„Parteienverbote in der Demokratie: Problemlösung oder politische Verdrängung?"
VORTRAG von und DISKUSSION mit
Dr. ROLF GÖSSNER
zum Thema
„Parteienverbote in der Demokratie:
Problemlösung oder politische Verdrängung?
Politische Kontroverse um das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Freitag, 3. März 2017, 19:30 Uhr, in der VHS-Delmenhorst, Am Turbinenhaus 11 (Nordwolle), DELMENHORST
Ende Januar ist das Verbotsverfahren gegen die NPD ein zweites Mal gescheitert. Mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann die neonazistische Partei zwar künftig darauf verweisen, dass sie nicht verboten sei, doch das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass das politische Konzept der NPD die Menschenwürde missachtet, mit dem Demokratieprinzip unvereinbar ist und eine "Wesensgemeinschaft mit dem Nationalsozialismus" aufweist. Allerdings sei die NPD als Kleinstpartei mit wenig Kapazität, Resonanz und Wählerstimmen nicht wirkkräftig genug, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch durchsetzen zu können, und daher zu unbedeutend, um ein Verbot zu rechtfertigen.
Welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Umgang mit der Partei selbst haben wird, ist noch nicht abzusehen. Es darf jedenfalls nicht passieren, dieses Urteil als "Persilschein" für die NPD misszuverstehen. Darüber hinaus stellt sich aber grundsätzlich die Frage, ob Parteiverbote als Ultima-Ratio-Maßnahmen taugliche Instrumente einer sich als "wehrhaft" bezeichnenden Demokratie sein können. Wie sind staatliche Parteiverbote in einer freiheitlichen Demokratie überhaupt zu bewerten? Handelt es sich um einen wirksamen Ansatz und Bestandteil einer antifaschistischen Problemlösung oder eher um Symbol- und riskante Verdrängungspolitik?
Setzt ein Zurückdrängen menschenverachtenden Gedankenguts und rassistischen Verhaltens nicht in weit stärkerem Maße eine aktive zivilgesellschaftliche und bürgerrechtliche Auseinandersetzung voraus, die sich auch an die gesellschaftlichen Ursachen und Bedingungen der Problematik heranwagen müsste? Müssten im Fall von neonazististisch-rassistischer Gewaltorientierung und strafbaren Handlungen Polizei und Justiz nicht viel stärker in die Pflicht genommen und gesellschaftlich kontrolliert werden?
Diesen und weiteren gesellschaftlichen, verfassungs- und bürgerrechtlichen Fragestellungen widmet sich Dr. Rolf Gössner in seinem Vortrag und und in der anschließenden Diskussion.
Der Referent ist Rechtsanwalt in Bremen, Publizist, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin), Stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen und Mitherausgeber des "Grundrechte-Report", der jährlich die Lage der Bürger- und Menschenrechte in der Bundesrepublik kritisch unter die Lupe nimmt.
Die Veranstaltung wird organisiert und unterstützt von
Breites Bündnis gegen Rechts! Delmenhorst bleibt bunt / www.buntesdel.de / http://www.buntesdel.de/impressum.html
DGB / GEW Delmenhorst
Bundesprogramm Demokratie leben!