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Europapark & Elz-Paddelverbot: Einspruchsbehinderungsbescheid 324 Euro!

Von Axel Mayer

Dem Europapark waren die Paddler, die kostenlos die Elz zur Durchfahrt durch den Park nutzen konnten und das alte, allgemeine Nutzungsrecht, immer schon ein Dorn im Auge.
Im Jahr 2015 gab es darum eine Allgemeinverfügung der Gemeinde Rust zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an der Elz. Es schränkte die Befahrung auf einer 250 Meter langen Teilstrecke im Europapark ein und soll Paddlern die Durchfahrt so erschweren. Nach und nach wird so (gezielt) die Zahl der Park-Paddler zurückgehen.

Gegen diesen Bescheid legten Kreisrat Axel Mayer und zwei weitere Personen Einspruch ein, um die Allmende zu verteidigen. Da uns mitgeteilt wurde, dass dieser Einspruch mit Kosten verbunden sein könnte, hatte ich beim Landratsamt Ortenau schriftlich nachgefragt, in welcher Größenordnung sich diese Kosten belaufen könnten und ob es sich bei dieser "Abschreckungsgebühr" um 20 Euro oder 2000 Euro handeln würde. Diese Anfrage kam im Landratsamt zwar an, wurde aber nie beantwortet. Am 17.3.2016 ist bei den Einsprechenden ein teurer Widerspruchsbescheid des Landratsamtes Ortenaukreis in Höhe von jeweils 324 Euro eingetroffen, der eigentlich eher ein Einspruchsbehinderungsbescheid ist. Eine Klage bis zum 17.4.16 wäre möglich.

Eine Nachfrage bei einem Rechtsanwalt, was eine fachlich-inhaltliche Klage gegen den Bescheid kosten könnte, zeigt ein Prozesskostenrisiko von bis zu 30.000 Euro.
Für einen „normalverdienenden“ BUND-Geschäftsführer ist das ein nicht tragbares Risiko.

Doch nicht die abschreckenden Kosten sind das Problem, sondern die Inhalte des Bescheides. Dieser zeigt korrekt und nachvollziehbar, dass die in den letzten Jahren mit viel zu geringer Mindesthöhe über dem Wasserspiegel errichteten Brücken und Fahrgeschäfte über der Elz ein Gefährdungsrisiko für Paddler darstellen. Diese Gefahr sehen auch die Einsprechenden.

Sie hatten schon im Einspruch folgendermaßen argumentiert:
Die in den letzten Jahren und Jahrzehnten errichteten Brücken mit viel zu geringer Mindesthöhe waren eine geschickte Durchsetzungsstrategie, um nach dem Prinzip der Salamitaktik das Verbot zu erreichen. Möglicherweise war die Planung und Errichtung dieser zu niedrigen Brücken schon rechtsfehlerhaft.“

Angesichts des hohen Wertes von Allmende gibt es nach meiner Ansicht zwei Möglichkeiten: Entweder wurden die Brücken falsch geplant und falsch genehmigt oder sie wurden nicht entsprechend den ursprünglichen Plänen gebaut, wären dann aber Schwarzbauten die von den Behörden nachträglich genehmigt wurden? Behindertenfreundliche Brücken lassen sich mit geringem Aufwand auch ein wenig höher bauen, wenn dies denn gewollt ist.

Die Frage, ob falsch geplant oder falsch gebaut wurde, werde ich öffentlich stellen, evtl. auch über eine parlamentarische Anfrage.

Menschen, die solche Fragen stellen, Einspruch einlegen und sich für die Allmende einsetzen, sollten nicht mit einer Abschreckungsgebühr von 324 Euro bestraft werden, auch wenn der Europapark eine große Macht in der Region ist. Was in Rust im Europapark aktuell geschah und geschieht ist aus meiner subjektiven Sicht ein "kleiner Diebstahl" und eine kalte Enteignung. Uns wird Allmende, ein kleines uraltes Nutzungs- und Freiheitsrecht weggenommen. Eine 30.000 Euro-Klage kann ich mir (leider) nicht leisten. Die Frage, ob die Hindernisse falsch geplant oder falsch gebaut und ob Schwarzbauten nachträglich genehmigt wurden, hätte ich gerne beantwortet. Wenn die Hindernisse nicht "plangerecht" gebaut wurden, würde ich gerne wissen, ob der Europapark bestraft wurde?

Axel Mayer, Kreisrat

Nachtrag:
"Die Gerechtigkeit (und das Recht) sind wie ein Spinnennetz – die Kleinen hält es fest – die Großen zerreißen es einfach"
Nach einem alten lateinischen Zitat

http://www.mitwelt.org/elz-paddeln-europapark.html