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DGB entsetzt über FDP-Vorschlag zur dauerhaften Sonntagsöffnung

Von DGB Düsseldorf

Die Ankündigung der Düsseldorfer FDP zur Aufhebung der Regelung von Ladenöffnungszeiten und der daraus möglichen Öffnung an allen Sonntagen im Einzelhandel wird vom DGB kritisiert. „Mit diesem Vorschlag soll das Ladenöffnungsgesetz buchstäblich auf den Kopf gestellt werden. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Gerichtsurteile, durch die in anderen Städten ein verkaufsoffener Sonntag nach dem anderen kippt, ist dieser Vorstoß nicht nachzuvollziehen“, so Sigrid Wolf, DGB-Stadtverbandsvorsitzende in Düsseldorf.

Das Ladenöffnungsgesetz NRW schreibt vor, dass nur in Ausnahmefällen von der grundsätzlichen Sonntagsruhe abgewichen werden darf, und blieb bis vor kurzem bei der genauen Definition möglicher Anlässe unklar. Voraussetzungen der Sonntagsöffnung sind laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. November 2015 für die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot im Zusammenhang mit einer weiteren Veranstaltung nur zulässig, wenn die prägende Wirkung des Festes oder Marktes gegenüber der „typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung“ überwiegt. Die Ladenöffnung darf nur zusätzliche Besucher anlocken. Zudem muss laut Urteil die Ladenöffnung in engem räumlichen Bezug zum konkreten Markt oder Fest stehen. Des Weiteren müsse prognostiziert werden, dass die zusätzliche Veranstaltung als Anlass für sich genommen einen „beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt“ (Aktenzeichen: BVerwG 8 CN 2.14.).

„Nach Auffassung des DGB sind daher die aktuellen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes in Münster für die Städte Velbert, Wuppertal und Münster eindeutig, nachdem z.B. ein Kinderfest nicht ausreicht, um Sonntagsöffnungen zuzulassen. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht Münster haben in den verhandelten Fällen von Anträgen für einen verkaufsoffenen Sonntag bewertet, dass es vordergründig um die kommerziellen Interessen der Verkaufsstellen gehe, und dies nicht ausreichend sei,“ so Wolf abschließend.