G20-Rondenbarg-Prozess: Zivilbeamte in der Demo?
Von “Grundrechte verteidigen”
Im Rondenbarg-Prozess wird am Montag, den 26.08. die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Dann folgen die Abschluss-Statements von Verteidigung, Angeklagten und Staatsanwaltschaft. Eine zentrale Frage ist, ob Zivilbeamte von Polizei oder Verfassungsschutz Teil der Demonstration am Rondenbarg waren. Dafür gibt es zahlreiche Indizien.
Einer der Strafverteidiger, Adrian Wedel, kommentierte dazu:
„Den Angeklagten werden keine individuellen Straftaten zugerechnet, ihnen wird die bloße Teilnahme an der Demonstration am Rondenbarg vorgeworfen. Vor diesem Hintergrund wäre schon die Anwesenheit von V-Personen eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation. Die Verteidigung hat deshalb bereits einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt.“
Der Niedersächsische Verfassungsschutz räumte im aktuellen Verfahren ein, dass mehrere V-Personen an den G20-Protesten beteiligt waren, wollte sich aber nicht zu der Frage äußern, ob dies auch konkret für die Demonstration am Rondenbarg gilt. Er stellte zudem klar, dass etwaige V-Personen autorisiert seien, „niedrigschwellige Straftaten“ wie Sachbeschädigungen und Vermummung zu begehen.
Im Nachgang der G20-Proteste wurden bereits mehrerer solcher Fälle publik. Brisant war insbesondere der Fall des Ende 2017 enttarnten Göttinger Spitzels Gerrit Greimann, der als V-Mann des Niedersächsischen Verfassungsschutzes an den Vorbereitungen der G20-Proteste und auch an den Aktionen selbst teilnahm. Dabei habe er laut Medienberichten Rucksäcke mit Wechselkleidung mit sich geführt und sich – mal vermummt und in schwarz, mal in bunter Zivilkleidung – an Aktionen wie „Block G20“ bzw. "Colour the Red Zone“ beteiligt.
Nächste Termine:
- Samstag, 24.08., 15:00 Uhr: Demonstrationen in Hamburg und Karlsruhe unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!"
- Montag 26.08., 9:30 Uhr und Dienstag 27.08. 9:00 Uhr: Abschluss-Statements von Verteidigung, Angeklagten und Staatsanwaltschaft. (Landgericht Hamburg, Strafjustizgebäude, Sievekingpl. 3)
- Dienstag, 03.09., 9:30 Uhr: Urteilsverkündung (Landgericht Hamburg, Strafjustizgebäude, Sievekingpl. 3)
Weitere Infos und Hintergründe zum Rondenbarg-Prozess: