von Lothar Zedler
Klaus Ernst fordert von Guido Westerwelle in einem offenen Brief, dieser möge im Kontext der Kritik an dem Urteil des BVerfG zu den SGB-II-Regelsätzen der Öffentlichkeit einen vollständigen Einblick in seine tatsächlichen Nebenverdienste gewähren.1
Diese Forderung von Ernst an Westerwelle ist so erst einmal grundsätzlich unterstützenswert. Nach den Berechnungen von Klaus Ernst erzielte Westerwelle in der 16. Wahlperiode (2005-2009) Nebeneinkünfte von mindestens 270 000 €. Klaus Ernst wörtlich: „Es kann auch eine Million gewesen sein oder weitaus mehr“.
Die Höhe der Einkünfte sind grundsätzlich bedenklich, weil Westerwelle`s Nebeneinkünfte in einen Bereich gelangen, die seine Einkünfte aus der Primärtätigkeit als Bundestagsabgeordneter bei weitem übersteigen würden. Im Arbeitsbereich des Öffentlichen Dienstes würden Einkünfte in dieser Höhe eines Arbeitnehmers kaum die Akzeptanz des Dienstherrn finden.
Weiter ist z. B. in dem „Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) vom 16.12.2004“ festgehalten, „dass die Annahme von Belohnungen und Geschenken (mit Ausnahme von geringwertigen Aufmerksamkeiten wie z. B. Massenwerbeartikel) nicht erlaubt ist“. Bei Arbeitsverträgen in der Privatwirtschaft ist es auch üblich, dass die Aufnahme einer Nebentätigkeit vom Arbeitgeber bewilligt werden muss. In der Politik existieren derartige Vorgaben nicht.
Nach einer Studie der Universität Jena gaben Bundestagsabgeordnete eine wöchentliche Arbeitszeit von 67 Stunden an. Diese Belastungen hindern jedoch etwa jeden dritten Parlamentarier nicht daran, noch eine Nebentätigkeit auszuüben. Die Praxis der Nebentätigkeit in der Wirtschaft widerspricht dem zugeschriebenen Berufsethos professioneller Politiker, die nach dem Grundgesetz (Art. 38) an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Hier sind die FDP und Westerwelle in die öffentliche Kritik geraten, weil vermutlich ein Zusammenhang zwischen den Spenden großer Hoteliers an die FDP und deren gesetzgeberischer Einfluss auf die steuerliche Begünstigung der Hotels existiert. Westerwelle erzielte nach den Angaben von Klaus Ernst Nebeneinkünfte von Institutionen, die 2008 massive Beihilfe zur Steuerflucht geleistet haben. Das prominenteste Beispiel war hier der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel. Möglicherweise haben diese Nebeneinkünfte Westerwelle`s Einfluss auf seine negativen Äußerungen zum Kauf der Steuersünder-CD. Denn man möchte ja die Kundschaft seiner „Brötchengeber“ nicht verärgern. Frei nach dem Motto: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.
Einer der bekanntesten Kritiker der Praxis der Nebentätigkeiten von Abgeordneten ist der Verwaltungsrechtler Hans-Herbert von Arnim. Von ihm stammen folgende Zitate, die ich im Anschluss kurz interpretieren werde:
1)„Es gilt als ganz normal und selbstverständlich, dass ein Abgeordneter neben seinem Einkommen, das er vom Steuerzahler bezieht, auch noch Einkommen von an der Gesetzgebung interessierten Unternehmen oder Verbänden bezieht, sich also quasi in die bezahlten Dienste eines Lobbyisten begibt, das gilt als ganz normal, obwohl es eigentlich ein Skandal ist."2
2)Wenn ein Politiker sich in die Dienste eines Interessenten begibt, sich von ihm bezahlen lässt, manchmal sehr hoch, ist das für mich eine Form der Korruption."3
Abgeordnete sind von ihrem Ethos her dazu verpflichtet, Entscheidungen im makro-politischen Sinne, d. h. im gesamt-gesellschaftlichen Interesse zu treffen. Entscheidungen in einem gesamt-gesellschaftlichen Interesse entsprechen aber nicht unbedingt dem Interesse kleiner, aber mächtiger gesellschaftlicher Gruppen. So sind z. B. einzelne Projektvorhaben wie die Privatisierung der Bahn, die Riesterrente oder generell die Privatisierung der einzelnen Elemente der Sozialversicherung in der Mehrheit der Gesellschaft umstritten. Hier liegt es aus der Perspektive der Begünstigten derartiger Reformvorhaben nahe, diesbezügliche politische Entscheidungen über Parteispenden und/oder lukrativer Nebentätigkeiten für Abgeordnete gezielt zu beeinflussen. Genau hier ist ja die FDP zur Zeit im Kontext der Kritik.
Angestellten/Beamten im Öffentlichen Dienst ist es also nicht gestattet, selbst kleine Dinge (Flasche Wein oder zehn Euro) anzunehmen. Diese Bestimmung nennt man „Zero Tolerance“. Weist in einem konkreten Fall ein Staatsanwalt einem Amtsträger Vorteilsnahme (Annahme von Geschenken) nach, macht sich der Amtsträger im Regelfall strafbar. Demgegenüber verfügen Abgeordnete über eine exorbitant privilegierte Stellung. Denn in einem konkreten Fall muss ein Staatsanwalt erst einmal nachweisen, dass eine bestimmte Geldzahlung etc. das Abstimmungsverhalten eines Abgeordneten gezielt beeinflusst hat. Wenn man also, so die Äußerung eines Staatsanwaltes, einem Abgeordneten im Bundestag mit den Worten „auf gute Zusammenarbeit“ einen Geldsack auf die Füße stellt, macht sich niemand der Beteiligten strafbar. Die in diesem Zusammenhang unterschiedliche Sanktionierung strafrechtlicher Verstöße bezeichnen die Richter des Bundesgerichtshofes als „Zwei-Klassen-Recht“. Dazu der BGH wörtlich: „Die gesetzliche Regelung der Abgeordnetenbestechung führt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers dazu, weite Teile als strafwürdig empfundenen Manipulationen straflos zu stellen“. Bereits im Jahr 2003 hätten die Bundestagsabgeordneten diese Gesetzeslücke schließen müssen. Denn zu diesem Zeitpunkt hat sich die Bundesregierung in der UN-Konvention gegen Korruption dazu verpflichtet. Bisher ist jedoch in dieser Richtung nichts geschehen. Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag scheinen gute Gründe zu haben, nicht ein Gesetz zu verabschieden, das gegen sie eingesetzt werden kann.
Führen die Nebeneinkünfte von Klaus Ernst und Werner Dreibus zur politischen Abhängigkeit?
Nach den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages müssen Abgeordnete ihre Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat anzeigen. Zu den Einkünften heißt es auf der Homepages des Bundestages: „Die Einkünfte müssen für jede einzelne Tätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben werden in Form von Stufenangaben veröffentlicht. Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7.000 Euro“.
Die Nebentätigkeiten von Klaus Ernst in der 16. Legislaturperiode (2005 bis 2009):
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
IG Metall Verwaltungsstelle Schweinfurt, Schweinfurt,
1. Bevollmächtigter, monatlich, Stufe 2
3. Funktionen in Unternehmen
SKF GmbH, Schweinfurt,
Mitglied des Aufsichtsrates
ZF Sachs AG, Schweinfurt,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 34
Die Nebentätigkeiten von Klaus Ernst in der 17. Legislaturperiode (seit 2009):
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
IG Metall Verwaltungsstelle Schweinfurt, Schweinfurt,
1. Bevollmächtigter, monatlich, Stufe 1
3. Funktionen in Unternehmen
SKF GmbH, Schweinfurt,
Mitglied des Aufsichtsrates
ZF Sachs AG, Schweinfurt,
Mitglied des Aufsichtsrates5
Ernst Aufforderung an Guido Westerwelle: „Im Sinne der Transparenz und auch Ihrer eigenen Glaubwürdigkeit ist es für viele Menschen sicherlich von Interesse, wie hoch ihr wirklicher Nebenverdienst durch Banken, Finanzdienstleister, Versicherungskonzerne und andere Unternehmen der letzten Wahlperiode war. Es wäre daher wünschenswert, wenn Sie der Öffentlichkeit einen vollständigen Einblick gestatten würden“. Diese Forderung unterstütze ich voll und ganz. Und deshalb sollte der Genosse Klaus Ernst mit gutem Beispiel vorangehen. Denn die genauen Einkünfte aus seinen Nebentätigkeiten sind ja alles andere als transparent.
Klaus Ernst, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, vertritt eine Mindestsicherung, die weit von einer existenzsichernden Mindestsicherung entfernt ist. Es handelt sich hierbei allenfalls um eine Mindestsicherung, die man als Neoliberalismus „light“ bezeichnen kann. Auch die Diskussion um eine existenzsichernde Rente wurde bis heute in der Linkspartei nicht geführt, obwohl viele Rentner heute schon Armutsrenten beziehen. Aufgrund der Kürzungen in der gesetzlichen Rente werden die Armutsrenten in Zukunft noch dürftiger ausfallen. Mit fatalen Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft. Diese Entwicklung dürfte Ernst kennen. Hier muss doch die Frage diskutiert werden, warum eine diesbezügliche Diskussion auch von ihm bisher nicht angestoßen wurde? Ist Klaus Ernst durch die Ausübung von Nebentätigkeiten in das neoliberale System integriert und somit in seiner Entscheidungsfindung beeinträchtigt?
Um das Entscheidungsverhalten von Abgeordneten vielleicht etwas weiter zu erhellen, eine nähere Betrachtung von Ernst`s Fraktionskollegen Werner Dreibus, der wie dieser wieder den Einzug in den Bundestag 2009 geschafft hat.
Die Nebentätigkeiten von Werner Dreibus in der 16. Legislaturperiode (2005 bis 2009):
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
IG Metall Verwaltungsstelle Offenbach/Main, Offenbach/Main,
Gewerkschaftssekretär (1. Bevollmächtigter), monatlich, Stufe 2
3. Funktionen in Unternehmen
GKN Driveline Deutschland GmbH, Offenbach/Main,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
GKN Driveline International GmbH, Lohmar,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
MAN Roland Druckmaschinen AG, Offenbach/Main,
Mitglied des Aufsichtsrates6
Die Nebentätigkeiten von Werner Dreibus in der 17. Legislaturperiode (seit 2009):
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
IG Metall Verwaltungsstelle Offenbach/Main, Offenbach/Main,
Gewerkschaftssekretär (1. Bevollmächtigter), monatlich, Stufe 1
3. Funktionen in Unternehmen
GKN Driveline Deutschland GmbH, Offenbach/Main,
Mitglied des Aufsichtsrates
GKN Holdings Deutschland GmbH, Lohmar,
Mitglied des Aufsichtsrates
manroland AG, Offenbach/Main,
Mitglied des Aufsichtsrates7
Auch hier ist wiederum nicht ersichtlich, wie hoch die tatsächlich erzielten Einkünfte durch Neben- tätigkeiten sind. Noch interessanter in diesem Zusammenhang aber ist ein Konflikt in der Links-partei zwischen dem Bundesvorstand und der Bundestagsfraktion, als es um die Höhe des ALG-II geht. Während der Parteivorstand forderte, die Hartz-IV-Eckregelsätze auf 500 € zu erhöhen, verblieb die Mehrheit der Bundestagsfraktion auf 435 €. Einer der Protagonisten für 435 € war Werner Dreibus. Dreibus ist in der Vergangenheit als Neokeynesianer aufgefallen; er unterzeichnet seit Jahren die Forderungen der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (Memorandum-Gruppe). Hier wird die These vertreten, dass ein Einkommen nur dann armutsresistent sei, wenn dieses nicht unter 60 Prozent des Nettoäquivalenzeinkommen liegt. Es handelt sich hierbei um eine EU-Definition von Armut. Der Memogruppe zufolge lag das durchschnittliche Nettoeinkommen 2008 bei 1666,67 €. Davon 60 Prozent ergeben 1000 € an bedarfsorientierter Grundsicherung für einen erwerbslosen Erwachsenen. Ferner fordert die Memo-Gruppe in den betroffenen Haushalten für Kinder bis 14 Jahren 300 € (30 %) und Kinder ab 14 Jahren 500 € (50 %). All das hat Werner Dreibus unterzeichnet. Während der Bundesvorstand mit seiner Forderung nach 500 € eine bürgerliche Definition von Armut weit unterbietet, unterbietet Dreibus selbst diese Schmerzgrenze noch einmal. Und da muss man schon sagen: Werner Dreibus ist im System angekommen. Er braucht sich bei diesen Nebentätigkeiten mit solchen Kleckerbeträgen nicht abzugeben. Mit solchen Forderungen macht man sich bei den Eliten beliebt, die dann einen konformen Abgeordneten natürlich auch gern mit Nebentätigkeiten und Einkünften hätscheln. Und außerdem: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!
Fazit: Mit dem Eintreten der Linkspartei in Regierungsverantwortung – möglicherweise bald in NRW – wird der Integrationsprozess in das neoliberale System weiter voran schreiten. Nebentätig-keiten von Politikern sind für das Gemeinwesen schädlich, weil das Partikularinteresse über das Gesamtinteresse ständig die Oberhand behält. Zukunftsweisende Entscheidungen werden somit laufend verhindert. Die Linkspartei bildet hierbei keine Ausnahme, da sie sich in den Strukturen von den anderen Parteien nicht unterscheidet.