Kriegsverbrecherprozess: Keine Gerechtigkeit für vergewaltigte Frauen
medica mondiale kritisiert den Umgang mit Opferzeuginnen im FDLR-Prozess in Stuttgart
Von medica mondiale
Am 28. September 2015 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart zwei ruandische Führungsmitglieder der „Forces Démocratique de Libération du Rwanda“ (FDLR) zu 13 und acht Jahren Haft. Der Präsident der FDLR Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni wurden wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, Murwanashyka darüber hinaus wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen. Die zahlreichen Vergewaltigungsvorwürfe, die ebenfalls angeklagt waren, sah der 5. Strafsenat jedoch nicht als erwiesen an. „Prozess und Urteil sind ein Schlag ins Gesicht der Frauen und Mädchen in der Demokratischen Republik Kongo, die massenhaft von FDLR-Soldaten vergewaltigt wurden“, kritisiert Monika Hauser, Gründerin der Frauenrechtsorganisation medica mondiale.
„Bereits während des Verfahrens wurden die meisten Anklagepunkte zu Vergewaltigung und sexueller Versklavung fallen gelassen. Jetzt hat der Senat mit dem Urteil auch noch die restlichen verworfen. Das bedeutet: Die kongolesischen Opferzeuginnen haben umsonst ausgesagt. Sie haben sich umsonst mit dem ihnen angetanen Leid konfrontiert und erfahren keine Gerechtigkeit.“, beklagt Hauser. „Angesichts der Fülle von Dokumentationen über Vergewaltigungen durch FDLR-Soldaten, muss dieses Verfahren mehr als kritisch betrachtet werden“
Das gelte auch für den Umgang mit den Zeuginnen selbst. Die Opfer in diesem Verfahren, insbesondere diejenigen, die als Zeuginnen gerufen wurden, seien ihrer Rechte beraubt worden. „In jedem deutschen Strafverfahren“, so Hauser, „haben die Verletzten von Gewaltverbrechen klare Rechte auf Information, anwaltliche Vertretung oder Akteneinsicht. Dieses Recht hat in Stuttgart jedoch keine Anwendung gefunden.“ Die Zeuginnen aus der Demokratischen Republik (DR) Kongo seien weder hinreichend informiert noch mit den notwendigen Mitteln zur Wahrnehmung ihrer Rechte ausgestattet worden. „Wie sollen sie jetzt auch nur ansatzweise verstehen, dass nicht etwa sie versagt haben, sondern die deutsche Justiz?“
Für zukünftige Verfahren dieser Art fordert medica mondiale daher die konsequente Anwendung der deutschen Strafprozessordnung im Hinblick auf die Rechte von Opfern und OpferzeugInnen auch in Völkerrechtsprozessen. „Aber das alleine ist nicht ausreichend“, erläutert Jessica Mosbahi, Referentin für Menschenrechte und Politik bei medica mondiale, „in einem nächsten Schritt muss eine Reform der Strafprozessordnung erfolgen. Nur so kann angemessen an die durch internationale Strafverfahren veränderte Realität in deutschen Gerichten reagiert werden. Eine solche Gesetzesanpassung, müsste es OpferzeugInnen aus Kriegsgebieten beispielsweise ermöglichen, das Recht auf Nebenklage wahrzunehmen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen und sich dadurch in Lebensgefahr zu begeben“.
Am 4. Mai 2011 hatte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess gegen die Angeklagten Murwanashyaka und Musoni begonnen. Ihnen wurde vorgeworfen, in den Jahren 2008 und 2009 Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Osten der DR Kongo begangen zu haben. Laut Anklage hätten sie es unterlassen, Verbrechen wie Totschlag, aber auch Vergewaltigungen und sexuelle Versklavung durch die Anordnung von Maßnahmen von ihren Wohnorten in Deutschland aus zu verhindern. Bei dem Prozess handelt es sich um den ersten, der auf der Grundlage des am 30. Juni 2002 in Kraft getretenen deutschen Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) geführt wurde.
Die Frauenrechtsorganisation medica mondiale beobachtete den Prozess. Im Fokus der Beobach-tung standen folgende Fragen: Welchen Stellenwert erfahren die Anklagepunkte zu Vergewaltigungs- und Versklavungsvorwürfen im Prozessverlauf und wie werden sie verhandelt? Wie wird mit den Opferzeuginnen in den Befragungen umgegangen, wie werden sie informiert und begleitet? Konnten sie ihre Rechte auch aus der DR Kongo aus wahrnehmen?
Zum Stuttgarter Verfahren hat medica mondiale bereits Stellung genommen. Einen Artikel von Gabriela Mischkowski (2014), Mitbegründerin von medica mondiale und Expertin zur Geschichte und Strafverfolgung sexualisierter Kriegsgewalt finden Sie als PDF zum Download hier