DGB fordert Freiheit für die Maruti-Suzuki-Arbeiter
Von DGB Düsseldorf
Der DGB-Stadtverband in Düsseldorf hat sich mit einem Appell an den indischen Botschafter Gurjit Singh in Berlin gewandt, um sich für die Freilassung der elf Maruti-Suzuki-Arbeiter stark zu machen.
„Wir bitten den Botschafter Gurjit Singh , den Behörden in Neu-Delhi unseren eindringlichen Appell zu übermitteln, die elf Maruti-Suzuki-Arbeiter freizulassen, die nach wie vor im Gefängnis sitzen, allein deshalb, weil sie sich engagiert haben, eine unabhängige Gewerkschaft - die Maruti Suzuki Workers Union (MSWU) - zu bilden, um die Interessen der Arbeiter in ihrem Betrieb zu verteidigen“, so Sigrid Wolf, DGB-Stadtverbandsvorsitzende in Düsseldorf.
„Nach unseren Informationen haben sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten rapide verschlechtert, nachdem das Maruti-Werk in Manesar (Haryana) im Jahr 2002 unter der Kontrolle der Suzuki Corporation privatisiert wurde. So wurden 75% der Arbeiter zu prekär Beschäftigten ohne jeglichen sozialen Schutz,“ so Wolf weiter.
Die Maruti-Suzuki-Arbeiter hatten damit begonnen, die MSWU als unabhängige Gewerkschaft zu gründen, um die Stammbelegschaft und die prekär Beschäftigten in gemeinsamer Organisation zu vereinen. Im Jahr 2011 begann die Gewerkschaft Schritte zu ergreifen, um rechtlich anerkannt werden. Nach einer Reihe von Demonstrationen und Streiks wurde die Gewerkschaft anerkannt, aber das Management verweigerte jegliche Diskussion über die Forderungen nach Umwandlung prekärer Arbeitsplätze in Normalarbeitsverhältnisse. Im Juli 2012 organisierte das Management eine Reihe von Provokationen, die darauf abzielten, die Gewerkschaft zu brechen und die Arbeiter daran zu hindern, für die Verteidigung und Rückeroberung ihrer unbefristeten Normalarbeitsplätze einzutreten.
Wir fordern, dass diese Arbeitnehmerrechte respektiert und durchgesetzt werden. Wir setzen uns ein für die Ratifizierung der ILO-Konventionen 87, die Konvention über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes von 1948 und 98, die Konvention über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungs-rechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen von 1949 ein. Deshalb bitten wir den Botschafter, den höchsten Autoritäten in Indien unsere feste Beharrlichkeit zu übermitteln, mit der wir dafür eintreten, dass die elf inhaftierten Maruti-Suzuki-Arbeiter sofort befreit werden!“ so Wolf abschließend.