Stellungnahme zum Artikel „Zur Auseinandersetzung in der BAG Hartz IV…“ von Werner Schulten
Leider lässt sich die ansonsten von mir sehr geschätzte Autorin Edith Bartelmus-Scholich mit diesem Artikel vor den Karren einiger Mitglieder der BAG Hartz IV spannen, die ein anderes Selbstverständnis der BAG haben als die Mehrheit der Mitglieder.
So werden hier einige Sachverhalte nicht korrekt wiedergegeben. Im Einzelnen:
1. Es wird der Eindruck erweckt, ich sei mit meinem Online-Aufruf zur Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft auf einen fahrenden Zug aufgesprungen. Tatsache ist: Ich habe zusammen mit Anderen im November 2008 die LAG Hartz IV in Berlin gegründet. Erstes wichtiges Arbeitsziel war, bereits seit längerem bestehende LAGs wie in Bayern, Bremen und Hamburg einzubinden und die Gründung von LAGs in den anderen Bundesländern anzustoßen und gleichzeitig die Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft vorzubereiten.
2. Es entspricht in keinster Weise den Tatsachen, dass im unmittelbaren Anschluss an die Gründung das Miteinander überwiegend von persönlichen Auseinandersetzungen geprägt war. Falsch ist auch die Behauptung, dass eine Vielzahl der Mitglieder des BundesSprecherInnenRates (BSpR) nie richtig in die Arbeit eingestiegen oder gleich wieder ausgestiegen sei. Richtig ist vielmehr, dass lediglich ein Mitglied dieses 16-köpfigen Gremiums zurücktrat, weil er mit seiner Forderung, dass die BAG sich vorbehaltlos zum Bedingungslosen Grundeinkommen bekennen möge, nicht durchdrang. Richtig ist stattdessen, dass das erste Treffen des BSpR von großer Harmonie geprägt war. Falsch ist ebenso die Darstellung, das Miteinander der Mitglieder des BSpR sei durch wenig politische Auseinandersetzung oder Arbeit gekennzeichnet gewesen. Vordringliches erstes Ziel war es, bestimmte Forderungen wie Sanktionsfreiheit, 10 Euro Mindestlohn und bis zur Abschaffung von Hartz IV eine sofortige Regelsatzerhöhung auf 500 € ins Wahlprogramm zu bekommen. Dies haben wir gegen große Widerstände erreicht.
3. Nicht richtig wiedergegeben sind die Vorgänge um die „Checkpoint-Charly-Aktion“. Zunächst ist festzuhalten, dass dies eine von mir geplante Aktion war. Nachdem von Seiten des Bundesgeschäftsführers der Einwand kam, dass viele Ostverbände Anstoß nähmen am Namen „Checkpoint Charly“ angesichts des 20. Jahrestages der Grenzbeseitigungen, habe ich aus Rücksicht auf den laufenden Wahlkampf einen öffentlichen Streit innerhalb der LINKEN verhindern wollen und die Aktion offiziell nicht im Namen der BAG laufen lassen. Hierzu ein Auszug aus meinem Schreiben an Dietmar Bartsch: „Lieber Dietmar, wie Du ja sicher schon mitbekommen hast, habe ich auf Dein nachdrückliches Abraten die Aktion abgeblasen. Ich muss Dir aber auch sagen, dass ich dies nicht getan hätte, wenn wir nicht im Wahlkampf wären.“ Stattdessen haben wir die Aktion dezentral angeschoben und unterstützt. Was an der Begründung zunächst unklar und später unhaltbar gewesen sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
4. Richtig wird geschildert, dass die BAG nicht ein Mitglied für den Bundesausschuss selbst bestimmen kann, sondern dass diese von der Gesamtheit der Zusammenschlüsse gewählt wird. Aus diesem Grunde habe ich Elke Reinke vorgeschlagen, weil sie die größten Chancen hatte, auch gewählt zu werden. Diese Einschätzung hat sich auch bestätigt. Andere Vorschläge zur Kandidatur gab es nicht. Zur kurzfristigen Anfrage: Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, dass hier kein vollwertiger Apparat mit vielen Angestellten zur Verfügung steht. Ich bin eine Einzelperson. Wer interessiert war, für den Bundesausschuss zu kandidieren, hätte sich auch früher melden können.
5. Völlig aus der Luft gegriffen ist die Behauptung, die Bundesspitze der BAG habe ängstlich angeführt, man möchte das Thema Hartz IV in der Öffentlichkeit nicht „der Bewegung“ überlassen, da diese zu unorganisch, vielstimmig und ungezähmt erscheint. Eine solche Äußerung hat es von mir und meines Wissens auch von den anderen Mitgliedern des Geschäftsführenden BSpR nie gegeben. Folglich ist auch klar, dass wir mit „Bewegung“ auch nicht die eigene Basis einschließlich diverser Landesarbeitsgemeinschaften meinen konnten. Tatsache ist, dass es, wie eingangs erwähnt, unterschiedliche Auffassungen darüber gab und gibt, als was sich die BAG Hartz IV in erster Linie versteht: Als Teil der Partei oder als Teil der „Bewegung“, wobei von mir der Ausdruck „außerparlamentarische Bewegung“ benutzt wurde, womit klar ist, dass hiermit keineswegs die eigene Basis gemeint sein kann. Die große Mehrheit der Mitglieder teilt die erste Version des Selbstverständnisses der BAG Hartz IV.
6. Falsch ist weiter die Behauptung, ich hätte mich gegen den Antrag
positioniert, eine Kampagne gegen Hartz IV durchzuführen. Im Gegenteil: Durch meinen Änderungsvorschlag zu einer Umformulierung wurde dieser Antrag erst abstimmungsreif, und ich habe selbstverständlich für ihn gestimmt. Richtig ist, dass ich gegen den Antrag zur Abschaffung prekärer Arbeitsverhältnisse innerhalb der LINKEN gesprochen habe, nachdem niemand einen einzigen Fall eines bestehenden prekären Arbeitsverhältnisses bei der LINKEN angeben konnte. Eine rein prophylaktische Forderung, prekäre Arbeitsverhältnisse bei der LINKEN abzuschaffen, ist in meinen Augen ein gefundenes Fressen für die neoliberale Medienlandschaft, da sie suggeriert, es gäbe solche.
7. Richtig ist, dass wir die Frist zur Einreichung der Anträge versäumt haben. Hierbei ist festzuhalten, dass ich, wie auch die andern Mitglieder des Geschäftsführenden BSpR die Arbeit für die BAG ausschließlich ehrenamtlich leiste und dass von keiner Seite ein hilfreicher Hinweis kam: „Bitte beachten, dass Antragsschluss nicht vier Wochen, sondern sechs Wochen vor dem BPT ist.“ Ich bedaure das Versäumnis, möchte mich aber entschieden gegen die verbreiteten Vorwürfe wehren, dies stünde im direkten Zusammenhang mit meiner Kandidatur. Unabhängig davon, dass dies nur Leute behaupten können, die mich sehr wenig kennen, hätte ich ganz sicher meine Kandidatur so rechtzeitig abgegeben, dass sie auch im entsprechenden Antragsheft erschienen wäre, wenn ich zu diesem Zeitpunkt schon die Absicht gehabt hätte, zu kandidieren.
In dem Artikel wird der Eindruck erweckt, die BAG Hartz IV sei völlig zerstritten. Dies entbehrt jeder Grundlage. Es gibt lediglich eine kleine Gruppe der insgesamt über 900 Mitgliedern, die sich nicht damit abfinden wollen, dass die BAG in erster Linie Teil der Partei ist und auch nicht davor zurückschrecken, unsolidarisch und undemokratisch dem Geschäftsführenden BSpR öffentlich eine Rüge zu erteilen und auf unsere Webseite zu stellen, ohne hierfür eine Mehrheitsentscheidung weder im BSpR noch in der Mitgliedschaft angestrebt zu haben. Dass ich es ausgesprochen bedauerlich finde, dass ausgerechnet aus den eigenen Reihen der größte Widerstand gegen meine Kandidatur für den Parteivorstand kommt, sei hier nur am Rande erwähnt.