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Lettkaut: Bürgermeister Dieter Zimmer hat unklug agiert, und dies sollte er endlich öffentlich eingestehen

Von Bürger für Dreieich

Es ist Zeit für eine öffentliche Selbstkorrektur

„Inzwischen haben fast alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien respektive Fraktionen Stellung zu den Vorgängen um die Lettkaut bezogen. Wir, die Fraktion Bürger für Dreieich, haben die Vorgehensweise von Bürgermeister Dieter Zimmer von Beginn an scharf kritisiert, und zwar hinsichtlich formaler Aspekte. Bürgermeister Dieter Zimmer hatte und hat de facto kein Mandat, um weit reichende Vorentscheidungen mit Hans Nolte zu treffen, die tief in die zukünftige Entwicklung der Stadt Dreieich eingreifen“, sagt Natascha Bingenheimer, Fraktionsvorsitzende Bürger für Dreieich.

„Das haben inzwischen auch die anderen Parteien erkannt – außer der SPD, die sich, zumindest den Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden Holger Dechert zufolge, hinter den Bürgermeister stellt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass auch CDU und FDP für ein sauberes weiteres Verfahren eintreten, das ergebnisoffen abgewickelt und diskutiert wird.“

Dieter Zimmer hat ausgesprochen unklug agiert, und er sollte dies endlich öffentlich eingestehen, um allen Beteiligten die Möglichkeit zu eröffnen, das angedachte Projekt angemessen beurteilen und diskutieren zu können, und zwar auf neutralem Boden und nicht auf verbrannter Erde. Die Art, wie er agiert, wirkt hartleibig. Er sollte den Bürgern endlich die Hand reichen, um das Klima nicht weiter zu vergiften.

Kommunalpolitische Prozesse dürfen nicht durch Vorentscheider gesteuert werden, sondern bedürfen eines formalen Ablaufes, der da lautet: zuerst das Problem, dann die Vorlage, dann der Beschluss. Macht- und Entscheidungsbefugnisse können nicht Gegenstand geschlossener Gruppen wie Bürgermeister, ausgewählter Fraktionsvertreter oder von Wirtschaftsvertretern sein.“

Das Mindeste, das von Herrn Bürgermeister Zimmer erwartet werden kann, ist die Rücknahme der Kündigung der Kleingärtner. Es gibt im übrigen auch keine ‚vorläufige Kündigung’, denn eine Kündigung bleibt immer eine Kündigung“, merkt Bingenheimer an.