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Neue Entwicklungen im Rondenbarg-Prozess: Sind Richterin und Schöffe befangen?

Von “Grundrechte verteidigen”

Am Freitag, den 07.06.2024, hat die Verteidigung der beiden Angeklagten im G20-Prozess vor dem Landgericht Hamburg Anträge auf Befangenheit gegen die Vorsitzende Richterin und den Schöffen eingereicht. Die beiden Angeklagten und ihre Verteidigung haben erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit der beiden Kammermitglieder. 

Eine Entscheidung des Gerichts ist in den kommenden Tagen zu erwarten. Wird den Anträgen stattgegeben, wäre der Prozess vorerst geplatzt. Zwar gibt es eine Ersatzschöffin, jedoch keine*n Ersatzrichter*in. Daher müsste der seit Januar laufende Prozess neu aufgerollt werden.

Hintergrund des Antrags sind die Reaktionen des Schöffen  und der Vorsitzenden Richterin auf einen Bericht des NDR vom 31.05.2024 zum Rondenbarg-Prozess. Der Schöffe hatte noch am selben Tag mit der Online-Redaktion des NDR Kontakt aufgenommen, da, seiner Meinung nach, die Rolle der Polizei falsch dargestellt wurde. Die Journalistin des NDR wandte sich sodann am 05.06.2024 an die Vorsitzende Richterin und legte die Korrespondenz mit dem Schöffen vor. Diese kritisierte zwar das Vorgehen des Schöffen, versuchte dann aber selbst dessen Einschätzung inhaltlich unterstützend auszulegen.

Aus Sicht der Verteidigung positionieren sich die Richterin sowie der Schöffe damit vor Abschluss der Beweisaufnahme zu entscheidungsrelevanten Sachverhalten. Außerdem steht es Beteiligten des Gerichts nicht zu, im laufenden Verfahren den öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu beeinflussen.

Der nächste Verhandlungstermin findet am Donnerstag, den 13.06. um 10:00 Uhr am Landgericht Hamburg statt. 

Hintergründe zum Prozess 

https://www.grundrechteverteidigen.de

https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de

https://gemeinschaftlich.noblogs.org