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Neues Patientenrechtegesetz übergeht Bedürfnisse der werdenden Eltern

Von Hebammenverband Rheinland-Pfalz

Heute Abend hat der Deutsche Bundestag ein neues Patientenrechtegesetz verabschiedet. Es bündelt die bislang in verschiedenen Gesetzen verankerten Ansprüche der Patientinnen und Patienten. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt generell eine Stärkung der Patientrechte, warnt aber davor, die Vorgänge um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett mit medizinischen Behandlungen gleichzusetzen, die planbar und festgelegt sind.

"Selbstverständlich ist es absolut sinnvoll und notwendig die Patientinnen und Patienten über mögliche Risiken einer Operation umfassend aufzuklären", sagt Katharina Jeschke, Beirätin für den freiberuflichen Bereich. "Bei einer Schwangerschaft kann sich die Frau aber nicht gegen die Risiken einer Geburt entscheiden so wie sie sich gegen eine Knieoperation entscheiden könnte. Wie sinnvoll ist es da einer Schwangeren zu sagen, dass sie bei einer vaginalen Geburt sterben könnte und bei einem Kaiserschnitt ebenfalls? Wer kann nach einer solchen Beratung einfach noch ,guter Hoffnung' sein?"

Der DHV fordert deshalb bei aller notwendigen Transparenz, die Patientinnen und Patienten unterschiedlich aufzuklären, je nachdem ob es sich um einen normalen physiologischen Prozess wie die Geburt oder einen planbaren medizinischen Eingriff handelt. Ansonsten drohe die Geburt immer mehr zu einem rein medizinischen Ereignis zu werden. Schon heute finden immer mehr geburtshilfliche Interventionen statt, weil sich Ärzte und Hebammen juristisch absichern müssen. Darauf weist auch die seit Jahren bedenklich ansteigende Kaiserschnittrate hin, die zuletzt in der Studie der Bertelsmann-Stiftung untersucht wurde. Außerdem könnte das Problem der steigenden Haftpflichtprämien durch das Gesetz weiter verschärft werden.

Aus diesen Gründen ist es für den DHV unverständlich, dass Hebammen als Expertinnen für den geburtshilflichen Bereich nicht gehört wurden und ihre Argumente nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Die gesetzliche Regelung hätte die Chance geboten, diese Probleme zu lösen. Dass diese vertan wurde, ist bedauerlich.

 

Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit rund 17 900 Mitgliedern zusammen. Der DHV vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Familienhebammen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über dieberufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit das zentrale Anliegen des Deutschen Hebammenverbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM) setzt sich der Verband auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie dieGesundheit von Frauen und ihren Familien ein.