Per Gesetz jetzt alles besser? Mitnichten!
Von Whistleblower Netzwerk
Vor genau vier Jahren ist die EU-Whistleblowing-Richtlinie (17.12.2019) in Kraft getreten. Trotzdem fehlt es in Deutschland nach wie vor an ausreichender staatlicher Unterstützung und rechtlichem Schutz für Whistleblower. Die Verbesserungen durch das Hinweisgeberschutzgesetz sind ungenügend.
Wir haben gemeinsam mit bekannten deutschen Whistleblowern auf einer öffentlichen Gesprächsveranstaltung am 10.11.2023 deren länger zurückliegende Fälle vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage analysiert und festgestellt, dass sie auch heute noch die Folgen ihrer mutigen Entscheidung weitgehend allein tragen müssten. U.a. wurde kritisiert, dass das Hinweisgeberschutzgesetz nicht einmal einen Schmerzensgeldanspruch für die schweren psychischen Belastungen vorsieht. Es verstößt damit gegen die Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie (s. S. 50ff der von WBN bei der Europäischen Kommission eingereichten Beschwerde).
Immerhin hat der Bundestag die Bundesregierung vor einem Jahr beauftragt, finanzielle Hilfen für Whistleblower zu prüfen. Wie auf der Veranstaltung deutlich wurde, ist es höchste Zeit, diesem Beschluss Taten folgen zu lassen und den von Whistleblower-Netzwerk und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen geforderten Unterstützungsfonds für Whistleblower zu schaffen. Aus diesem könnten z.B. unbürokratische Soforthilfen sowie Zuschüsse für Rechtsberatung, therapeutische Maßnahmen und Hilfen für einen beruflichen Neustart finanziert werden
„Dass Menschen den Mut aufbringen, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen, um Rechtsverstöße und andere Missstände als solche zu erkennen und im öffentlichen Interesse aufzudecken, ist nicht voraussetzungslos. Die Gesellschaft muss ihnen durch die entsprechenden rechtlichen und institutionellen Bedingungen auch signalisieren, dass ihr Wirken erwünscht ist“, so die Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk, Annegret Falter.
Weitere Informationen
Ausführungen zu diesen und anderen Forderungen von Whistleblower-Netzwerk können Sie der Abschlusserklärung zur Veranstaltung „Per Gesetz jetzt alles besser?“ (10.11.2023) mit den vier Whistleblowern Erwin Bixler, Martin Porwoll, Rudolf Schmenger und Friedhelm Brors entnehmen. Martin Porwoll enthüllte 2016 als kaufmännischer Leiter einer Bottroper Apotheke die Unterdosierung von individuell hergestellten Zytostatika für mehreren tausend Krebspatient*innen durch seinen Arbeitgeber. Der Frankfurter Steuerfahnder Rudolf Schmenger wehrte sich Anfang der 2000er gegen eine Amtsverfügung, die die Aufnahme von Ermittlungen gegen Großbanken erschwerte. Erwin Bixler deckte 1998 als Revisor beim Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz-Saarland manipulierte Vermittlungszahlen von Arbeitslosen auf. Von Friedhelm Brors erfuhr die Öffentlichkeit, wie die Hüttenwerke Krupp Mannesmann Anfang der 1990er unter falschen Voraussetzungen staatliche Beihilfen für die Frühverrentung von Beschäftigten erhielt.