Drohende EuGH-Verurteilung: Artenverlust in Schutzgebieten kommt uns teuer zu stehen
Von NABU
Krüger: Mehr Mut und Willen, unsere wertvollen Lebensräume zu schützen
Weil sich der Zustand des artenreichen Grünlands im Natura 2000-Schutzgebietsnetz bundesweit immer weiter verschlechtert, droht Deutschland die nächste Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – so die Empfehlung im Schlussantrag des Generalanwalts, der heute veröffentlicht wurde. Demnach wird hierzulande zu wenig unternommen, um eine Verschlechterung des artenreichen Grünlands als geschützten Lebensraumtypen abzuwenden. Durch die Umwandlung von Grünland in Acker, starke Düngung sowie die intensive Nutzung durch zu häufiges Mähen sind seit 2006 etliche Flachland- und Berg-Mähwiesen verloren gegangen. Sollte Deutschland seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen empfindliche Geldstrafen. Bereits im September vergangenen Jahres wurde Deutschland vom EuGH verurteilt, da es in seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Seit mehr als 30 Jahren vernetzt Natura 2000-Schutzgebiete in ganz Europa und garantiert so den Austausch unserer vielfältigen Arten. Doch hierzulande weist das Netz etliche Löcher auf. Es wäre ein Armutszeugnis, sollte Deutschland nun erneut vor dem EuGH verurteilt werden. Die Mängel sind bekannt, die notwendigen Maßnahmen sind klar. Jetzt braucht es den nötigen Mut und Willen, unsere wertvollen Lebensräume zu schützen. Wir können es uns nicht länger leisten, dem Verlust unserer Arten und Ökosysteme tatenlos zuzusehen. Denn mit jeder verlorenen Fläche verschwinden auch immer mehr heimische Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Dieser Verlust kommt unserer Natur und damit uns selbst teuer zu stehen. Nicht zuletzt sind es deutsche Steuergelder, die zur Strafe gezahlt werden müssen, wenn Deutschland seine Versäumnisse nicht zügig nachholt.“
Der NABU fordert Bund und Länder auf, dem Artenverlust in Schutzgebieten in Deutschland entschieden entgegenzutreten. Konkret fordert er einen verbindlichen Aktionsplan mit spezifischen Zielen und Maßnahmen sowie notwendige Finanzmittel. Auch in der EU-Agrarpolitik sei eine attraktive Förderung von gesellschaftlichen Leistungen wie dem Schutz von artenreichen Wiesen dringend nötig.
Hintergrund Natura 2000
Natura 2000 ist international das größte Schutzgebietsnetzwerk und ein wichtiges Instrument, um den voranschreitenden Artenschwund zu stoppen. Von der nordischen Tundra bis zu den Stränden des Mittelmeers, von den Alpengipfeln bis ins Wattenmeer umfasst Natura 2000 die wertvollsten noch erhaltenen Naturschätze der EU. Über 27.000 Flächen zählen europaweit zum Schutzgebietsnetzwerk – auch artenreiches Grünland. Es ist mit seiner Vielzahl an Kräutern und blühenden Pflanzen ein wichtiger Lebensraum bedrohter Tierarten, wie zum Beispiel den Schmetterlingen Großer Feuerfalter und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling.
Hintergrund Vertragsverletzungsverfahren
Durch die EU-Naturschutzrichtlinien sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Natura 2000-Schutzgebiete aufzubauen und zu sichern. Diesen Verpflichtungen ist Deutschland bei seinem artenreichen Grünland nicht nachgekommen, weshalb der NABU 2014 eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht hat. In Folge hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Sie bemängelt, dass Deutschland diesen Lebensraum zu wenig überwacht und trotz kontinuierlicher Verschlechterung seines Zustands und dem Verschwinden von Wiesen nur unzureichende Erhaltungs- und Widerherstellungsmaßnahmen durchführt. Beispielsweise gibt es in vielen Schutzgebiete keine Verbote oder Gebote zur Mahd oder Düngung, um die Mähwiesen zu schützen. Darüber hinaus werden Landwirtinnen und Landwirte nicht ausreichend für ihre Pflege entlohnt und beratend begleitet.