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TERRE DES FEMMES sagt Nein zu Burkaverbot light

Von TDF

Keine Vollverschleierung in der Öffentlichkeit

Die Frauenrechtsorganisation lehnt ein nur teilweises Verbot der Vollverschleierung – wie es derzeit in der politischen Diskussion ist – ab. „Wir sagen Nein zum Burkaverbot light“, sagt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. Damit unterstreicht die Frauenrechtsorganisation ihre bereits im Juni gestellte Forderung, ein generelles Verbot der Vollverschleierung in Deutschland politisch durchzusetzen. „Es ist an der Zeit, dass alle Parteien in Deutschland begreifen, dass es hier sowohl um die Verteidigung der Frauenrechte als auch unseres Grundgesetzes geht" erklärt Stolle. Die Vorstandsfrauen von TERRE DES FEMMES haben geschlossen die Petition „Gesicht zeigen: in der Demokratie – in Europa – in Deutschland!“ unterschrieben, in der ein Verbot der Vollverschleierung gefordert wird. InitiatorInnen dieser Petition sind unter anderen die Grünen-PolitikerInnen Eva Quistorp, Doro Meuren, Paul Nellen, Filmemacherin Helke Sander sowie der Journalist Samuel Schirmbeck.

Mimik und Gestik sind sichtbarer Ausdruck der Identität eines Menschen. Diese Sichtbarkeit der Person ist eine der Voraussetzungen für einen persönlichen Dialog und trägt zur Vertrauensbildung bei. Auch Integration ist nur durch soziale Interaktion möglich. Vollverschleierung dagegen schafft eine Barriere zwischen Trägerin und Umwelt. „Wir fordern ein Verbot der Ganzkörperverschleierung, damit alle Menschen die durch unsere Verfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechte wahrnehmen können“, erklärt Stolle. Dazu gehört die in  Artikel 3 Grundgesetz verbriefte Gleichberechtigung von Mann und Frau in engem Zusammenhang mit Artikel 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar."

TERRE DES FEMMES begrüßt daher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2014. Es hatte damals die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die sich wegen des seit 2011 in Frankreich gültigen Vollverschleierungsverbots an den EGMR gewandt hatte. Nach Ansicht des EGMR verletzt das Gesetz weder die Freiheit des Glaubens, der Gedanken oder des Gewissens (Art. 9 EMRK), noch das Recht auf ein Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK).

Weitere Argumente zu den Forderungen von TERRE DES FEMMES finden Sie hier.

Hier geht es zur Petition „Gesicht zeigen: in der Demokratie – in Europa – in Deutschland!“