Skip to main content Skip to page footer

Die Rattenfänger von Hameln

von Charlotte Ullmann

Neues zum Mißbrauchsfall Darmstadt in einer Einrichtung vom Jugendamt

Da wird ein Kind aus der Familie gerissen, genau genommen aus der Großfamilie, weil die Mutter erziehungsunfähig sei, und in eine heilpädago- gische Einrichtung nach Darmstadt verfrachtet, die sich kurz zuvor neu gegründet hatte.

Eigentlich kam das Ganze ins Rollen, weil das damals 11-jährige Mädchen beim Herumtollen zu Hause und auf dem Klettergerüst in der Schule unglücklich auf ihr Genital gefallen war. Die Ärzte wussten nichts Eiligeres, als sofort dem Jugendamt Meldung zu machen wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch. Daraufhin wurde dem Großvater unterstellt, er habe seine Enkelin sexuell missbraucht, was ziemlich schnell durch ein gerichtliches Gutachten entkräftet werden konnte.

Nun will es die Tragik der Geschichte, dass genau in dieser Einrichtung über eine geraume Zeit hinweg ein knapp 14 Jahre alter Junge zwei jüngere Jungen, der eine sieben Jahre alt, sexuell mißbraucht hatte. Aufgeflogen war die Geschichte durch die Intervention der Mutter des 7-Jährigen, der sich ihr Sohn anvertraut hatte.

Die Heimleitung habe anschließend dieses Vorkommen unverzüglich dem Jugendamt gemeldet, insofern sei ihr, so Darmstadts Sozialdezernentin Barbara Akdeniz, profess- ionelles Handeln nicht abzusprechen.

Nur, diese Einrichtung hat gerade mal 9 Kinder und begreift sich als Wohngruppe. Da frage ich mich, wo bleibt die Aufsichtspflicht, wenn ein Junge dicht vor und nach dem Mittagessen, wenn die Kinder sich in ihren Zimmern aufhalten müssen, es unbemerkt fertig bringt, Kinder zu sich aufs Zimmer zu zwingen und sie dort missbraucht, und zwar über Monate hinweg.

Sicher, auch Kinder brauchen ihre Privatsphäre, aber sie brauchen auf jeden Fall ver- trauensvolle Beziehungen. Warum hat dieser Junge sich keiner Betreuerin, keinem Betreuer anvertraut, warum hatte er zu seiner Mutter eine vertrauensvollere Beziehung, wenn er doch offensichtlich eben dieser Mutter weggenommen und zu seinem erklärten Kindeswohl ins Heim gesteckt wurde.

Von dem mittlerweile bald 13-jährigen Mädchen aus der Großfamilie, das sich immer noch in dieser Einrichtung befindet, weiß ich zumindest, dass die Kinder dort auf ihre Zimmer geschickt werden, wenn sie sich daneben verhalten haben, gegebenenfalls hungrig, wenn das Fehlverhalten beim Essen geschehen ist.

Das kommt einer Strafe durch Essensentzug gleich, die eine massive Essstörung nach sich ziehen kann, nämlich entweder Magersucht oder Fettsucht. Aber schließlich muss ja das selbstreferentielle System aufrecht erhalten bleiben, d.h. die therapeutischen Einrichtungen, Krankenhäuser und Ärzte brauchen ihre Klienten und Patienten für ihr eigenes Überleben.

Dass die Kinder aber in dieser heilpädagogischen Einrichtung ihrem Schicksal überlassen bleiben, ohne dass die BetreuerInnen auch nur eine Ahnung davon haben, was sie in ihren Zimmern treiben, ist schon sehr merkwürdig.

Zudem, was ist von einer Einrichtung zu halten, die Kinder bestens erziehen will, zumin- dest besser, als in ihrer Herkunftsfamilie das möglich sei, wenn es die schwierigsten Kinder sind, die hier auf engstem Raum zusammenkommen. Ist es dann nicht so, dass sie sich gegenseitig beeinflussen, gefährden können, so ähnlich wie die Insassen eines Gefängnisses, deren kriminelle Karriere dort meistens erst richtig beginnt. Von wegen Resozialisierung!

Wenn das Kind dann vom Regen in die Traufe kommt, bestenfalls, oder wenn es gar ein schlimmeres Los zieht, zu Hause gar nicht gefährdet war, aber in der Einrichtung? Dann muss man dieses Konzept grundsätzlich überprüfen und sich überlegen, ob man, gemäß dem Grundsatz des Familienrechts, das Kind möglichst in der Familie zu belassen, lieber die Familienhilfe verbessert, nämlich eine adäquate Familienhilfe, die auf vertrauensvoller Basis den Familien, den Müttern, den Kindern hilft, ohne dabei gleichzeitig mit dem Jug- endamt oder dem Richter unter einer Decke zu stecken.

Charlotte Ullmann,
Sozialpsychologin
Ffm, den 2.7.14