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Skandal bei VW Hannover: Tochterfirma läßt Beschäftigten „wie Verbrecher vom Arbeitsplatz abführen“

Mitarbeiter hatte auf Festanstellung geklagt. Nach zwangsweiser Freistellung jetzt auch noch Entlassung !

Von Rat & Tat

Nachdem wir erst vor 2 Tagen in unserem Info 259 über einen Streik von Leiharbeitern bei VW China berichten mußten, haben wir nun die traurige Pflicht über einen Skandal bei der konzerneigenen deutschen Leiharbeitsfirma zu berichten:

Der bei der VW-Tochter „Autovision“ im VW-Werk Hannover beschäftigte Mitarbeiter Murat C. hatte einen Anspruch auf Festanstellung geltend gemacht und wurde darauf hin am 26.1.2017 zwangsweise ohne jeden Rechtsgrund von der Arbeit freigestellt und vom Werkschutz nach eigenen Angaben „wie ein Verbrecher vom Arbeitsplatz weggeführt“ . Der Werksausweis wurde ihm abgenommen. Gründe wurden dem Betroffenen nicht genannt. Man erklärte ihm, es liefen „Ermittlungen“ gegen ihn. Bis zum „Abschluß der Ermittlungen“ sei er freigestellt und dürfe das Betriebsgelände nicht betreten. Wahrheitswidrig wurde ihm angekündigt, er werde einen „Brief“ erhalten, in welchem die Vorwürfe genannt würden. Doch nichts dergleichen geschah. Unserer im Auftrag des Betroffenen erfolgten Aufforderung, sofort die Gründe für die Freistellung zu nennen, ist die „Autovision“ bis heute nicht nachgekommen. Stattdessen erhielten wir die absurde Mitteilung, daß die Freistellung „erforderlich“ sei, „um die Vorwürfe zu konkretisieren“.

Wie bitte ? Ein Mitarbeiter wird „freigestellt“, um zu schauen, was man mit welchem Ergebnis („konkretisieren“) noch gegen ihn herausfinden kann ? Noch schlimmer: Es müsse durch die Freistellung „eine Umgebung geschaffen“ werden, in der mögliche Zeugen „ohne Sorge vor Repressalien darüber berichten können“. Mitte Februar wurde Autovision durch uns aufgefordert, endlich das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland zu akzeptieren und willkürliche „Ermittlungen über Ermittlungen“ zu unterlassen, die Freistellung aufzuheben o d e r endlich angebliche Vertragsverletzungen des Mandanten zu benennen. Am 24.2. wurde Klage beim Arbeitsgericht Hannover eingereicht. Einen (!) Tag später erhielt der Betroffene eine Kündigung ohne Begründung.

Das Verhalten der Firma ist ebenso bemerkenswert wie empörend. Es ist erkennbar ohne jede Rechtsgrundlage. Der Betroffene sieht in der Freistellung eine Retourkutsche für seine jetzt auch klageweise geltend gemachte Festanstellung bei VW und in der Kündigung eine Retourkutsche dafür, daß er sich gegen die Zwangsfreistellung gewehrt hat. § 612a BGB verbietet dem Arbeitgeber ausdrücklich, einen Mitarbeiter für die Wahrnehmung von Rechten zu „maßregeln“.

Über die Klage gegen Autovision wird verhandelt

am Freitag den 17. März 2017, 13.30 Uhr beim Arbeitsgericht Hannover