Im Auftrage der ARGE: Hartz-IV-Empfänger durch private Firma bespitzelt


29.01.10
NRWNRW, Soziales, TopNews 

 

Von DIE LINKE.Rhein-Erft-Kreis

Die ARGE Rhein-Erft beauftragte in den Jahren 2006 bis 2009 ein privates Unternehmen als Bedarfsermittlungsdienst. In seinem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes für die Jahre 2007 und 2008, welcher in dieser Woche im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises behandelt wurde, kamen diese Erkenntnisse erstmals ans Tageslicht. Dort ist insgesamt die Rede von den Jahren 2006 bis 2009. Alleine für 2007 weist der Bericht ein Auftragsvolumen von mindestens 300.000 Euro für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung aus. Bisher ist jedoch nicht bekannt, wie viele Betroffene überprüft wurden, und welche Methoden bei der Überprüfung eingesetzt wurden. Diese Vorgehensweise erinnert an „Stasi-Methoden“.
Es ist davon auszugehen, dass hier schützenswerte Sozialdaten von den Betroffenen durch die ARGE an die private Firma geliefert wurden, weitere Sozialdaten alsdann von der privaten Firma auf fragwürdige Art und Weise „ermittelt“ wurden, und dann wieder zur ARGE zurückflossen, woraufhin entsprechende Bescheide erlassen wurden.
Der Landtagskandidat der Linken im Rhein-Erft-Kreis Sascha Jügel verlangt eine umgehende und ausführliche Untersuchung, bei der Jügel u.a. die EU-Kommission und den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten wird. Auch auf Landtags- und Bundestagsebene verlangt er notwendigerweise eine entsprechende Untersuchung. „Man kann davon ausgehen, dass dies kein Einzelfall in Deutschland ist. Investiert unser Land Millionen für die Bespitzelung von sozial Schwachen? Es ist ein Datenschutzskandal und ein anzunehmender Verstoß gegen die EU-Vergaberichtlinien, denn Dienstleistungsaufträge in dieser Höhe müssen europaweit ausgeschrieben werden. Insbesondere wird hier der besondere Schutz von Sozialdaten der Betroffenen mit Füßen getreten. Auch die Methode der Erhebung solcher Sozialdaten über private Ermittlungsdienste ist rechtlich fragwürdig“, so Jügel
Alleine im Rhein-Erft-Kreis gab es von Januar bis September 2008 2.713 Widersprüche gegen Bescheide der ARGE. Gute 50% der Widersprüche waren gerechtfertigt. Bei den stattgegebenen Widersprüchen handelte es sich zum Großteil um fehlerhafte Rechtsanwendung.
DIE LINKE. im Rhein-Erft-Kreis bietet ab sofort den Betroffenen ein Formular zum Auskunftsersuchen bei der ARGE nach § 83 SGB X an.
„Es zeigt einmal mehr, dass unsere politischen Forderungen zum Thema Hartz IV absolut gerechtfertigt sind.“, so Jügel weiter.







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