Gescheitertes NPD-Verbot - falsches Signal auch für Hamburg
Von Hamburger Bündnis' gegen Rechts
Das „Hamburger Bündnis gegen Rechts“ (HBgR) bedauert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die NPD nicht zu verbieten. Das Grundgesetz ermöglicht nicht nur das Verbot von neofaschistischen Parteien, sondern Art. 139 GG erzwingt geradezu einen solchen Schritt. Das BVerfG erkannte in seinem Urteil richtigerweise die „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ und damit die ideologische und in den Anfangsjahren auch noch personelle Kontinuität der NPD bezüglich der NSDAP. In Art. 139 GG heißt es, „die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ Mit anderen Worten alle von den Alliierten erlassenen Gesetze zur Entnazifizierung haben weiterhin Gültigkeit und darunter fällt auch das Verbot jeglicher Nachfolgeorganisationen der NSDAP.
Den Anfängen wehren …
war eine Lehre aus der Naziherrschaft und einem Krieg, welcher die halbe Welt zerstörte. Der Richterspruch aus Karlsruhe lässt sich leider auch so interpretieren, dass man nicht den Anfängen wehren will, sondern erst wartet bis die NPD parlamentarisch und auf der Straße eine empfindliche Bedrohung für die Gesellschaft darstellt. Dies ist nicht nur fahrlässig, sondern die NPD und ihre Helfershelfer stellen schon jetzt tagtäglich eine Gefahr für alle Menschen dar, die nicht in ihr faschistisches Weltbild passen. Ein Verbot der immer noch mit Abstand größten Partei der extremen Rechten, wäre auch ein deutliches Zeichen an die Gesellschaft gewesen. Und dies in einer Zeit wo Rassismus und Nationalismus grassieren und alleine im Jahr 2015 über 1.000 Unterkünfte für Geflüchtete angegriffen wurden. Die rassistischen Biedermänner und die mordbrennenden Brandstifter, nicht nur aus der NPD, dürften sich durch das gescheiterte Verbot in ihren Taten bestärkt sehen.
… auch in Hamburg
Sicherlich ist die NPD momentan finanziell und bei Wahlen nicht gut aufgestellt. Dies war in den 1980er und 90er Jahren auch der Fall und dann wurde die „Altherrenpartei“ zum Sammelbecken der militanten Naziszene und feierte vor 10 Jahren große Erfolge. Diese Entwicklung kann sich durchaus wiederholen, denn die Partei kann jetzt ihre, wegen des drohenden Verbots, praktizierte Zurückhaltung aufgeben und neu durchstarten. Momentan wird die AfD ihr noch die meisten Stimmen stehlen, die Mitglieder müssen jedoch in der NPD bleiben, sie können aufgrund eines Unvereinbarkeitsbeschlusses nicht zu den Rechtspopulisten wechseln. Die größte Gefahr durch die NPD droht aber momentan sowieso nicht durch parlamentarische Arbeit, sondern durch Kampagnen auf der Straße. Schon jetzt hat die Partei mittels Camouflage ein Netz aus „Nein-zu-Heim-Kampagnen“ initiiert, oder mischt entscheidend bei einigen Pegida-Märschen, wie z.B. im Nachbarland MVP mit. Alle Nazi-Aufmärsche der letzten Jahre in Hamburg wurden von der Hamburger NPD (mit)-veranstaltet. Sie ist in Hamburg mit deutlichem Abstand die größte Organisation der extremen Rechten, in ihrem Landesvorstand dominieren immer noch vorbestrafte Ex-Kameradschafter, sehr viele Mitglieder halten der Partei seit Jahrzehnten durch alle Krisen hindurch die Treue. Konkurrenz wie „Die Rechte“ oder den „Dritten Weg“ gibt es in der Stadt nicht. Bundesweit wie lokal hat die Partei immer noch eine arbeitende Struktur, eine monatliche Parteizeitung und die größte Erfahrung. Durch ihre Schulung und Sozialisation sind Tausende von Rechten gegangen, auch wenn sie vielleicht inzwischen bei anderen Organisationen, wie z.B. der Identitären Bewegung gelandet sind.
Antifaschismus bleibt Aufgabe der Zivilgesellschaft.
Wir werden uns leider auch weiterhin der neofaschistischen Partei erwehren müssen und rufen alle Menschen in Hamburg auf, die Ausführungen zur Charakterisierung der NPD in dem Richterspruch ernst zu nehmen. Laut Richterspruch ist ihre Politik unvereinbar mit der Menschenwürde und der Demokratie und zielt auf „rassistische Diskriminierung“ sowie die Durchsetzung einer Volksgemeinschaft ab. Merkmale, die auch auf andere Organisationen der extremen Rechten zu treffen und bei Teilen der AfD durchschimmern. Etwa wenn die Bundesvorsitzende Frauke Petry den Begriff „völkisch“ zum normalen Vokabular zählt oder der Thüringische Landeschef Björn Höcke die Abgrenzung seiner Partei zur NPD aufweichen möchte.
Die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus ist eine zentrale Aufgabe der Gesellschaft, egal in welches Gewand gekleidet sie daher kommen. Diese inhaltliche und praktische Auseinandersetzung hatte immer Priorität in unserer Arbeit und nicht das Vertrauen auf staatliche Verbote. Trotzdem bleibt „die vollständige Auflösung der NPD und aller faschistischen Organisationen“, wie in unserer Grundsatzerklärung festgehalten, eins unserer Ziele.
Hamburger Bündnis gegen Rechts