OFFENER BRIEF an die Parlamentarier*innen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Von Niedersächsische Initiative gegen Berufsverbote
Es ist an der Zeit
2018 erschien die vom Niedersächsischen Landtag in Auftrag gegebene Untersuchung „Berufsverbote in Niedersachsen 1972 – 1990“. Als ein Beispiel für die schwerwiegenden materiellen und psychischen Folgen eines Berufsverbots wurde das Schicksal von Wolfgang Liß (Langenhagen) dokumentiert. Wolfgang Liß verstarb im Frühjahr dieses Jahres. Er steht in einer langen Reihe von Betroffenen des sog. Radikalenerlasses in Niedersachsen, die bereits verstorben sind:
Hans-Peter Bastian (Hannover), Alexa vom Berg-Kleinschmidt (Oldenburg), Volker Croon (Hannover), Prof. Dr. Heike Flessner (Oldenburg), Gernot Koch (Oldenburg), Helga Lange (Nordenham), Ulrich Lepa (Braunschweig), Irmelin und Matthias Schachtschneider (Oldenburg), Ulgar Sembritzki (Garbsen), Fritz Tiemann (Stade), Hans Twick (Hannover) und weitere.
Am 28. Januar 2023 haben wir Betroffenen dem Landtag 19 Petitionen übergeben. Seit zehn Monaten warten wir jetzt auf eine Reaktion. Und schon zu lange werden vom sog.
Radikalenerlass Betroffene mit Worten hingehalten:
1978 – „Die negativen Folgen des einstigen Ministerpräsidentenbeschlusses zu bereinigen, ist ein demokratisch-rechtsstaatliches Gebot, das meiner Meinung nach nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden darf.“ Willy Brandt, Sozialdemokratischer Pressedienst,10. Mai 1978
1990 – „Die Regelfrage wird abgeschafft, der Radikalenerlaß wird aufgehoben, die Opfer der Berufsverbote werden soweit möglich rehabilitiert.“ Koalitionsvertrag zwischen SPD und DIE GRÜNEN, Niedersachsen
2016 – „Neben Bespitzelungen und Gesinnungs-Anhörungen mussten die Betroffenen oftmals jahrelange Gerichtsprozesse und auch Arbeitslosigkeit über sich ergehen
lassen.“ Niedersächsischer Landtag, Drucksache 17/7131
Bereits 1995 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland, weil die Berufsverbote gegen Art. 10 (Meinungsfreiheit) und 11
(Versammlungs-/Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.
Es ist an der Zeit, endlich dieses „unrühmliche Kapitel in der Geschichte Niedersachsens“ (Niedersächsischer Landtag 2016) abzuschließen.
Es ist an der Zeit, die Betroffenen für die erlittenen und andauernden Nachteile durch das Berufsverbot angemessen zu entschädigen.
Wann, wenn nicht jetzt, unter den Bedingungen einer rot-grünen Koalition, kann ein Runder Tisch mit Vertreter*innen von Regierung, Parlament, Gewerkschaften und Betroffenen diese Frage abschließend bearbeiten.