Kampf gegen Werkverträge geht weiter!
von Institut für Arbeit - ICOLAIR
Berufungsbegründungen gegen Testfahrerurteile in Hannover eingereicht.
Der Kampf gegen Scheinwerkverträge im VW-Konzern geht weiter. Nachdem einige der auf dem VW-Testgelände Ehra tätigen AUDI-Testfahrer ihre Klage nicht mehr weiter verfolgen wollten, haben andere gegen die Urteile der Kammer 7 des Arbeitsgerichts Braunschweig Berufung eingelegt und deren umfassende Begründung soeben beim Landesarbeitsgericht Hannover eingereicht.
Darin wird noch einmal auf das aus Sicht der Betroffenen absolut unfaire Verfahren sowie zahlreiche geltend gemachte Rechtsverstösse eingegangen. Die wiederholt öffentlich geäusserte Kritik an dem Verfahren unter Vorsitz der Richterin Duin war auch Gegenstand eines umfassenden Gutachtens, das der Anwalt Dr. Geffken in der rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift KRITISCHE JUSTIZ (NOMOS-Verlag) unter dem Titel "Der Kampf gegen Werkverträge - Das Fallbeispiel VW-Konzern" veröffentlichte.
Die Berufungen werden nun vor drei unterschiedlichen Kammern des LAG Niedersachsen verhandelt werden. Kläger und Anwalt rechnen mit einem fairen Verfahren und hoffen vor allem darauf, dass das "Grundrecht rechtlichen Gehörs anders als in Braunschweig Beachtung findet " (Geffken). Erstmals haben die verbliebenen Kläger nun auch Antrag auf Aussetzung des Verfahrens zugunsten einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Sie sind der Auffassung, dass die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Fehlen von Arbeitnehmerüberlassungserlaubnissen bei illegalen Werkverträgen sanktionslos bleibe, europarechtswidrig sei. Mit ersten Verhandlungen dürfte im Herbst zu rechnen sein.
Unterdessen werden die Klagen von 10 Getriebetechnikern am 26.8.2014 bei der Kammer 8 des ArbG Braunscheig verhandelt werden. "Die Sachverhalte sind zwar noch viel klarer als bei den Testfahren, aber wir machen uns keine Illusionen über das politische und wirtschaftliche Umfeld, in dem diese Verfahren in Braunschweig stattfinden", erklärte ein Sprecher der Kläger. Von Seiten der IG Metall und des Wolfsburger Betriebsrates gäbe es weiterhin keinerlei Unterstützung für die Prozesse.
Die umfassenden Erfahrungen der Anwälte im Zusammenhang mit den Klagen der Testfahrer und Techniker fliessen nun auch ein in zwei Seminare für Betriebsräte, die Dr. Rolf Geffken massgeblich gestalten wird und die vom 6.10.-10.10. in Waldbreitbach (Rheinland-Pfalz) und einen Monat später vom 5.-7.11 in Bad Bederkesa (Niedersachsen) stattfinden. Interessenten können sich anmelden oder Einzelheiten erfahren unter:
institut@ICOLAIR.de
Seminare zur Leiharbeit und Werkverträgen
Betriebsräte sollten sich jetzt anmelden!
Wie oben ausgeführt haben die Erfahrungen in den Prozessen der Testfahrer und Autotechniker bei AUDI und VW nicht nur zu einer grundsätzlichen Analyse der Problematik in einem Beitrag Rolf Geffkens in der KRITISCHEN JUSTIZ Heft 2/2014 geführt sondern auch zur Festlegung zweier Betriebsratsseminare, die u.a. von Rolf Geffken und erfahrenen Gewerkschaftern massgeblich gestaltet werden. Das eine Seminar beginnt am 6.10. im pfälzischen Waldbreitbach, das andere am 5.11. im niedersächsischen Bad Bederkesa. Hier die Links zu den beiden Seminaren (TN-Kosten trägt der Arbeitgeber):
www.drgeffken.de/index.php?id=34&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=228&tx_ttnews[backPid]=1 (Oktober)
www.drgeffken.de/index.php?id=34&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=252&tx_ttnews[backPid]=1 (November)
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