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Beschluss des Bundesfrauenrates: „In Würde altern“

von BUENDNIS 90/DIE GRUENEN

2. Ordentlicher Bundesfrauenrat 2012 - Berlin, 20.-21.10.2012
Antragstellerin: Präsidium Bundesfrauenrat
Thema: Rentenpolitik - In Würde altern


Frauenpolitische Anforderungen an eine geschlechtergerechte Rente:

Geschlechtergerechtigkeit ist ein zentrales Ziel bündnisgrüner Politik. Deshalb haben wir uns verpflichtet, alle politischen Konzepte und Vorhaben daraufhin zu überprüfen, ob sie die Gleichstellung von Frauen und Männern und ein selbstbestimmtes Leben befördern. Die Eigenständige Existenzsicherung von Frauen ist Grundvoraussetzung dafür, dass Armut nicht länger weiblich ist. Um Altersarmut vorzubeugen, müssen Frauen selbstverständlich eigene Ansprüche erwerben können, die ein Altern in Würde garantieren.

Altersarmut ist ein Problem, das sich in Zukunft noch verschärfen wird. Die neuesten Zahlen, die Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgelegt hat, machen den dringenden Reformbedarf auch in der Rentenversicherung überdeutlich.

(Alters-)Armut ist weiblich

Alarmieren müssen vor allem die Prognosen und Vorausberechnungen, die die künftige Absicherung von Frauen betreffen. Der Anteil der Frauen, die im Alter von Armut bedroht sind, steigt kontinuierlich. Ein Grund dafür ist, dass sich die Anspruchsberechtigung der Rentenversicherung nach wie vor am Prototyp des männlichen Arbeitnehmers mit einer kontinuierlichen Erwerbsbiographie von 45 Beitragsjahren orientiert, die Lebensrealitäten sich aber stark verändert haben. Ein großes Problem ist zudem die schleichende Kürzung der Hinterbliebenenversorgung. Etwa 85 % der Frauen im Rentenalter haben neben der eigenen oder der Hinterbliebenenrente keine weiteren Einkünfte, denn sie haben in ihrem Erwerbsleben kaum die Möglichkeit zu betrieblicher oder privater Vorsorge.

Die derzeitigen Voraussetzungen für eine existenzsichernde Rente werden von immer weniger ArbeitnehmerInnen erreicht. Besonders für Frauen stellt sich dies als enormes Problem heraus. Denn nach wie vor unterscheidet sich die Erwerbsbiographie von Frauen und Männern deutlich. Die hohe Teilzeitquote von Frauen, die eklatante Zunahme von Minijobs, etwa 3,2 Millionen Frauen in Deutschland sind derzeit in selbigen beschäftigt, die niedrigen Löhne insbesondere in frauentypischen Berufen und die erziehungs- und pflegebedingten Auszeiten sowie Phasen der Erwerbslosigkeit sind hier die Stichworte. Hinzu kommen überholte Rollenbilder, die politischen Vorhaben zugrunde gelegt werden, aber nichts mehr mit der heutigen Lebensrealität zu tun haben. Bestes Beispiel dafür ist das sog. Betreuungsgeld, was faktisch dazu führt, Frauen wider besseren Wissens vom Erwerbsleben fern zu halten. Die Rentenpolitik kann die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte nicht komplett auffangen.

Erwerbsarmut führt zu Altersarmut

Uns ist bewusst: Viele der Ursachen, die zu dem erwartbaren Anstieg der Altersarmut von Frauen führen, sind Versäumnissen in der Arbeitsmarktpolitik und den falschen Anreizen, die das Steuerrecht und die Sozialversicherungen setzen, geschuldet. So werden beispielsweise Minijobs immer noch subventioniert, die Folgen davon, wie z.B. fehlende Absicherung im Alter jedoch sozialisiert.

Ohne einen gesetzlichen Mindestlohn und ein Zurückdrängen der prekären Beschäftigung, wie z.B. der Minijobs, sowie die Durchsetzung von Equal Pay und eine Aufwertung von sog. frauentypischen Berufen im pädagogischen und pflegerischen Bereich, werden wir die Herausforderungen einer gerechten und nachhaltigen Alterssicherung nicht erreichen können. Altersarmut kann nur durch eine geschlechtergerechte und konsistente Arbeits-, Wirtschafts- Steuer- und Gesellschaftspolitik begegnet werden. Es geht um nicht mehr und auch um nicht weniger, als um eine konsequente Anerkennung und Durchsetzung individueller Ansprüche – und zwar von Anfang an.

Eine Reform des Rentensystems ist deshalb überfällig.


Dass sich grüne Reformvorschläge auch für die Rente am Leitbild der eigenständigen Existenzsicherung orientieren, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Eine grüne und geschlechtergerechte Rentenreform muss deshalb folgenden Kriterien entsprechen:

- sie muss armutsfest sein - sie darf sich nicht allein auf Anwartschaften begründen, die in der lückenlosen Vollzeit-Erwerbstätigkeit begründet sind - ihr Schwerpunkt muss auf der umlagefinanzierten Säule liegen, denn gerade Frauen sind auf diese Säule mehr angewiesen, da sie oft weniger in private oder betriebliche Vorsorge investieren können - sie muss individuell absichern und die eigenständige Existenzsicherung von Frauen garantieren - sie muss Kindererziehungs- und Pflegezeiten angemessen berücksichtigen, ohne dabei Anreize zu bieten, längerfristig aus dem Erwerbsleben auszusteigen - sie muss ein Rentensplitting bereits in der Ehe/eingetragenen PartnerInnenschaft beinhalten, welches zu partnerschaftlichen Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit anregt - sie muss fließende und realitätstaugliche Übergänge in den Ruhestand gewährleisten - sie muss die überfällige Ost-Westangleichung bringen - sie muss Kindererziehungszeiten auch von vor 1992 adäquat berücksichtigen

Der Bundesfrauenrat von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN tritt dafür ein, dass die eigenständige Existenzsicherung von Frauen in allen Politikbereichen als wichtiges Ziel Eingang findet, denn nur so ist eine im Lebensverlauf konsistente Politik der Gleichstellung zu erreichen.

Begründung:


Nach wie vor sind es vor allem Frauen, die wegen Kindererziehungszeiten und Zeiten für die Pflege Angehöriger Unterbrechungen oder Einschränkungen im Erwerbsleben eingehen. Das ist eine für unsere Gesellschaft enorm wichtige Tätigkeit, deren Anerkennung auch in der Rentenversicherung gewährleistet sein muss, damit Menschen, die diese Leistungen erbringen möchten, nicht benachteiligt werden.

Gleichzeit muss gewährleistet werden, dass dadurch kein Anreiz geschaffen wird, langfristig aus dem Berufsleben auszusteigen. Schließlich zeigt sich schon heute, dass längere Berufsunterbrechungen den Wiedereinstieg schwer machen und negative Folgen für die Absicherung haben. Hier gilt: Die beste Prävention ist eine verlässliche gute Betreuungsinfrastruktur auch in der Pflege, die Frauen und Männern ermöglicht, ihr Berufs- und Familienleben zu vereinbaren.

Zur Prävention gehört aber auch die gerechtere Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern. Deshalb wollen wir ein Rentensplitting bereits schon in der Ehe/ PartnerInnenschaft einführen, das die Ansprüche hälftig aufteilt. Jede und jeder soll eigenständig abgesichert sein. So können wir auch den bereits wirksamen Änderungen des Unterhaltsrechts eher entsprechen, das derzeit eine massive Benachteiligung der Frauen beinhaltet, die sich auf eine klassische Rollenteilung eingelassen hatten.

Da Frauen in der Regel über bedeutend weniger Einkommen als Männer verfügen, ist für sie die umlagefinanzierte Rentenversicherung besonders wichtig. Hinzu kommt, dass sie aufgrund geringerer Vermögen größere Schwierigkeiten beim Aufbau privater Vorsorge haben.

Gerade Frauen würden von der Einführung einer Garantierente, wie sie die Bundestagsfraktion vorschlägt, enorm profitieren. Mit ihr werden Teilzeitarbeit und Kinderbetreuungszeiten ausgeglichen und eine armutsfeste, steuerfinanzierte Absicherung erreicht. Aber auch die Garantierente kann kein Ersatz für eine Arbeitsmarktpolitik sein, die Frauen nicht länger benachteiligt.

Der Bundesfrauenrat tritt außerdem dafür ein, Frauen deren Kinder vor 1992 geboren wurden die volle Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei der Rente zu gewähren. Gerade diese Frauen hatten zumindest in Westdeutschland kaum Unterstützung durch Betreuungsinfrastruktur bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und deshalb oft lange Erwerbsunterbrechungen, die sich bei der Rente jetzt negativ bemerkbar machen.