Skip to main content Skip to page footer

Leserbrief von Holger Neumann zum Artikel "FDP versendet Werbemails unter falschem Absender"

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag "FDP versendet Werbemails unter falschem Absender" unter http://www.scharf-links.de/92.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=10196&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=f11ac8572c gelesen und möchte in diesem Zusammenhang ein paar Dinge klarstellen. Zunächst einmal eines vorweg: Ich denke, die politische Wirkung dieses Mailings war durchaus überschaubar, wie der gestrige Abend gezeigt hat. Dennoch geht es uns als Unternehmen darum, klar zustellen, dass hier alles korrekt abgelaufen ist und Begriffe wie "Datenmissbrauch" und "E-Mail-Affäre" völlig fehl am Platz sind.

Entgegen der Aussage jenes Mitarbeiters wurde dieses Mailling definitiv von GMX durchgeführt, wie sich anhand der Headerinformationen eindeutig nachweisen lässt. Wie diese Aussagen zustande kam, lässt sich nicht mehr eindeutig rekonstruieren. Wenn Sie die Mails von einem Fachmann anschauen lassen, werden Sie schnell feststellen, dass die Mails von GMX stammen. Die FDP hat sich auch keine Adressen "zugelegt", sondern den Versand an einen von GMX nach festen Vorgaben seitens der FDP erstellten Verteiler (z.B. Menschen über 18, die in ihrem GMX Account eine NRW-Postanschrift hinterlegt haben) gebucht. Diese Adressen wurden der FDP zu keinem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt!

GMX Nutzer haben die Newsletter-Werbung der FDP Nordrhein-Westfalen erhalten, da sie gemäß Ihrer eigenen GMX Postfach-Angaben Einwohner des Bundeslandes-Nordrhein-Westfalen sind und per Opt-In explizit dem Erhalt von E-Mail-Werbung zugestimmt haben ("GMX FreeMail Plus"). Heißt konkret: Hierbei handelt es sich um eine Werbeform, die jedem Werbetreibenden offen steht, und im vorliegenden Fall also von jeder Partei hätte gebucht werden können.

Für den Inhalt einer Werbung - und damit auch einer Wahlwerbung - ist grundsätzlich immer der Absender verantwortlich, in diesem Fall also die FDP Nordrhein-Westfalen. Sämtliche Werbekunden unterliegen Vereinbarungen mit GMX als Online-Werbeträger, welche sie zur Einhaltung der in diesem Zusammenhang geltenden gesetzlichen Regelungen verpflichten.

Im vorliegenden Fall wurde die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen darüber hinaus von GMX überprüft und festgestellt.

Sollten Sie dennoch Anstoß an inhaltlichen Aussagen dieser Wahlwerbung nehmen, darf ich Sie bitten, sich diesbezüglich direkt an die FDP Nordrhein-Westfalen zu wenden.

GMX versteht sich grundsätzlich als unabhängiges, neutrales und den demokratischen Grundsätzen verpflichtetes Online-Medium und steht allen demokratischen und dem Grundgesetz verpflichteten Parteien als Plattform zur Wahlinformation der Bürger und Wähler offen.

Wenn GMX Nutzer E-Mail-Werbung erhalten, die nicht mit ihren persönlichen Interessen korrespondiert, steht es jedem Empfänger selbstverständlich jederzeit frei, entsprechende Werbe-Mails ungelesen zu löschen, so wie sie Postwurfsendungen wegwerfen oder Fernsehwerbung wegzappen. Darüber hinaus haben sie ebenfalls jederzeit die Möglichkeit, im GMX Postfach unter "Mein Account" in den klassischen FreeMail-Tarif - ohne bestimmte Vergünstigungen wie Frei-SMS und ohne diese Form der E-Mail-Werbung - zu wechseln. Der E-Mail-Disclaimer weist sie - auch in diesem Fall - eindeutig darauf hin.

Ich hoffe, ich konnte damit Erhellendes beitragen zu der Affäre, die definitiv keine ist. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße,
Holger Neumann

Pressesprecher GMX GmbH