Schleswig-Holstein muss Gewalt gegen Frauen wirksam entgegentreten
Auf der kommenden Landtagssitzung wird in Erster Lesung ein Vorhaben der schwarz-gelb-grünen Landesregierung debattiert, das Gewalt gegen Frauen zum Thema hat. Danach sollen unter anderem 30 zusätzliche Frauenhausplätze geschaffen werden. Außerdem soll mit dem Antrag eine Bestandserhebung vorgenommen werden.
Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Abgeordnete aus Schleswig-Holstein:
„Die Zahlen der Frauenhäuser sprechen seit Jahren eine eindeutige Sprache: Überbelegung, Unterfinanzierung. Da bedarf es keiner Bedarfserhebungen mehr. Bei realistischer Betrachtung reichen 30 zusätzliche Plätze daher auch nicht aus, auch nicht vorübergehend, um die Notversorgung von Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, abzusichern. Ich fordere die Landesregierung auf, umgehend und in Abstimmung mit den Beratungseinrichtungen und den Frauenhäusern einen Maßnahmeplan auszuarbeiten, der die entsprechenden Gelder für eine Verstetigung von weiteren Plätzen bereitstellt.“
Möhring begrüßt in diesem Zusammenhang allerdings ausdrücklich die Forderung für eine bundeseinheitliche, einzelfallunabhängige Finanzierung von Frauenhäusern – DIE LINKE verlangt dies seit Jahren.
Auch der Vorstoß der Landtagsfraktion der SPD nach geschlechtersensiblen Asylverfahren finden Möhrings Unterstützung. Allerdings, so die Abgeordnete: „Der Vorstoß ist leider von Doppelmoral geprägt, denn warum bringt die Bundestagsfraktion der SPD nicht den gleichen Vorschlag in die Große Koalition ein? Stattdessen setzt sie sich für beschleunigte Asylverfahren ein und hat zusammen mit CDU und CSU so genannte ,sichere Herkunftsstaaten’ geschaffen, obwohl Folter in den dortigen Gefängnissen Realität ist. Dass die SPD im Bundestag immer noch den Vorbehalt gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention mitträgt, ist ein Skandal. Dass von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen lediglich über eine Härtefallklausel ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangen können, reicht nicht aus.“