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EZB-Eröffnung: 14 Monate auf Bewährung für Aktivisten von "Blockupy"

Von Rote Hilfe Frankfurt

Kritik an Beweisführung

Zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht Frankfurt heute einen 26-jährigen, der bei den Protesten gegen die Eröffnung der neuen EZB-Zentrale Polizeibeamte angegriffen haben soll. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arbeitslose aus Hamburg am Vormittag des 18. März 2015 Polizeibeamte mit einer Holzlatte attackiert und sich damit der versuchten schweren Körperverletzung und des schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht hatte. Entgegen der Anklage war dem Angeklagten der Wurf einer Glasflasche danach dagegen nicht nachzuweisen. Der Angeklagte äußerte sich während der Verhandlung nicht. Prozessbeobachter kritisieren, dass sich das Gericht in seiner Bewertung einzig auf fragwürdige Zeugen stützte.

 

Vor eineinhalb Jahren kamen mehrere tausend Menschen aus ganz Europa in Frankfurt zusammen, um anlässlich der EZB-Eröffnung gegen die Sparmaßnahmen und Verarmungspolitik von EU und Troika zu protestieren.

Am Vormittag des 18. März kam es zu militanten Auseinandersetzungen in weiten Teilen der Frankfurter Innenstadt.

Gegen 9:30 Uhr soll der Angeklagte vermummt in der Friedberger Anlage mit einer Dachlatte mehrmals gegen eine Polizeikette geschlagen haben.

Mehrere eingesetzte Zivilbeamte verfolgten den Angeklagten danach über drei Stunden. Durch seine blaue Jacke und auffällige Handschuhe "stach er aus der Menge heraus". Das Schöffengericht stützte sich in seinem Urteil allein auf die Aussagen dieser verdeckt ermittelnden Zivilpolizisten aus dem bayrischen Dachau. Vor Gericht traten diese teilweise mit Perücke verkleidet im Zeugenstand auf. Am 18. März waren sie innerhalb der verschiedenen Demonstrationen eingesetzt.

 

Jona Fritz kritisierte diese Form der Beweisführung: "Das ist grotesk.

Der Straftatbestand für den der Angeklagte heute verurteilt wurde, war nur möglich, da er sich in einer Menschenmenge aufhielt. Teil dieser Menge waren die verdeckten Polizisten. Die Zivilbeamten müssten sich streng genommen selbst für die Straftat verantworten, die sie im Nachgang als maskierte Zeugen dem Angeklagten anlasten."

Am 29. November findet der vorerst letzte Prozess wegen den Protesten gegen die EZB-Eröffnung statt. Im zweiten Prozesstag vor dem Amtsgericht Frankfurt muss sich der Angeklagte wegen einem Steinwurf auf eine Polizeibeamtin verantworten. Auch in diesem Verfahren stützt sich die Staatsanwaltschaft vor allem auf Aussagen ziviler Beamter.

Die Rote Hilfe Frankfurt unterstützt Aktivisten, die wegen ihres politischen Engagements strafrechtlich verfolgt werden.