Linkspartei nutzt erstmals Mitgliederentscheid


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08.03.10
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Urabstimmung zur Führungsstruktur und, wenn die Basis es will, auch zum künftigen Programm

Von Edith Bartelmus-Scholich

Die Landesverbände Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein der Partei DIE LINKE haben beim Parteivorstand die Durchführung eines Mitgliederentscheides beantragt. Damit ist die in der Satzung vorgeschriebene Mindestanzahl von acht Landesverbänden erreicht, so dass die Mitgliedschaft über folgende Fragen entscheiden kann:

Erstens:

a. § 19 (Zusammensetzung und Wahl des Parteivorstands) wird in Abs. 1 S. 2 a) wie folgt geändert: "zwei Parteivorsitzende unter Berücksichtigung der Mindestquotierung,"

b. In § 38 (Übergangsbestimmungen) wird ein Abs. 10 wie folgt eingefügt: "Bis zur Wahl des Parteivorstandes im Jahr 2012 werden zwei Bundesgeschäftsführer/innen unter Berücksichtigung der Mindestquotierung gewählt. Der Parteitag kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass diese Übergangsregelung für weitere zwei Jahre verlängert wird."

c. Der Rostocker Parteitag wird beauftragt, zwei Parteibildungsbeauftragte unter Berücksichtigung der Mindestquotierung in den im Jahr 2010 zu bildenden Parteivorstand zu wählen.

Zweitens:

Der vom Rostocker Parteitag zu wählende Parteivorstand wird beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2011 eine Urabstimmung über ein vom Parteitag beschlossenes Parteiprogramm herbeizuführen.

Die antragstellenden Landesverbände sehen offenbar die Notwendigkeit, die im Januar bei einer informellen Zusammenkunft der LandessprecherInnen mit der Bundestagsfraktion vereinbarten Kompromisse zur Führungsstruktur der Partei von der Basis im Nachhinein demokratisch legitimieren zu lassen. Auf der Nachtsitzung, die von KritikerInnen als Putsch der Fraktion bezeichnet wird, war eine Fortsetzung der zum Parteitag 2010 in Rostock auslaufenden Regelung, dass die Partei durch eine Doppelspitze von zwei Vorsitzenden geführt wird, beschlossen worden. Vereinbart wurde eine doppelte Quotierung, so dass Ost- und Westverbände sowie beide Geschlechter im Vorsitzendenamt abgebildet werden müssen. Doppelt quotiert werden soll auch das Amt des Bundesgeschäftsführers der Partei sowie das Amt des Parteibildungsbeauftragten. Gleichzeitig wurden Personalvorschläge gemacht nach denen auf 10 der 11 zu besetzenden Positionen in der Führungsspitze der Partei Mitgliedern der Bundestagsfraktion gewählt werden sollen.

Die Umsetzung dieser Vorschläge, die am 26. Januar vom Parteivorschlag durchgewunken wurden, erfordert auf dem Parteitag eine satzungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit. Diese Mehrheit war in den letzten Wochen fraglich geworden. Aus mehreren östlichen Landesverbänden kam Kritik an der Doppelspitze vor allem aber an der doppelte Besetzung des Bundesgeschäftsführers.

Die Urabstimmung dient dazu, die satzungsändernde Mehrheit auf dem Parteitag zu sichern. Nach einem positiven Votum aus der Mitgliederbasis reicht auf dem Parteitag die einfache Mehrheit zur Satzungsänderung. Die Antragsteller gehen davon aus, dass die vorgeschlagene Struktur von der Basis bestätigt wird. Obwohl die Urabstimmung in Satzungsfragen nur empfehlenden Charakter hat, wird es den Parteitagsdelegierten kaum möglich sein, eine von ihr abweichende Entscheidung zu treffen. Da nicht überall in der Partei die Bestätigung der Doppelspitze als sicher gilt hat Landesvorstand der Linkspartei NRW sich der Initiative für eine Urabstimmung nicht angeschlossen. Hier möchte eine Mehrheit offensichtlich als fortschrittlich verstandene Beschlüsse der Parteieliten nicht dem Urteil der Mitgliederbasis aussetzen. 

Diskussionswürdig ist, ob die Urabstimmung zur Führungsstruktur hier als ein Instrument der Linksparteieliten eingesetzt wird. Diese taktische Variante ist aus dem Fusionsprozess von WASG und Linkspartei.PDS bekannt. Seinerzeit wurde der Parteibasis mehrfach zugemutet schwerverdauliche Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Parteien mit einem Ja zu einer Frage wie: "Bist Du für die Bildung einer starken, vereinten Linken?" abzusegnen. Die Hoffnungen, die in der WASG zunächst an Urabstimmungen geknüpft wurden, wurden dabei zerschlagen.

Demgegenüber darf im konkreten Fall nicht verkannt werden, dass erst  Kritik am Zustandekommen und an den Ergebnissen der Nachtsitzung der LandessprecherInnen mit der Bundestagsfraktion die Antragsteller nun veranlasst, die Parteibasis entscheiden zu lassen. Ferner ist die in Aussicht gestellte Bestätigung des zukünftigen Parteiprogramms durch eine Urabstimmung  ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Auch, wenn es sich wieder nur um eine nachträgliche Bestätigung und nicht etwa um einen radikaldemokratischen Produktionsprozess des Programms handelt. Schade ist es, dass die Antragsteller nicht den Mut hatten, auch die personelle Besetzung der Doppelspitze abstimmen zu lassen. Gerade bei dem umstrittenen Personalvorschlag Klaus Ernst, könnte ein Mitgliederentscheid für Klarheit sorgen.

Die Beteiligung an der Urabstimmung und ihr genaues Ergebnis darf mit Spannung erwartet werden, weil es Aufschluss über die Einstellungen der sehr überwiegend inaktiven Parteibasis geben wird. Für die weitere strukturelle Entwicklung der Partei wird es von Bedeutung sein, wie viele Mitglieder radikaldemokratische Elemente wie eine Urabstimmung in Anspruch nehmen und wie viele Mitglieder das Konzept einer kollektiven Führung, die beide Geschlechter einbezieht, bejahen.

Edith Bartelmus-Scholich, 8.3.2010



Die Linke. – Doppelspitze? NEIN! DANKE! - 10-03-10 17:25




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