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21. Mai 2024: „Stimmen Sie für ein starkes Tierschutzgesetz!“

Von Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Das Bundeskabinett soll morgen, am 22.05.2024, über die Novelle des Tierschutzgesetzes abstimmen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ruft die Abgeordneten dazu auf, nicht von den geplanten Tierschutzverbesserungen zurückzuweichen. Sie müssten die Überarbeitung des Gesetzes nutzen, um endlich dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden.

Seit Monaten sorgt der Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes (TierSchG) für Diskussionen. Wissenschaftsverbände, Hundezüchter:innen und Agrarlobby, insbesondere Schweine- und Rinderhalter:innen, machen gegen ein höheres Tierschutzniveau und schärfere Strafen mobil. Daraufhin wurde der Entwurf an mehreren Stellen deutlich abgeschwächt. Beispielsweise soll die Übergangsfrist für die besonders tierquälerische ganzjährige Anbindehaltung von Rindern von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.

Gesetz wird Staatsziel Tierschutz nicht gerecht
„Bisher ist das Tierschutzgesetz eher ein Tiernutzgesetz und wird dem Staatsziel Tierschutz nicht gerecht. Es ermöglicht tierquälerische Haltungsformen, Qualzuchten und tierschutzwidrige Schlachtpraktiken ebenso wie Tiertransporte in Hochrisikostaaten. Dass den Menschen das Schicksal der 30 Millionen sogenannten Heimtiere und der mehr als 750 Millionen landwirtschaftlich genutzten Tiere, die jedes Jahr in Deutschland geschlachtet werden, nicht egal ist, belegt das letzte Eurobarometer: Danach ist der Tierschutz bei über 90 Prozent der Deutschen ein wichtiges Anliegen. Deswegen rufen wir die Abgeordneten auf, bei der morgigen Abstimmung für die im Koalitionsvertrag versprochenen Tierschutzverbesserungen zu stimmen“, fordert Christina Ledermann, Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte.

Gefahr weiterer Verschlechterungen
Neben den Verschlechterungen bei der Anbindehaltung wurde in den Verhandlungen auch der Qualzuchtparagraf und die Regelungen zum Onlinehandel mit Tieren abgeschwächt. Diese sollen, statt für alle Tiere, jetzt nur noch für Wirbeltiere gelten. Auch das überfällige Verbot von Tiertransporten in Hochrisikostaaten wird nicht angefasst, obwohl ein nationales Verbot rechtlich möglich wäre. Beim Verbot bestimmter Wildtiere im Zirkus wurde der Entwurf durch Ausnahmen und Bestandsschutzregelungen so ausgehöhlt, dass die eigentlich beabsichtigten Haltungsverbote quasi unwirksam werden. Die grundsätzlich positive Video-Überwachung von Schlachthöfen soll nur in großen Betrieben stattfinden. Dabei belegen verdeckte Aufnahmen immer wieder, dass es gerade in kleineren Schlachthöfen zu grausamen Tierquälereien kommt.

Keine Verbesserungen für „Versuchstiere“
Obwohl es dringend geboten wäre, soll es auch keine Verbesserungen für Tiere geben, die in Tierversuchen eingesetzt werden. In seiner Stellungnahme machte der Bundesverband klar, dass die eklatanten gesetzlichen Defizite in diesem Bereich dringend behoben werden müssten. Hauptkritikpunkte sind die schwache Stellung der Genehmigungsbehörden und dass schwerbelastende Tierversuche in Deutschland noch immer erlaubt sind. Nach Ansicht des Tierrechtsverband ist das System der Tierversuchskommissionen in seiner aktuellen Form nicht geeignet ist, um den Schutz der Tiere zu gewährleisten.

Hier lesen Sie den Offenen Brief des Bündnisses für Tierschutzpolitik als PDF. In diesem machen die Tierschutzorganisationen auf entscheidende Änderungsbedarfe im TierSchG aufmerksam.

Auch die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari empfiehlt der Bundesregierung Nachbesserungen im aktuellen Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes (PDF).