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Einigung mit dem Rücken zur Wand

von Hebammenlandesverband RLP e.V.

Verhandlungen zur Betriebskostenpauschale von Geburtshäusern

Beim Schiedsstellentermin am 13.12.2012 sind Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband zu einer Entscheidung gekommen.

So beläuft sich die Betriebskostenpauschale für Hebammengeleitete Einrichtungen/Geburtshäuser ab 2013 für vollendete Geburten auf 707,00 €.

Trotzdem die Schiedsstelle im Juni 2012 bereits zugunsten der Hebammen entschieden hatte, haben die Krankenkassenvertreter Einspruch erhoben. Im erneuten Schiedsverfahren gab es heftige Debatten und regelrechtes
Feilschen die den Verhandlungsablauf kennzeichneten.

In der Folge sind Entscheidungen erzielt worden, die von Seiten der Hebammen so getroffen werden mussten, um gravierend niedrigere Ergebnisse zu vermeiden. Gewinner von weiteren beschlossenen Vergütungen sind im wesentlichen jene HgE, die erfolgreiches Qualitätsmanagement betreiben.

Es bleibt dabei: So können keine Verhandlungen auf Augenhöhe geführt und keine rückhaltlos zufriedenstellenden Resultate erzielt werden.

Mit dieser Art der Verhandlungsführung der Krankenkassen kommen Hebammen nicht auf finanziell sicheren Boden.