Skip to main content Skip to page footer

G20-Rondenbarg-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch zum Schutz der Versammlungsfreiheit

Von Initiative “Grundrechte verteidigen”

Am Dienstag, den 27.08.2024 ging am Hamburger Landgericht der Prozess mit Abschlussstatements der Verteidigung und dem letzten Wort der Angeklagten zu Ende. Das Urteil wird am kommenden Dienstag erwartet. 

Unstrittiges Ergebnis des achtmonatigen Verfahrens ist, dass die Angeklagten keine eigenhändigen Straftaten verübt haben. Die Demonstration am Rondenbarg war zudem eine politische Versammlung und als solche vom Grundgesetz geschützt. Laut Verteidigung dürften mögliche vereinzelte Sachbeschädigungen am Rand der Demonstration deshalb nicht zu einer Strafbarkeit aller Teilnehmenden führen. Der Versuch der Staatsanwaltschaft, alle Versammlungsteilnehmer*innen für Straftaten Einzelner haftbar zu machen, bedrohe die Versammlungsfreiheit. Die Verteidigung forderte daher heute einheitlich den Freispruch. 

Rechtsanwalt Adrian Wedel dazu:

„Es hat eine abschreckende Wirkung, wenn durch ein Urteil Demonstrierende für strafbare Handlungen Dritter belangt würden. Es wäre dann für den Einzelnen nicht mehr berechenbar, wo man sich beteiligen kann und wo nicht. Zum Schutz der Versammlungsfreiheit plädieren wir auf Freispruch.“

In ihren Plädoyers bezog sich die Verteidigung weiter auf einschlägige Grundsatzurteile, insbesondere auf den sogenannten Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. In diesem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1985 stellten die Karlsruher Richter klar, dass der besondere Schutz von Versammlungen nicht dadurch ausgehebelt werden kann, dass Einzelne Straftaten begehen. 

Die Angeklagten kritisierten in ihren letzten Worten die lange Dauer und Belastung durch das Verfahren. Sie forderten die Einstellung aller Rondenbarg-Verfahren vor dem Hintergrund, dass kürzlich weitere Prozesse gegen insgesamt 17 Angeklagte eröffnet wurden. Abschließend bedankten sie sich beim Publikum für die kontinuierliche solidarische Prozessbegleitung.

Die Urteilsverkündung findet am kommenden Dienstag, den 03.09.2024 um 11 Uhr statt. Rechtsanwalt Adrian Wedel steht anschließend für Gespräche mit der Presse zur Verfügung.

Weitere Infos und Hintergründe zum Rondenbarg-Prozess: