Keiner hat die Absicht, Harald Huth zu verklagen
Von FAU Berlin
Den aufmerksamen Anwälten Harald Huths fiel am 3.5.2017 ein Faktenfehler in Flugblättern der FAU Berlin auf, worin fälschlicherweise stand, dass ein Mitglied der Gewerkschaft Huth persönlich verklagt hätte. Am selben Tag wurde die besagte Lohnklage vor dem Arbeitsgericht abgewiesen. Die Bauherrin der „Mall of Shame“, die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, ein Unternehmen in dem Firmengeflecht um Harald Huth, haftet laut Urteil nicht für den unbezahlten Lohn des rumänischen Bauarbeiters. Fürs Erste.
24 Stunden Frist war der FAU Berlin gewährt, die Unterlassungserklärung abzugeben. Bei Zuwiderhandlung droht eine von Herrn Huth persönlich zu bestimmende Vertragsstrafe. Da es sich um einen reinen Faktenfehler handelte, hat die FAU Berlin unterschrieben, denn sie unterstützt nur eine Klage gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, ein Unternehmen, das Harald Huths Initialien als Namen trägt, und in dem er einer der drei Geschäftsführer ist.
Unterlassungsaufforderungen, und die darauf oft folgenden einstweiligen Verfügungen, sind ein beliebtes Mittel von Unternehmern, um Gewerkschaften mundtot zu machen, und nichts neues für die FAU Berlin.
Beispielsweise der Pferdesportfan und Baumagnat Andreas Fettchenhauer, Huths Geschäftspartner beim Bau der „Mall of Shame“, erwirkte Anfang 2015 zwei Unterlassungsaufforderungen und eine einstweilige Verfügung gegen die FAU Berlin.
Vor dem Arbeitsgericht ist die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG diesmal davongekommen. Die Lohnklage des rumänischen Bauarbeiters, für drei Monate Arbeit ohne Gehalt, wurde abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts am Mittwoch soll die Kette der Verantwortung für korrekt ausgezahlte Löhne bei der bankrotten Generalübernehmerin, der Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH, aufhören.
In den Medien wurde allerdings berichtet (http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/warum-liess-bauloewe-huth-eigene-firma-pleitegehen),
dass Harald Huth angeblich mehrheitlich an der FCL beteiligt gewesen sein soll. Andere Unternehmen in Huths Firmengeflecht sollen Zahlungen an die FCL eingestellt haben, weswegen die FCL pleite ging. Kann an dieser Stelle noch von einer Trennlinie die Rede sein? Ob bewusster Schachzug oder Zufall: Die Insolvenz der FCL und die Rechtslage ermöglichten es, dass nun scheinbar jedwede Lohnforderung ins Leere läuft.
Dass die Bürgenhaftung im Gesetz so verstanden werden muss wie in dem Urteil vom 3. Mai, ist allerdings nicht eindeutig - es geht um relativ neue Gesetze, die noch nicht oft in der Praxis erprobt worden sind. Die FAU Berlin prüft nun die Berufung gegen das Urteil.