Von Dieter Braeg
Am 6.12.2009 starb ein 74 Jahre alter Kneipier in Mönchengladbach. Seit dieser Zeit wartet die 81 Jahre alte Witwe die mittellos und hoch verschuldet ist, auf die Bestattung ihres Mannes. Noch im neuen Jahr wird der Leichnam beim Bestattungsunternehmer Röhlen liegen, weil die Witwe die Bestattung nicht bezahlen kann.
Die Witwe hatte das Bestattungsunternehmen nicht darüber im Unklaren gelassen, dass sie die Beerdigung nicht bezahlen könne. Der Bestattungsunternehmer Dieter Röhlen beruhigte die Frau und klärte sie über die Rechtslage auf. Die sieht in der Regel vor, dass das Sozialamt die Bestattungskosten übernimmt, wenn keine Erben vorhanden sind oder wenn diese die Kosten der Bestattung nicht zahlen können. Es werden allerdings, was immer das bedeutet, nur die "erforderlichen" Kosten übernommen.
Das Sozialamt muss feststellen dass die Übernahme der Kosten für den Erben oder Unterhaltsverpflichteten nicht zumutbar sind, dann besteht Rechtsanspruch auf Übernahme der Beerdigungskosten.
Die 81 Jahre alte Witwe besuchte also das Sozialamt, das zwar so heißt, aber anscheinend anders agiert. Dort wurde nämlich mitgeteilt, dass die Frau erst ihre Mittellosigkeit per Bescheinigung nachweisen müsse. Die erforderlichen Unterlagen die man von der alten Frau verlangte waren schwer zu beschaffen. Der verstorbene Mann hatte diese Geschäftspapiere aufbewahrt, sie waren nicht aufzufinden.
Folge: Keine Begräbniskostenübernahme durch das Sozialamt.
Dieter Röhlen: "Das Sozialamt muss in solchen Fällen Vorkasse leisten. Darüber gibt es mehrere Gerichtsurteile:" Der Bestattungsunternehmer wollte der Stadt entsprechende Gerichtsurteile vorlegen, aber die per Ampelschwur "bürgernahe" Stadt war nicht zu sprechen. "Einmal wurde einfach der Hörer aufgelegt" berichtete der Bestattungsunternehmer und ein anderes Mal erklärte die Verwaltung, dass die Stadt erst die Mittellosigkeit der Witwe prüfen müsse.
Die städtische Pressestelle vertreten durch Wolfgang Speen informiert: "Wir haben der Witwe erklärt, sie soll sich an ihren Steuerberater wenden, der die nötigen Bilanzen zusammenstellt", Sobald wir die wirtschaftlichen Daten vorliegen haben, geht die Bearbeitung des Antrages ganz schnell".
Mönchenkaltbach mit 1,2 Milliarden Verschuldung hat für den Bestatter Dieter Röhlen auch einen Ratschlag: "Das Bestattungsunternehmen muss nicht auf unsere Entscheidung warten. Es kann den Mann sofort beerdigen und uns dann gegebenenfalls die Rechnung schicken."
Der Bestatter ist damit nicht zufrieden. So eine Einstellung der Stadt sei ein Skandal. Er müsse in diesem Fall Zeit in Vorleistung gehen und das gesamte Risiko übernehmen. Röhlen: "In der Vergangenheit haben wir das schon häufiger gemacht und sind prompt auf unseren Kosten sitzen geblieben." Röhlen berichtet - es habe einen Fall gegeben, bei dem das Sozialamt doch noch einen zahlungskräftigen Erben gefunden hatte, der rechtlich gesehen für die Bestattung aufkommen musste, als der Bestatter dann nach der Adresse der Erben fragte, um dorthin die Rechnung zu schicken wurde ihm diese verweigert - DATENSCHUTZ - sei der Grund.
Natürlich gibt es auch in Mönchengladbach Menschen, die an der Mittellosigkeit des Verstorbenen zweifeln, so gibt es viel Material für die Gerüchteküche, die selbst nach dem Tod noch für schlechten Geruch sorgt. Die Witwe brachte Kontoauszüge, aber das reichte der Stadt nicht man wollte eine Geschäftsbilanz vom Steuerberater und - wie die Witwe erklärte - eine Heizkostenabrechnung. Die Beschaffung dieser Unterlagen sei schwierig.
In einem Eilverfahren hat das Sozialgericht Detmold in einem ähnlich gelagerten Fall den Sozialhilfeträger verpflichtet, die Kosten für die Bestattung des bereits drei Wochen zuvor verstorbenen Ehemannes einer bedürftigen Antragstellerin zu übernehmen, darauf hoffte die Witwe, doch das Sozialgericht in Düsseldorf entschied bevor ein Eilverfahren eingeleitet werden könne, dass da mehr Informationen von der Stadt und der Witwe nötig seien.
So beginnt das Neue Jahr in Mönchengladbach mit einigen Fragen - muss jeder schon VOR der Bestattung bezahlen? Ist eine rasche Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, wenn es um eine Bestattung geht nicht möglich, weil einer alten Witwe zugemutet wird erst nachzuweisen dass sie arm ist, bevor der Verstorbene Ehemann unter die Erde darf?
Wenn man arm ist, muss man früher sterben, das ist überall auf der Welt so. Das Leben geht dann weiter, nur in Mönchengladbach da hört der Spaß auf, wenn es um eine Leiche geht, sie muss ihre Mittellosigkeit anhand von Unterlagen nachweisen, da wendet sich selbst der Tod mit Grausen ab!
Dieter Braeg