Zur geschlechter-politischen Position der Linkspartei-Strömung Marx21

13.05.22
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von Detlef Georgia Schulze

Der vorliegende Artikel wurde aus zwei Anlässen bzw. Motiven geschrieben:

Trotzkistische Positionen zum Geschlechterverhältnis – kritisch analysiert

Zum einen ist er die Fortsetzung einer 2015 begonnenen, kleinen Artikel-Serie zur Kritik der politischen Positionen von aus trotzkistischer Tradition kommenden Grup­pen.

Bisher sind zwei Teile erschienen; beide Teile enthielten einen Abschnitt „Nebenwi­derspruchs-Denken“1:

  • Teil 1 der Serie2 beschäftigte sich mit den Positionen der ‚offiziellen‘ IV. Inter­nationale – also derjenigen TrotkistInnen, die die Namens- und Organisations­kontinuität zur 1938 von Trotzki und anderen gründeten IV. Internationalen wahrten3. Die(se) IV. Internationale ist heutzutage mit der Internationalen Sozialistischen Organisation (InterSoz) in der BRD vertreten; die Vorläuferin­organisation der 1970er und 1980er Jahre hieß Gruppe Internationaler Mar­xistInnen (GIM)4.

  • Teil 25 beschäftigte sich mit der Trotzkistischen Fraktion – IV. Internationale (FT-CI)6, die eines der vielen Spaltprodukte der IV. Internationale und in der BRD mit der Revolutionären Internationalistischen Organisation (RIO) bzw. der internet-Zeitung Klasse gegen Klassen vertreten ist.

Da Marx21 in der Linkspartei eine nicht ganz unbedeutende Rolle spielt (z.B. war die verbliebene Parteivorsitzende, Janine Wissler, bis zur Kandidatur für ihr jetziges Amt Mitglied von Marx217), ist es sicherlich nicht unangemessen, auch noch einen Blick auf diese Strömung zu richten.

Der aktuelle Anlaß: Die Positionierung von Marx21 zu #LinkeMeToo

#LinkeMeToo: über 60 Fälle von sexueller/sexualisierter Gewalt und ähnlichem

Darüber hinaus gibt es auch einen aktuellen Anlaß, der ebenfalls mit der Linkspartei zu tun hat: Dort sind nämlich inzwischen über 60 Fälle von sexueller/sexualisierter Gewalt und solchen Mißbrauchs (in manchen Fällen vielleicht auch ‚nur‘ Belästi­gung) bekannt geworden.8 Edith Bartelmus-Scholich hatte dazu bereits am 29.04.2022 bei scharf-links sehr richtig geschrieben: „Feminismus bedeutet in der Praxis: Wir dulden keine verbalen, handgreiflichen oder sexuellen Übergriffe und die Täter haben bei uns keinen Platz. Jetzt ist der letzte Zeitpunkt für DIE LINKE diesen Anspruch einzulösen!“9

Auch von Marx21 gibt es einen Text (geschrieben von Christine Buchholz [bis 2021 sowohl Bundestagsabgeordnete als auch Vorstandsmitglied der Linkspartei10] und Volkhard Mosler, Gründungsmitglied der Marx21-Vorvorläuferin, Sozialistische Ar­beitergruppe11). Der Artikel trägt den Titel „Sexismus in der LINKEN bekämpfen – transparent und fair“12.

Pauschal behaupten, daß es Sexismus generell oder jedenfalls unter Linken nicht gäbe oder aber, daß Sexismus eine völlig berechtigte Sache sei, würde heutezutage vermutlich kaum noch eine linke Gruppe oder Partei.

Zusammenarbeit mit und Boykott von ‚Bürgerlichen‘ nach Marx21-Art

Der eventuelle Haken an dem Artikel ist also der zweite Teil der Überschrift – also das, was Marx21 unter „transparent und fair“ versteht. – Und in der Tat hat der Artikel einen Haken – Marx21 postuliert:

„Bürgerliche Medien, die in der Regel den Skandal lieben, aber keinerlei Interesse an einer LINKEN mit solidarischen Umgangsformen unter den Genoss:innen haben, sind nicht der geeignete Ort, mit diesem Problem umzugehen.“

Nun werden sich alle Betroffenen sexueller/sexualisierter Gewalt und solchen Miß­brauchs dreimal überlegen mit nicht feministischen, kommerziellen Medien zusam­menarbeiten. Kommerzielle Interessen und fehlende feministische Parteilichkeit be­deuten das Risiko, daß die Berichterstattung am Ende gegen die Betroffenen aus­schlägt. – Besteht aber Vertrauen zu den recherchierenden JournalistInnen und sind juristisch abgesicherte Regeln für die Autorisierung von Zitaten vereinbart, relativiert sich dieses Bedenken.

Jedenfalls für eine Partei, die ständig Presseerklärungen an „bürgerliche Medien“ verschickt, diesen Interviews gibt und diesen die Entscheidung darüber läßt, wie korrekt oder sinnentstellend die Presseerklärungen zitiert bzw. audiovisuelle Inter­views geschnitten werden, besteht keinerlei Grund, sich dagegen zu wenden, daß sich auch einfache Parteimitglieder oder andere Betroffene sexueller/sexualisierter Gewalt und solchen Mißbrauchs auch an die bürgerlichen Medien wenden – zumal dann, wenn sie in der eigenen Organisation keine Unterstützung gegen die Täter bekommen.

Wie weit es mit der Ablehnung allen Bürgerlichen bei Buchholz und Mosler her ist, ist dann einige Zeilen weiter unten in dem Artikel zu besichtigen:

„Wie bei jedem ordentlichen Gerichtsverfahren muss es eine klare Reihenfolge von Untersuchung, Beurteilung und möglichen Sanktionen geben. Und wie bei jedem bürgerlichen Gerichtsverfahren muss auch hier gegenüber Angeklagten die Un­schuldsvermutung gelten.“

Nun hatten Buchholz und Mosler selbst am Anfang ihres Artikels festgestellt (aller­dings wohl nur, um Betrofffene zu diskreditieren, die sich an die Justiz des bürgerli­chen Staates wenden):

„Viele der sexistischen Verhaltensweisen sind nicht ‚justiziabel‘, weil sie keinen Straftatbestand darstellen. Und selbst wenn es sich um eindeutig strafbare Übergrif­fe handelt, versagt in vielen Fällen die bürgerliche Justiz. So wird kriminologischen Untersuchungen zufolge in Deutschland bei nur 5 bis 15 Prozent der Vergewalti­gungsfälle überhaupt Anzeige erstattet. Und von diesen Fällen werden die Täter letztlich in weniger als 10 Prozent tatsächlich verurteilt. Das bedeutet, dass von hun­dert Frauen, die vergewaltigt werden, nur etwa eine Betroffene die Verurteilung des Täters erlebt.“13

Auf den Gedanken, daß diese ernüchternde Bilanz auch mit dem üblichen juristi­schen Verfahren und Beweisregel („im Zweifel für den Angeklagten“ ist in dem Zu­sammenhang viel wichtiger als die „Unschuldsvermutung“ – beides ist zu unter­scheiden14) sowie Vorurteilen von Richtern und auch Richterinnen zu tun hat, kom­men die beiden Marx21-AutorInnen allerdings nicht.

Sexistisches Verhalten oder patriarchales Geschlechterverhältnis?

Genauso bleibt folgende Einsicht von Buchholz und Mosler konsequenzlos: „Sexisti­sches Verhalten gibt es auch in linken Parteien und Organisationen, da ihre Mitglie­der geprägt sind durch die Gesellschaft, in der sie leben.“

Wenn es auch in linken Parteien und Organisationen „[s]existisches Verhalten“ – konkret: ein Herrschafts- (und Ausbeutungs)verhältnis zwischen Männern und Frau­en15 – gibt, dann müßte sich doch als emanzipatorische Konsequenz daraus erge­ben, daß, damit es überhaupt ein einigermaßen „faires“ Verfahren für die Opfer von sexueller/sexualisierter Gewalt und solchen Mißbrauch geben kann, ein – zumindest partieller – institutioneller und prozeduraler Ausgleich für jenes Herrschaftsverhältnis geschaffen werden muß.

Aber vermutlich liegt genau an dieser Stelle – der Differenz zwischen „[s]existisches Verhalten“ einerseits und „Herrschafts- (und Ausbeutungs)verhältnis zwischen Män­nern und Frauen“ andererseits – die Differenz zwischen der Position von Marx21 und einer feministischen Position, die nicht nur dem (geklauten) Namen nach16, son­dern tatsächlich feministisch ist.

Würden sich Buchholz/Mosler explizit dazu äußern, würden sie vermutlich sagen:

  • „Sexistische Verhalten“ sei das Verhalten von einer – mehr oder minder gro­ßen – Anzahl von individuellen Männern gegenüber individuellen Frauen.

  • Vielleicht würden sie auch noch von ‚umgekehrtem‘ Sexismus von Frauen ge­gen Männern sprechen, der genauso abzulehnen sei.

  • Jedenfalls würden sie wohl bestreiten, daß der Sexismus von Männern gegen Frauen eine eigenständige gesellschaftlichen Grundlage hat, sondern Sexis­mus auf individuelles ‚falsches Bewußtsein‘, individuelles Fehlverhalten und Effekte von Spaltungsstrategien des Kapitals reduzieren. Jedenfalls formulie­ren sie: „Kämpfe gegen alle Formen der Frauenunterdrückung sind notwen­dig, um Sexismus zu bekämpfen und Spaltungen zu überwinden. So können sie auch einen Beitrag zur Überwindung der kapitalistischen Klassengesell­schaft leisten.“

    Fragt sich nur: Wo kommen die „Spaltungen“ her – in einer Produktionsweise, die auf der Verallgemeinerung des freien und gleichen Warentauschs beruht? Warum sind auch bürgerliche Frauen von Sexismus bis hin zu häuslicher Ge­walt und (häuslichen und außerhäuslichen) Vergewaltigungen betroffen?

Marx21: „Sachlich“ über sexuelle/sexualisierte Gewalt diskutieren

Am feministischen Konzept der Definitionsmacht, das einen solchen – von mir für er­forderlich gehaltenen – prozeduralen Ausgleich für jenes Herrschaftsverhältnis zwi­schen Männern und Frauen darstellt, kritisieren die AutorInnen:

„Das Problem mit der Definitionsmacht besteht […] darin, dass nur das subjektive Empfinden der eine Beschuldigung erhebenden Person zählt. Hinterfragung gilt als Täterschutz. Beschuldigte haben somit keine Möglichkeit der Stellungnahme, außer der juristischen. Ein solches Vorgehen fällt damit hinter die Rechtsprechung bürger­licher Gerichte zurück, in denen ein Urteil auf Grundlage einer sachlichen Untersu­chung der Strafe vorausgehen und dieser als Begründung dienen muss.“

Diese Fetischisierung des staatlichen Strafprozesses ist allein schon deshalb fehl am Platz, da Buchholz/Mosler unmittelbar vor dem gerade angeführten Zitat (wie in FN 13 bereits zitiert) schreiben: „bürgerliche Gerichte und der Staat [erkennen] ei­nen großen Teil von sexistischen Grenzüberschreitungen nicht an[…], vor allem weil sie oft nicht beweisbar sind“.

Das subjektive Empfinden ist das Kriterium, das (einvernehmlichen) Sex von sexueller Gewalt u.ä. unterscheidet

Auch die Entgegensetzung von „subjektive[m] Empfinden“ und „sachliche[r] Untersu­chung“ geht bei Sexualdelikten in aller Regel ins Leere:

  • Bei den meisten anderen Straftaten indiziert bereits die bloße Handlung des Täters die Schädlichkeit und Unerwünschtheit des Tuns des Täters. Wenn mir mein Portemonnaie weggenommen wird, kann in aller Regel davon ausge­gangen werden, daß mir das nicht gefällt. Umso mehr wenn ich zusammen­geschlagen oder erschossen werde. Auch wenn Giftmüll in einem Natur­schutzgebiet ausgeschüttet wird, liegt die Schädlichkeit auf der Hand.

  • Sex haben dagegen ziemlich viele Menschen (jedenfalls ab einem gewissen Alter) ziemlich gerne – aber halt nicht mit allen (anderen) Leuten und nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort.

  • Ergo: Das, was sexuelle/sexualisierte Gewalt etc. von einvernehmlichem Sex unterscheidet ist gerade subjektiv: Der fehlende Wille zum Sex – gerade mit dieser Person (vllt. auch mit mehreren Personen), zu dieser Zeit, an diesem Ort und mit diesen oder jenen konkreten sexuellen Praktiken.

Zivilgesellschaftliche Positionierung versus staatliche Strafe

Auch den Unterschied zwischen Staat (hoheitliches Handeln) und Zivilgesellschaft (politische Positionierung) sprechen Buchholz/Mosler nicht an – verkennen ihn also anscheinend:

  • Entscheidungen von Parteigerichte sind keine (Geld- oder Freiheits)strafen nach Art der Strafen, die staatliche Strafgerichte verhängen.

  • Parteischiedsgerichte entscheiden nicht dahingehend, daß bestimmte Partei­mitglieder für bestimmte Zeit einen höheren Beitrag zahlen müssen oder für bestimmte Zeit im Keller der Bundesgeschäftsstelle eingesperrt werden.

  • Vielmehr sind Entscheidungen von Parteischiedsgerichte – trotz der juristi­schen Form – politische Entscheidungen: ‚Wir wollen Dich für bestimmte Zeit nicht in diesen oder jenen Funktionen sehen.‘ Oder: ‚Wir wollen mit Dir gar nichts mehr zu tun haben.‘

    Dabei ist nicht nur okay, sondern – für eine Partei, die beansprucht, eine femi­nistische zu sein (und das tut die Linkspartei17 ziemlich großkotzig – ange­sichts des Umstandes, daß sie eine geschlechter-gemischte Partei ist) – auch geboten, nicht im Zweifel für den männlichem (älteren, weißen, ...) Beschul­digten, sondern im Zweifel, für das weibliche (jüngere, nicht-weiß rassifizierte, ...) (potentielle) Opfer zu entscheiden. Jedenfalls ‚im Zweifel‘ ist die Klarheit der Parteilichkeit für die potentiellen Opfer der Einheit mit den potentiellen Tätern vorzuziehen.

Weibliche Definitionsmacht oder „sachliche Untersuchung“ nach IST18-Art?

Was stellen sich nun Buchholz/Mosler unter einer „sachlichen Untersuchung“, einer „klare[n] Reihenfolge von Untersuchung, Beurteilung und möglichen Sanktionen“ und „Hinterfragung“ (auch) des „Empfinden[s] der eine Beschuldigung erhebenden Person“ vor?

Das sagen sie in ihrem Artikel nicht. Die Praxis in der britischen (quasi-)Schwes­terorganisation19 läßt Übles befürchten. [… Fortsetzung folgt]

Gliederung des dreiteiligen Artikels:


Teil I

Trotzkistische Positionen zum Geschlechterverhältnis – kritisch analysiert

Der aktuelle Anlaß: Die Positionierung von Marx21 zu #LinkeMeToo

#LinkeMeToo: über 60 Fälle von sexueller/sexualisierter Gewalt und ähnlichem

Zusammenarbeit mit und Boykott von ‚Bürgerlichen‘ nach Marx21-Art

Sexistisches Verhalten oder patriarchales Geschlechterverhältnis?

Marx21: „Sachlich“ über sexuelle/sexualisierte Gewalt diskutieren

Das subjektive Empfinden ist das Kriterium, das (einvernehmlichen) Sex von sexueller Gewalt u.ä. un­terscheidet

Zivilgesellschaftliche Positionierung versus staatliche Strafe


Teil II

Weibliche Definitionsmacht oder „sachliche Untersuchung“ nach IST-Art?

Unklare Strukturen und Hinhalten des Opfers

Verpflichtung des Opfers (!) zu Verschwiegenheit

Anreise von zwei Schiedskommissions-Mitgliedern, Fragen nach dem Vorleben und weiteres Hinhalten

Das politische Resümee der Betroffenen

Weitere Fälle in der SWP


Teil III

Zurück zu den theoretischen Positionen von Marx21

Leitsätze

Artikel „Let’s talk about sexism, baby!“ (von 2013)

Einsicht

und persistierende Irrtümer

Artikel „Frigga Haug und der Marxismus-Feminismus“

Organisatorische Schlußfolgerung

PS. zu: „transformative justice“ (Transformative Gerechtigkeit)

PPS.: „Nebenfragen“ / „Nebenschauplätze“ (Gregor Gysi) – die nicht-marxistische / offen reformistische Variation auf marxistisches Nebenwiderspruchs-Denken

1 TrotzkistInnen weisen den Vorwurf, eine nebenwiderspruchs-theoretische Position zu vertreten, zwar häufig unter Hinweis darauf zurück, daß nicht Trotzki, sondern Mao (http://www.infopartisan.net/archive/maowerke/wi5.htm) die Begriffe „Haupt-“ und „Nebenwiderspruch“ geprägt habe. Aber es geht hier nicht um das Wort, sondern um die ‚Sache‘ – das Denken, die Position –, die mit dem Wort bezeichnet wird: Die Unterordnung des Geschlechterwiderspruchs (entsprechend auch des Widerspruchs zwischen den rassifizierten gesellschaftlichen Gruppen) unter den Klassenwiderspruch: Der Klassenwider­spruch sei die Hauptsache; Patriarchat und Rassismus seinen allenfalls Nebensachen.

Im Sinne der Terminologie Maos müßte im übrigen das, was Feministinnen und AntirassistInnen als Nebenwi­derspruchs-Denken kritisieren, als These, daß es nur einen Grundwiderspruch gäbe, bezeichnet werden. Denn Mao prägte drei Begriffe – außer „Haupt-“ und „Nebenwiderspruch“ auch noch „Grundwiderspruch“. Während „Haupt-“ und „Nebenwiderspruch“ bei Mao Kategorien zur Analyse einer konkreten historischen Konjunktur/Konstellation sind, bezieht sich die Kategorie „Grundwiderspruch“ bei Mao auf die strukturelle Ebene: „Der Grundwiderspruch im Entwicklungsprozeß eines Dinges und das durch diesen Grundwiderspruch bedingte Wesen des Prozesses verschwinden nicht, solange der Prozeß nicht abgeschlossen ist; doch weisen die Um­stände in den einzelnen Etappen dieses langen Entwicklungsprozesses oft Unterschiede auf.“

Der Streit z.B. zwischen Feministinnen und nicht-feministischen MarxistInnen bezieht sich auf die Frage: Ha­ben heute und frühere Gesellschaftsformationen nur ein „Wesen“ oder weisen sie in der Regel mehrere Grund­widersprüche – mehrere Widersprüche, die die materielle gesellschaftliche Struktur (Arbeitsteilung; physische Gewalt; etc.) prägen – auf? (Daß in es jeder historischen Situationen dagegen eine Mehrzahl von Themen und Auseinandersetzungen gibt, von denen einige mehr und andere weniger öffentliche Aufmerksamkeit und Zeitaufwand von politischen AktivistInnen haben/erfahren und auch verdienen, dürfte dagegen weitgehend un­strittig sein; auf dieser Ebene betrifft der Streit erst die Frage, welche Themen und Auseinandersetzungen in ei­ner bestimmten historischen Phase wie zu gewichten sind – nicht die Vornahme einer Gewichtung überhaupt.)

2 Anmerkungen zur Präambel der Statuten der IV.Internationale unter teilweiser Berücksichtigung des Buches Was ist Trotzkismus? von Daniel Bensaïd und des Textes Who are we? der IV. Internationale, in: trend. onlinezeitung 9/2015. Der Abschnitt zum Nebenwiderspruchs-Denken dieser Gruppe befindet sich auf S. 9 - 11.

3 Die Frage, ob sie auch die programmatische Kontinuität wahrten, steht auf einem anderen Blatt – und muß deshalb hier nicht erörtert werden.

4 Siehe zu dieser: https://www.neuerispverlag.de/download.php?titel=idnr55.pdf und https://mao-projekt.de/BRD/ORG/TRO/GIM_Linkliste.shtml.

5 Warum ich (auch) keinE FT-CI-TrotzkistIn bin… Zur Kritik des Manifestes der Trotzkistischen Fraktion / Vierte Internationale,der in Deutschland RIO angehört, in: trend. onlinezeitung 4/2016. Der Abschnitt zum Nebenwi­derspruchs-Denken dieser Gruppe befindet sich auf S. 17 - 19.

6 Die FT-CI ist um die – ursprünglich: ‚morenistische‘ – argentinische Partido de los Trabajadores Socialistas (PTS), die in den letzten Jahren gewisse Wahlerfolge (siehe 1 und 2) erzielen konnte, entstanden. Später un­ternahm die FT-CI

eine „self-criticism, resulting in a further development that mainly questioned the update of the Transitional Program (the so-called the ‚Theory of Democratic Revolution‘) that the leader of the International Workers League Nahuel Moreno made, understanding it as an opposition to Leon Trotsky's Theory of Permanent Revolution“ (https://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Trotskyist_Fraction_%E2%80%93_Fourth_International&oldid=1083270346; Hyperlinks teilweise getilgt) /

eine „Selbstkritik, die zu einer Weiterentwicklung führte, die vor allem die Aktualisierung des Übergangspro­gramms (die sogenannte ‚Theorie der Demokratischen Revolution‘), die der führende Politiker der Internationa­len Arbeiterliga Nahuel Moreno vorgenommen hatte, in Frage stellte und die nun als im Widerspruch zu Trotzkis Theorie der Permanenten Revolution stehend begriffen wurde“.

7 „Mit ihrer Kandidatur beendet Janine ihre Mitgliedschaften in der Sozialistischen Linken, der Bewegungslin­ken und auch bei marx21. Diese Entscheidung ist eine Konsequenz für die Kandidatur zum Parteivorsitz.“ (https://www.marx21.de/marx21-verfassungsschutz-wissler-kritik-wikipedia-faq/)

8 „Wir wissen im Jugendverband gerade von über 60 Betroffenen“ (Charlie Birner; https://twitter.com/berlindirekt/status/1518267346254761985 – gleich am Anfang).

9 http://scharf-links.de/90.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=79888&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=1a746858b2.

10 https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Christine_Buchholz&oldid=221901419.

11 „One of the founders of the SAG was Volkhard Mosler, who had been in contact with Tony Cliff since 1966.“ (https://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Linksruck&oldid=1046686198#cite_ref-1 unter Hinweis auf: Tony Cliff, A World to Win, Chapter 10: „J’écrivis une lettre au fondateur et alors dirigeant du SAG, Volkhard Mosler, que je connaissais depuis 1966.“ (https://www.marxists.org/francais/cliff/1998/umg/cliff_umg_10.htm) / „Ich schrieb einen Brief an den Gründer und damaligen Leiter der SAG, Volkhard Mosler, den ich seit 1966 kannte.“

12 https://www.marx21.de/sexismus-sexuelle-uebergriffe-in-der-linken-bekaempfen-transparent-und-fair/.

13 Weiter unten schreiben sie außerdem: „bürgerliche Gerichte und der Staat [erkennen] einen großen Teil von sexistischen Grenzüberschreitungen nicht an[…], vor allem weil sie oft nicht beweisbar sind“.

14 „im Zweifel für den Angeklagten“ betrifft die Frage, nach welchen Kriterien das Urteil zu fällen ist; „Un­schuldsvermutung“ betrifft dagegen die Frage, was bis zu einem (eventuell verurteilenden) Urteil passieren darf (z.B.: Untersuchungshaft) bzw. nicht passieren (z.B. Strafhaft).

15 Von #LinkeMeToo sind allerdings nicht nur Frauen, sondern auch einige (junge) Männer betroffen. Aber auch wenn das patriarchale Geschlechterverhältnis ein Verhältnis zwischen Männern und Frauen ist, bedeutet Patriarchat auch Macht von älteren Männern über jüngere (wenn auch letzteres im kapitalistischen Patriarchat deutlich modifiziert gegenüber vorkapitalistischen Patriarchaten).

16 Marx21 plädiert (angelehnt an eine – verfehlte [*] – Parole der occupy-Bewegung von 2012 (s. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Occupy_Germany&oldid=218329244) – für einen „Feminismus der 99 Prozent“: https://www.marx21.de/brot-und-rosen-fuer-einen-feminismus-der-99-prozent.

[*] „Verfehlt“ aus folgendem Grund: „unsere GegnerInnen [sind] nicht nur 1 % Prozent Banker und Broker, son­dern gesellschaftliche Verhältnisse – und in diesen Verhältnissen (und deren Funktionsmechanismen ebenfalls unterworfen) sind, soweit sie kapitalistische sind, nicht 1 % von ‚Gier‘ zerfressene unethische Wesen die Herr­schenden und Ausbeutenden, sondern rund 15 Prozent ProduktionsmittelbesitzerInnen (sei es als Großaktio­närInnen, KleinkrämerInnen oder als freiberufliche ÄrztInnen und RechtsanwältInnen in Bezug auf deren Ärz­tInnenhelferInnen sowie AnwältInnen- und NotarsgehilfInnen), die die Lohnarbeit der arbeitsfähigen Lohnab­hängigen ausbeuten.

Und selbst zwischen den 85 Prozent Lohnabhängigen herrschen nicht die paradiesischen Zustände des reinen Menschseins:

Tovi Vail, die Macherin des Riot Grrrl-Fanzine Jigsaw, fragte ‚Frauen in Interviews, wie sie sich als Musikerin­nen fühlen und solche Sachen. Für mich‘ – als Leserin – ‚war das einzigartig, denn in allen Seminaren am Col­lege, die ich besuchte hieß es immer: ›Weißt Du, Menschen sind Menschen, wir sind alle gleich. Ganz egal, ob du ein Junge oder ein Mädchen bist.‹ Und sie merkte an, dass es sehr wohl einen Unterschied gibt, den du vor allem als Mädchen zu spüren bekommst.‘ (Interview-Zitat aus: Julia Downes, There’s A Riot Going On. Ge­schichte und Vermächtnis von Riot Grrrl, in: Katja Peglow / Jonas Engelmann [Hg.], Riot Grrrl Revisited. Ge­schichte und Gegenwart einer feministischen Bewegung, Ventil Verlag: Mainz, 2011, 18 - 50 [24].“ (http://theoriealspraxis.blogsport.de/images/Kulturell_zu_eng_u_inhaltl_zu_unbest.pdf, S. 4 f.)

17 „DIE LINKE versteht sich als sozialistische und feministische Partei, die patriarchale und kapitalistische Ver­hältnisse überwinden will.“ / „DIE LINKE versteht sich als Partei mit sozialistischem und feministischem An­spruch.“ (Erfurter Programm; https://www.die-linke.de/fileadmin/download/grundsatzdokumente/programm_formate/programm_der_partei_die_linke_erfurt2011_druckfassung2020.pdf, S. 17 und 51)

18 International Socialist Tendency.

19 Die IST (siehe FN 18) ist die internationale trotzkistische Strömung, zu der jedenfalls die Vorläuferinorgani­sation von Marx21 (Linksruck) gehörte (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Linksruck&oldid=222117357

  • So veröffentlichte Marx21 Nachrufe auf Colin Barker, der – laut Nachruf – eine „zentrale Rolle im Auf­bau der International Socialists, aus denen später die Socialist Workers Party (SWP) hervorgehen soll­te“, spielte, und Chris Harman, der – laut Nachruf – „sein Leben dem Aufbau der Socialist Workers Party (SWP) widmete“ sowie Chanie Rosenberg, die – laut Nachruf – ein „Gründungsmitglied der So­cialist Workers Party“ war.

  • 2017 wurde ein Interview mit Charlie Kimber, – laut Interview-Vorspann – „führendes Mitglied der Socialist Workers Party“, veröffentlicht. (Der im Zitat vorhandene Link führt zur Webseite der SWP. Dort wiederum gibt es im Fuß der Webseite eine Link-Kategorie mit dem Titel „About the SWP“ und in dieser Kategorie einen Link „International Socialist Tendency“. Wird dem Link gefolgt, erscheint eine kurze Notiz, deren letzte Zeile lautet: „For a full list of IST groups, visit internationalsocialists.org“.

    Wird auch noch dem letztgenannten Link gefolgt, dann ist auf IST-Homepage oben rechts ein Link „Organisations“ zu sehen. Wird schließlich diesem Link gefolgt, so befinden wir uns auf einer Seite mit dem Titel „IST Organisations“; dort ist die Marx21 vorbehaltlos – wie alle anderen Genannten – aufge­führt.

  • Außerdem veröffentlicht Marx21 gelegentlich deutsche Übersetzungen von Artikeln, die zuvor auf der IST-Webseite erschienen waren, z.B.: https://www.marx21.de/soleimani-iran-usa-trump-krieg-imperialismus/ und https://www.marx21.de/marokko-rif-protest-solidaritaet/.

Marx21 selbst schreibt: „marx21 ist weder ‚die deutsche Sektion des internationalen trotzkistischen Dachver­bandes ›International Socialist Tendency‹ (IST) mit Sitz in London (Großbritannien)‘, noch hat marx21 ‚rund 300 Mitglieder‘“ (https://www.marx21.de/marx21-verfassungsschutz-wissler-kritik-wikipedia-faq). Diese Sicht­weise betrifft vielleicht einfach nur die Definition bzw. Verwendung von Begriffen wie „Sektion“, „trotzkistisch“ und „Dachverband“ – näher erläutert wird das Bestreiten jedenfalls nicht; auch nicht gesagt, ob Marx21 mehr oder weniger als 300 Mitglieder hat.







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