Rojava: Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über Klage gegen die Bundesregierung
Von Solidaritäts- und Förderverein „Gesundheitszentrum Kobanê“
Am kommenden Mittwoch, den 18. Januar verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin über die Klage des Solidaritäts- und Fördervereins „Gesundheitszentrum Kobanê“ e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Verein hat diese Klage Anfang April 2016 erhoben, weil die Bundesregierung und das ihr unterstellte Auswärtige Amt jegliche diplomatische Unterstützung für die Einreise einer Gruppe humanitärer Helfer in das unter demokratischer Selbstverwaltung stehende Gebiet von Rojava (Westkurdistan) in Nordsyrien verweigert hatte. Sie wurden dringend gebraucht für die Abschlussarbeiten zur Inbetriebnahme eines Gesundheitszentrums in Kobanê, das von Helfern des Vereins in Zusammenarbeit mit der revolutionären Weltorganisation ICOR aufgebaut und inzwischen erfolgreich durch die demokratischen Selbstverwaltungsorgane als Frauen- und Geburtsklinik in Betrieb genommen wurde.
Wochenlang saßen die Helfer im November und Dezember 2015 in der Autonomen Region Kurdistan (Nordirak) fest, weil ihnen von der dortigen Regionalregierung keine Erlaubnis zum Grenzübertritt erteilt wurde. Die Einreise über den Irak war nötig geworden aufgrund der Grenzblockade der faschistischen Erdogan - Regierung von der Türkei nach Syrien für humanitäre Güter und Helfer. Das Auswärtige Amt lehnte alle Anträge des Vereins auf diplomatische Hilfe ab. Die Inbetriebnahme des Gesundheitszentrums wurde dadurch erheblich verzögert und verschiedene Abschlussarbeiten, insbesondere die geplante ökologische Ausstattung, konnten bis heute nicht realisiert werden.
"Mit der Klage beantragen wir, dass die unterlassene Hilfe der Bundesregierung für rechtswidrig erklärt wird, damit bei künftigen Einsätzen ein Anspruch auf diplomatische Unterstützung geltend gemacht werden kann“, erklärte Frank Jasenski vom Vorstand des Vereins. „Die Durchsetzung eines humanitären Korridors nach Rojava ist dringender denn je. Wir finden uns nicht damit ab, dass die Bundesregierung ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen beliebig zuwiderhandelt. Ihre Verweigerung diplomatischer Unterstützung verstößt eindeutig gegen Art. 70 Absatz des Zusatzprotokolls I zur Genfer Konvention, wonach die Unterzeichnerstaaten verpflichtet sind, den schnellen und ungehinderten Durchlass von Hilfssendungen und Hilfspersonal zu erleichtern, und zwar unabhängig von politischen Erwägungen.“
Die Verhandlung ist öffentlich und findet am 18. Januar 2017 um 13:00 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7 statt. Der Sitzungssaal wird im Eingangsbereich des Gerichts durch Aushang bekannt gegeben.