Gender Pay Gap
DGB: Wann tut sich endlich was?
Von DGB Düsseldorf
Anlässlich des „Equal Pay Day“ fordert der DGB immer wieder die Überwindung der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen im Arbeitsleben. Obwohl das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 GG) und das EU-Recht (z.B. Art. 4 RL 2006/54/EG) sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) klare Vorgaben machen: In Deutschland gilt das Gebot der Entgeltgleichheit!
„Nachweislich verdienen Männer in Deutschland immer noch fast ein Viertel mehr als Frauen. Oder anders gesagt: Frauen müssen für dasselbe Jahresgehalt wie Männer fast ein Vierteljahr länger arbeiten. Die Entgeltdifferenz liegt weiter bei 22%,“ so Sigrid Wolf, Vorsitzende des DGB-Stadtverbandes in Düsseldorf.
Diese Differenz ist fast genauso hoch wie im Vorjahr Das ist der eigentliche Skandal: Die Entgeltlücke ist nicht nur groß - es wird auch nichts dafür getan, damit sie sich endlich schließt.
„Obwohl der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften für den Grundsatz gleichen Entgeltes für gleiche und vor allem gleichwertige Tätigkeit streiten, stoßen wir ständig sowohl als gewerkschaftliche Tarifpartner wie auch als Betriebspartei an die Grenzen unserer Verhandlungsmacht, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geschlechtergerechte Reformen der Entgeltsysteme zum „Nulltarif“ durchsetzen wollen.
Wir wissen viel über die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen, den Gender Pay Gap und seine Ursachen.
Die Mehrheit der Deutschen will ihn nicht dulden. Es ist an der Zeit, mit wirksamen Instrumenten zu handeln – damit endlich gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit gezahlt wird!“ erklärte Wolf.