Altersarmut analysieren, vermeiden, bekämpfen
26.01.12
Linksparteidebatte, Sozialstaatsdebatte, Soziales
von Christian Brütt Mitarbeiter von Matthias W. Birkwald, Rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Eine Replik auf Karina Ossendorffs Beitrag „Beseitigung der Altersarmut aus dem Blickfeld verloren“, Linksletter vom 19.01.2012, scharf links vom 20.01.2012
Karina Ossendorff behauptet in ihrem Beitrag für den Linksletter NRW vom 19.01.2012 und für die Onlinezeitung scharf links vom 20.01.2012, die Bundestagsfraktion DIE LINKE, namentlich deren rentenpolitischer Sprecher, Matthias W. Birkwald, habe die Beseitigung der Altersarmut aus dem Blickfeld verloren, lasse Worten keine Taten Folgen und sehe für verarmte alte Menschen allenfalls Almosen vor. Jede der drei Behauptungen ist nachweisbar falsch, der wichtigen Diskussion um Altersarmut nicht angemessen oder schlicht kontraproduktiv. Denn die Bundestagsfraktion DIE LINKE, hier insbesondere die von Matthias geleitete Rentenpolitik, hat die Altersarmut weit nach oben auf die politische Agenda gesetzt. Im Gegensatz zum verkürzten Ansatz von Karina Ossendorf wird Politik gegen Altersarmut in der Rentenpolitik der Fraktion jedoch nicht allein als Armutsbekämpfung, sondern ebenso so sehr als Armutsvermeidung verstanden und betrieben.
Karina Ossendorff hebt zu Recht hervor, dass tolle Reden im Bundestag den Betroffenen nichts nützen, wenn keine Taten folgten. Sie betont auch vollkommen zu Recht, dass das Notwendige getan und das klar formulierte Programm umgesetzt werden müsse. Soweit besteht Einigkeit. Problematisch ist jedoch, dass sie sich aus dem erneuerten und erweiterten Rentenkonzept der Bundestagsfraktion nur die Solidarische Mindestrente herausgreift und sich hier auch nur auf einen Aspekt, nämlich die Höhe der Mindestrente bezieht. Obwohl sie also zwar einen sehr wichtigen, aber eben auch nur einzelnen Aspekt herausgegriffen hat, unterstellt sie der Bundestagsfraktion, wenn auch nicht direkt, so doch zwischen den Zeilen deutlich zu vernehmen, dass diese nichts gegen Altersarmut tue. Sie schreibt: „Tolle Reden im Bundestag, die jede/r LINKE unterschreiben würde, nutzen den betroffenen Menschen in unserem Land überhaupt nichts, wenn den Worten keine Taten folgen.“
Doch was sind die „Taten“ einer Bundestagsfraktion? Die „Taten“ im parlamentarischen Betrieb bestehen im Wesentlichen darin, durch gezielte Befragung der Bundesregierung Probleme öffentlich zu machen, die Anträge und Gesetzesvorhaben der anderen Fraktionen und vor allem der Bundesregierung zu kritisieren und nicht zuletzt durch eigene Anträge und Gesetzentwürfe Alternativen aufzuzeigen, Druck aufzubauen und darauf zu drängen, sie umzusetzen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die von Karina leicht geringschätzend als „toll“ bezeichneten Reden auch zu entsprechenden eigenen Anträgen gehalten worden sind. Darunter sind etliche Anträge, mit denen DIE LINKE wichtige Maßnahmen fordert, um die heute bereits bestehende und in Zukunft ohne einen Politikwechsel auch rasant anschwellende Altersarmut zu bekämpfen und künftig zu vermeiden. Mit Nichtstun hat das nichts zu tun.
Karina hat ihren Beitrag mit der Feststellung „Beseitigung der Altersarmut aus dem Blickfeld verloren“ überschrieben. Ihr sehr ernst zu nehmender, aber dennoch einziger Beleg für diese Behauptung ist die ihres Erachtens zu geringe Höhe der Mindestrente. Ihr geht es erkennbar um Armutsbekämpfung, aber sie schweigt von Armutsvermeidung. Sie verliert kein Wort darüber, wie Armut in unserer Gesellschaft entsteht. Sie verliert kein Wort darüber, dass der Kampf um eine gerechte Gesellschaft auch der Kampf gegen die Bedingungen darstellt, unter denen immer mehr Menschen trotz Arbeit mehr und mehr verarmen: Insbesondere Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt nicht in ausreichendem Umfang (Alleinerziehende mangels Kinderbetreuung), nur zu miesen Konditionen (Niedriglöhner_innen), lange Zeit nicht (Hartz-IV-Betroffene) oder aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt oder gar nicht mehr (Erwerbsgeminderte) Fuß fassen konnten, sind bereits vor dem Rentenalter arm und werden dies mit großer Wahrscheinlichkeit im Rentenalter auch bleiben. Unsere „Pflicht und Schuldigkeit“, um mit Karinas Worten zu sprechen, besteht eben auch und zuvorderst darin, Armut gar nicht erst entstehen zu lassen. Armut, die gar nicht erst entsteht, muss auch nicht bekämpft werden.
Wer von Altersarmut spricht, darf von prekärer Beschäftigung nicht schweigen. Gerade auch das hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE in den Blick genommen, indem sie zum Beispiel die Anträge zur Familienpolitik und Kinderbetreuung (BT-Drs. 17/6915), zur Eindämmung von Leiharbeit (BT-Drs. 17/426 und 17/3752), zum Mindestlohn (BT-Drs. 17/890, 17/4038, 17/8026), zum Thema „gute Arbeit“ (BT-Drs. 17/1396 und 17/891), die die Menschen eben nicht zum Spielball der Arbeitgeber_innen und des Arbeitsmarktes erniedrigt, in den Bundestag eingebracht hat. Gute Arbeit ist die notwendige, eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente eine ebenso unverzichtbare Bedingung, um zuverlässig Altersarmut zu vermeiden. Deshalb muss das vor zehn Jahren zu Gunsten der privaten Versicherungswirtschaft (Riester-Rente) und der Arbeitgeber_innen (geringere Beitragssätze) abgeschaffte Ziel der Lebensstandardsicherung wieder das zentrale Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Das allein reicht aber nicht. Denn damit würde allein nur der Standard gesichert, der einmal im Erwerbsleben erreicht werden konnte – im Guten wie im Schlechten. Es liegt also schlicht in der Logik der Lebensstandardsicherung, dass sie längst nicht allen die Furcht vor Altersarmut nehmen kann, sondern für viele die bereits erlebte Armut bis ins Alter hinein verlängert. Das betrifft all jene, die bereits heute auf Langzeitprekarität, Langzeiterwerbslosigkeit oder Erwerbsminderung zurückblicken müssen. Auch das hat auch die LINKE Bundestagsfraktion im Blick und dementsprechende Anträge in den Bundestag eingebracht: „Risiken der Altersarmut verringern - Rentenbeiträge für Langzeiterwerbslose erhöhen“ (BT-Drs. 17/1735) und „Schutz bei Erwerbsminderung umfassend verbessern – Risiken der Altersarmut verringern“ (BT-Drs. 17/1116). Dieser erweiterte Solidarausgleich wird bereits einigen helfen, aber auch nicht in allen Fällen Altersarmut verhindern. Wo Armutsvermeidung, wo vorbeugende Maßnahmen nicht greifen, muss entstandene Altersarmut wirksam bekämpft werden. Das ist der Sinn und Zweck der Solidarischen Mindestrente.
In ihrer Kritik verdreht Karina Worte und sie missversteht Begriffe. Sie behauptet, nur weil die Mindestrente die von ihr angepeilte Höhe nicht erreicht, handele es sich um ein „Almosen“. Ein „Almosen“ ist genau das Gegenteil von einem einklagbaren Rechtsanspruch. Almosen werden aus Wohlwollen und/oder Mildtätigkeit vergeben, haben zumeist einen religiösen Hintergrund (nach dem Motto: tue Gutes auf Erden, so erwartet Dich Gutes im Himmelreich). Bei der Mindestrente ist genau das Gegenteil der Fall: Sie ist als Rechtsanspruch konzipiert. Mit ihr würde niemand, wenn es um die nackte Existenz und die sozio-kulturelle Teilhabe im Alter geht, auf das Wohlwollen oder die Mildtätigkeit des Staates oder seiner Mitmenschen angewiesen sein. Karina ist offenbar nicht bereit, diesen gravierenden Unterschied anzuerkennen. Wer das für Wortklauberei hält, sei an das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Februar 2010 erinnert. Dort haben die Verfassungsrichter darauf verwiesen, dass das menschenwürdige Existenzminimum „durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert“ (BVerfG, 1 BvL 1/09, v. 09.02.2010, Rz. 136) sein müsse. Es geht als um die Gegenüberstellung von Rechtsanspruch versus Almosen. Wer aufgrund angeblich zu geringer Leistungen von Almosen spricht, nimmt dieser wichtigen Unterscheidung die politische Schärfe. Die Solidarische Mindestrente ist kein Almosen. Soviel „klare Kante“ muss sein!
Einen Rechtsanspruch einklagen zu können, ist bereits ein Fortschritt. Doch es ist allen bekannt, dass Rechtsansprüche oftmals unter Vorbehalt gestellt werden. Es sind Vorbehalte wie bei Hartz IV: Wer gegen schlechte Beratung, überflüssige Maßnahmen und miese Jobs aufbegehrt, der oder dem wird das Recht auf ein Existenzminimum eingeschränkt oder gleich ganz entzogen. Der Vorbehalt lautet: Und bist Du nicht willig, so verlierst Du Deine Rechte. Und es sind Vorbehalte wie bisher bei der Rentenversicherung: Der Rechtsanspruch ist an Vorleistungen geknüpft, die im Wesentlichen auf Beiträgen durch Lohnarbeit und in geringem Ausmaß auch auf Beiträgen aufgrund von Erziehungsarbeit und Pflege beruhen.
Die Solidarische Mindestrente kennt diese Vorbehalte nicht. Niemand muss Vorleistungen nachweisen. Und niemand muss Willigkeit und Wohlverhalten demonstrieren, wie es derzeit in Talkshows diskutiert wird, in denen zum Beispiel der Philosoph Richard David Precht allen Ernstes fordert, Rentner_innen unter Androhung von Rentenkürzungen zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Jede und jeder erhält die Mindestrente, wenn ihr oder sein Einkommen 900 Euro unterschreitet. Vermögen unterhalb bestimmter Freibeträge wird nicht angerechnet. Bei der aktuell geltenden Grundsicherung im Alter beträgt der Vermögensfreibetrag nur 2.600 Euro. In der LINKEN Solidarischen Mindestrente werden jedoch Vermögen unterhalb von 20.000 Euro und zusätzlich Altersvorsorgeersparnisse von 750 Euro pro Lebensjahr (im Alter von 65 also 48.750 Euro) ebenso wenig angerechnet wie die selbstgenutzte Wohnung bis 130 qm Wohnfläche. Die Mindestrente wird im Rahmen der Rentenversicherung verwaltet und als Rente ausgezahlt. Damit wird eine Stigmatisierung der Beziehenden, die bei der Grundsicherung im Alter und der Sozialhilfe nach wie vor stark vorhanden ist und gerade viele Ältere von der Inanspruchnahme abschreckt, vermieden. Von diesen Fortschritten ist in Karinas Beitrags nichts zu lesen. Sie konzentriert sich allein auf die Frage, ob nun 900 oder 950 Euro das Mindeste sei.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: die Diskussion um die Höhe der Mindestrente ist ein zentraler Punkt, und Karinas Beitrag gibt für die Debatte wichtige Impulse. Es ist ebenso klar, dass von einem Rechtsanspruch allein niemand satt wird geschweige denn sich einen Kinobesuch oder eine Fahrkarte zur nächsten Politikveranstaltung oder ins nächste Naherholungsgebiet leisten kann. Karinas Kritik greift aber zu kurz.
Auf dem ersten Blick scheint es so zu sein, als bliebe die Solidarische Mindestrente mit ihren 900 Euro für einen alleinstehenden Menschen unterhalb der derzeitigen Armutsrisikoschwelle von 940 Euro. Ohne Frage ist es wichtig zu sehen, wie unterschiedlich hoch die Kosten der Unterkunft (KdU) in Deutschland sind. Karina weist zwar zu recht darauf hin, dass die maximal mögliche KdU in Düsseldorf und die von Katja Kipping errechneten 514 Euro notwendiger Regelbedarf zusammen 933 Euro betragen. Sie weist jedoch nicht darauf hin, dass der Durschnitt des tatsächlichen KdU-Bedarfs in Düsseldorf nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 351,22 Euro liegt, von denen wiederum im Durschnitt 96,6 Prozent oder 340,33 Euro tatsächlich gezahlt werden. In Halle liegt der Grenzwert für die KdU bei 330 Euro (warm), der durchschnittliche tatsächliche Bedarf bei 285,46 Euro und der anerkannte Bedarf bei 272,14 Euro. Im Bereich der Grundsicherung im Alter (SGB XII) liegt der bundesweite Bruttobedarf bei 688 Euro, wobei darin 306 Euro für Unterkunft und Heizung enthalten sind.
Es ist also nicht zu bestreiten, dass die Solidarische Mindestrente erstens einen enormen Fortschritt gegenüber der derzeitigen Grundsicherung im Alter darstellt und dass zweitens die pauschale Anhebung auf 900 Euro Mindestrente im Durchschnitt sehr wohl gemäß der Forderungen der LINKEN existenz- und teilhabesichernd ist. Für die weitere Diskussion ist zudem wichtig zu wissen, dass es der Parteivorstand war, der sich am 15.10.2011 eindeutig für die Solidarische Mindestrente in Höhe von 900 Euro netto ausgesprochen hat. Wenn Pauschalen aufgrund von Durchschnittswerten gebildet werden, muss immer davon ausgegangen werde, dass einige Betroffene sehr gut, andere hingegen nur unzureichend vor Altersarmut geschützt sind. Hier greift das im Rentenkonzept der Bundestagsfraktion vorgesehen reformierte Wohngeld. Karina hält den Verweis aufs Wohngeld jedoch für problematisch. Sie verweist auf das Europäische Parlament, das in einem Beschluss jene Mitgliedstaaten der EU kritisiert, deren Mindestsicherungssysteme „nicht an die relative Armutsgrenze heranreichen“.
Das ist ein guter und wichtiger Hinweis – der aber nichts darüber aussagt, wie die Mindestsicherung organisiert sein soll. Er ist also kein Argument gegen eine pauschale Summe von 900 Euro und eine darüber hinaus gehende Regelung für regional teurere Wohnmarktpreise über das Wohngeldgesetz. Allerdings muss das Wohngeldgesetz zuvor so geändert werden, dass die Bruttowarmmiete berücksichtigt wird. Zudem muss es einen individualisierten Anspruch enthalten, so dass weder die Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft noch einer Wohngemeinschaft berücksichtigt werden. Genau diese Forderungen sind im Rentenkonzept der LINKEN enthalten, welches auf der Fraktionssitzung am 24.11.2012 einhellig beschlossen worden ist. Das Argument, die 900 Euro Mindestrente reichten nicht aus, um ein Leben in Armut zu vermeiden, wäre damit vom Tisch.
Alles in allem: Die Diskussion um Altersarmut kann und muss weitergehen. Sie sollte jedoch bei dem ansetzen, was bereits bekannt ist und auf unhaltbare Vorwürfe verzichten (Almosen, Nichtstun) verzichten. Eine LINKE Politik gegen Altersarmut muss zudem stets zweierlei im Blick haben: wie kann sie bekämpft und vor allem wie kann sie vermieden werden.
VON: CHRISTIAN BRÜTT
Fortsetzung der Debatte zur Mindestrente - 03-02-12 20:39 Beseitigung der Altersarmut aus dem Blickfeld verloren! - 20-01-12 21:22
|