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Schluss mit qualvollen Tiertransporten

Von Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Neue EU Tiertransportverordnung muss endlich das Verbot in Hochrisiko-Staaten umfassen

Es sind Bilder, die wieder einmal unfassbares Tierleid dokumentieren. Wie die Tierschutzorganisation Animals´ Angels informiert, spielte sich im Hafen von Tanger in Marokko eine Tragödie ab: Tiertransporte mit „Schlacht“bullen aus Portugal waren dort seit Anfang Januar unter unerträglichen Bedingungen auf einem LKW eingesperrt. Grund dafür seien bürokratische Hürden und Änderungen der Importzölle. Der Körper eines bereits verstorbenen Bullen lag mitten zwischen den anderen Tieren – von ihnen zertrampelt und kaum noch zu erkennen. Die anderen Tiere waren am Ende ihrer Kräfte.

Um solch unerträgliche Zustände zu verhindern, fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte Deutschland und die EU auf, Tierqualtransporte endlich zu verbieten, egal ob zu Schlacht- oder Zuchtzwecken. Denn was sich an Tierleid im Hafen von Tanger abspielte, geschieht täglich: Millionen Tiere werden durch Deutschland, Europa und in weit entfernte Drittstaaten wie Algerien, Marokko, Ägypten oder Syrien transportiert. Die Tiere leiden während teils wochenlanger Reisen auf engen Transportern und schrottreifen Schiffen unter Kälte, Hitze, Durst, Hunger, Verletzungen und Angst. Am Zielort werden die entkräfteten Tiere dann meist noch zusätzlich gequält und zuletzt ohne Betäubung geschlachtet.

Seit Dezember 2023 liegt die Überarbeitung der EU-Tiertransport-Verordnung vor. Der Entwurf enthält zwar einige Verbesserungen – Transporte in Hochrisikostaaten sollen aber weiterhin möglich sein. „Die neue Verordnung muss das Transportverbot in Hochrisikostaaten umfassen. Es ist seit langem bekannt und dokumentiert, dass es bei Tiertransporten regelmäßig zu gravierenden Tierschutzverstößen kommt“, erklärt Steffanie Richter vom Bundesverband. Am 15. Januar 2024 hatten der Bundesverband Menschen für Tierrechte zusammen mit dem Bundesverband Tierschutz e.V. und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. bereits eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abgegeben.

Mehrere Rechtsgutachten belegen, dass ein nationales Drittlandexportverbot möglich ist, darunter eines vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. Auch die aktuelle Überarbeitung des Tierschutzgesetzes würde es ermöglichen, ein Verbot solcher Transporte direkt im Gesetz zu verankern.