnet.“

Fünf Leitsätze der Charta formulieren Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei immer der betroffene Mensch:

1.    Gesellschaftspolitische Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation
2.    Bedürfnisse der Betroffenen – Anforderungen an die Versorgungsstrukturen
3.    Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung
4.    Entwicklungsperspektiven und Forschung
5.    Die europäische und die internationale Dimension

Lesehinweise:

http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/die-charta.html

http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/files/dokumente/Unterstuetzer_Institutionen_Hessen.pdf