Urteil zu Kinderregelsätzen: Schallende Ohrfeige für Hartz-IV-Parteien


Carolin Butterwegge

12.02.10
NRWNRW, News 

 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die prozentuale Ableitung der Sozialgeldsätze für Kinder vom Hartz-IV-Regelsatz gegen das Grundgesetz verstößt, bestätigt die Kritik der LINKEN.

Carolin Butterwegge, Landtagskandidatin der LINKEN NRW, erklärt dazu: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für jahrlange Untätigkeit der Hartz-IV-Parteien eine schallende Ohrfeige.“ Jedes vierte Kind in NRW wächst in einkommensarmen Verhältnissen auf, rund 500.000 Kinder und Jugendliche leben von den viel zu niedrigen Sozialgeld-Sätzen, in Höhe von 251 Euro für sechs bis 13 Jährige. Bildungsarmut, gesundheitliche Probleme, soziale Ausgrenzung sind häufig die Folgen.

In unserem reichen Land ist das ein Skandal, kritisiert Butterwegge. „Die Hartz-IV-Parteien geben zwar vor, Kinderarmut bekämpfen zu wollen. Bewertet man indes die Folgen ihres politischen Handelns, hat dieses das

 Problem verschärft. SPD und Grüne brachten Hartz IV auf den Weg und die Große Koalition sowie die amtierende Bundesregierung unterließen es, die Regelsätze für Kinder anzuheben oder gar einen kindspezifischen Bedarf zu ermitteln. Wenn Bundesminister/innen jetzt für Sachleistungen oder Gutscheine plädieren und Andreas Pinkwart Hartz IV durch das Bürgergeld der FDP ersetzen will, befürchte ich das Schlimmste für die Zeit nach der Landtagswahl.“

Die Landesregierung habe mit ihrer „Privat vor Staat-Politik“ die Situation betroffener Familien und Kinder erst weiter verschärft, so Butterwegge weiter. „Beispielhaft dafür ist das Kinderbildungsgesetz. Es gibt Kindpauschalen zur Finanzierung der Tagesbetreuung vor, deren Zustandekommen, wie das der Hartz-IV-Regelsatzpauschale, höchst fragwürdig ist, was zu einer chronischen Unterfinanzierung vieler Kitas führt. Auch Härtefälle sind darin ungenügend berücksichtigt. Insofern kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als ein Plädoyer für die Überprüfung der Kindpauschalen und des KiBiz insgesamt gewertet werden.“

DIE LINKE. NRW setzt sich dafür ein, Hartz IV durch eine armutsfeste und repressionsfreie Mindestsicherung zu ersetzen. „Bis dahin sollte der Regelsatz für Erwachsene, wie unser Landtagswahlprogramm vorsieht, auf 500 Euro, und jener für Kinder ebenso deutlich angehoben werden. Mehr Verteilungsgerechtigkeit ist jetzt gefragt, statt Sachleistungsdebatten.  Langfristig fordern wir für Kinder einen eigenständigen Anspruch auf Mindestsicherung unter Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen und eigenem Einkommen. Hartz IV muss weg – jetzt erst recht.







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